Darf ein Diplomat mit entsprechendem "CD"-Kennzeichen auch auf Privatgeläde parken (auch wenn andere dadurch blockiert werden)?

7 Antworten

Kurz gesagt: Er darf das nicht, auch für Diplomaten gelten (theoretisch) die Gesetze und die Regeln der StVO. Aber wenn er sich (praktisch) nicht daran hält, kann er von den deutschen Behörden nicht belangt werden.

als diplomat darf er sich nur danebenbenehmen, weil er dafür nicht bestraft wird.
zivilrechtlich kannst du ihn bzw seine botschaft auf schadenersatz verklagen, wenn du einen termin versäumst weil er dihc einparkt.
ihn abschleppen lassen, wird nicht hinhauen, das macht man nur, wenn du keine andere möglichkeit hättest, als mit deinem auto irgendwohin zu gelangen. das dürfte schwierig werden, du könntest ja problemlos ein taxi rufen. dass dann unser diplomat bezahlt.

eine beschwerde an der betreffenden botschaft ist übrigens auch gut möglich, gleich mit durchschlag an unsere regierung. andere länder achten nämlich durchaus drauf, dass ihre diplomaten nicht den ruf des landes ruinieren, für das sie arbeiten.

manchmal werden solche pfeifen dann nämlich ausgewiesen.

auch die Burschen haben keinen Freifahrtschein

Er darf es nicht, allerdings ist er der deutschen Rechtsprechung entzogen. Er kann nur von seinem Land der Immunität befreit werden oder von D zur Persona non grata (unerwünschten Person) erklärt werden und muss umgehend ausreisen.

Allerdings habe ich noch nie einen Smart mit CD oder CC gesehen, was soll das für ein Land sein?

Er darf auch auf öffentlichem Gelände nur dort parken, wo es erlaubt ist. CD-Kennzeicheninhaber genießen keine Sonderrechte wie Einsatzfahrzeuge der Polizei usw. Auf Privatgelände darf er überhaupt nicht parken.

Allerdings wird er ein evtl. Knöllchen nicht zu bezahlen brauchen, da er sich hinter seinem Diplomatenstatus verstecken kann.