Muss ich meine Einfahrt als privat kennzeichnen, um unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen?
Hi!
Ich habe eine ca. 35 bis 40 Meter tiefe und ca. 5 Meter breite Einfahrt zu meinem Haus. Dort parken des Öfteren fremde Fahrzeuge.
Heute habe ich mich mit einem Typen angelegt, der meinte, er dürfe dort parken, da nirgends ein Schild stünde, dass es Privatgrund ist. Meiner Meinung nach ist es offensichtlich, dass es ein Privatgrundstück ist, da der Weg noch nicht befestigt ist und eher wie eine Baustelleneinfahrt wirkt.
Daher meine Frage:
Muss ich mein eigenes Grundstück als privat kennzeichnen, um solch dreiste Leute fern zu halten oder dürfte ich ihn auch ohne Kennzeichnung auf seine eigenen Kosten abschleppen lassen?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Nein, Du musst das nicht extra ausschildern.
Du kannst ihn abschleppen lassen (trägst dann aber das Kostenrisiko).
Eine andere Möglichkeit wäre ggf. eine kostenpflichtige und strafbewährte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt.
Du hast kein Kostenrisiko. Lt. BGH darfst du das Auto als Pfand behalten bis derjenige gezahlt hat.
Blödsinn das darf man genau nicht machen
Deine Meinung. Der Bundesgerichtshof sieht es aber genau so wie ich es schrieb, er hat den, deiner Meinung nach, "Blödsinn" geurteilt.
Hallo,
so unrecht hatte der Typ aber nicht, denn nur durch eine deutliche Kennzeichnung (Tor/Zaun/Schild etc.) kann man es als Privateigentum kennzeichnen.
Hier mein persönlicher Tipp,um das Problem dauerhaft zu lösen:
https://www.zufor.de/sesam--privat-kipp--pfosten.html
Und natürlich direkt an der Zufahrt das Schild "PRIVAT.Gelände" anbringen.
Also muss ich doch ein Schild aufstellen, um die Kosten für einen Abschleppdienst von ihm zurück zu holen?
Wie dämlich ist das denn geregelt? Auch wenn es offensichtlich ist, dass es Privatgelände ist? Dann müsste ja wirklich jeder an seiner Hofeinfahrt ein Schild aufstellen...?!
Würde dort gerne ein elektrisches Tor oder einen Poller aufstellen, aber die Kosten sind recht hoch. Alles was mechanisch funktioniert, ist recht unpraktisch, da es sich um eine viel befahrene Hauptstraße handelt und halten dort nicht ungefährlich ist...
Deshalb wird es wohl erstmal ein Schild und beim nächsten Härtefall der Abschleppdienst. Gut, dass ich im Rechtschutz bin...😅
Na so teuer ist ein elektrisches Tor nun auch wieder nicht im Vergleich zu Prozeßkosten und dem Ärger.
Außerdem gibt es auch noch andere Möglichkeiten wie elektrische Schranken oder Poller und da gibt es auch Gebrauchtangebote, weil solche Anlagen eine lange Haltbarkeitsdauer haben und daher oft günstige Anlagen im Angebot sind (ab 400 € mit Fernbedienung).
Na ja, schon, wenn man bedenkt, dass auch erst noch eine Leitung gelegt werden muss und wer weiß, was dann noch alles dazu kommt...
Aber das Tor, Poller oder sonstiges wird sicher eins der nächsten Projekte sein.
Solche Idioten nerven nämlich echt tierisch... 😅
Leitung legen ist heutzutage auch nicht mehr nötig, denn es gibt Solarschranken, die aber leider noch nicht gebraucht,neu ab 1.400 € .
Ja ich weiß und da hilft auch wirklich nur "handfestes" ,sprich solide Sperrtechnik,anders wirst du solchen Leuten nicht beikommen.
Einzig wirkungsvolle Abhilfe: ein Tor.
Natürlich darf dort niemand parken. Das Problem wurde schon beschrieben: du kannst abschleppen lassen, musst das aber selbst bezahlen und dann sehen, wie du wieder an dein Geld kommst.
Nervenschonender ist ein Tor.
Danke! Tor müsste/sollte elektrisch sein. Daher momentan zu teuer.
Ist schon unglaublich wie dreist die Leute sein können.
Und er war noch der festen Überzeugung, er könne dort den ganzen Tag stehen bleiben bis er Feierabend hat... 😤
Wenn deine Grundstückszufahrt klar als nicht zum tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum erkennbar ist, braucht's keinen zusätzlichen Hinweis.
Ein auf deinem Grund und Boden parkendes fremdes Fahrzeug könnte man als Besitzstörung ansehen, gegen die der Berechtigte (du) ein Selbsthilferecht hat (§§ 858, 859 BGB). D.h. du kannst das Fahrzeug ohne Vorwarnung abschleppen lassen.
Laut Rechtssprechung BGH kann die Rückgabe des Fahrzeugs von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig gemacht werden. Dh musst nicht in Vorkasse treten und den Fahrzeughalter ggf. verklagen.
Entschuldige bitte, aber das stimmt so nicht.
Du hast zwar die richtigen Paragraphen des BGB zitiert, liegst aber leider völlig falsch in Bezug auf die Kosten.
Grundsätzlich MUSST du nämlich erst einmal in Vorkasse treten,weil sonst nämlich kein Abschleppunternehmer diese Auftrag ausführen würde.
Denn da es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, muss der Abschleppunternehmer nämlich das Abgeschleppte Fahrzeug auch OHNE Bezahlung herausgeben, weil er sich sonst selber strafbar macht.
Denn da es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, muss der Abschleppunternehmer nämlich das Abgeschleppte Fahrzeug auch OHNE Bezahlung herausgeben, weil er sich sonst selber strafbar macht.
Sag das dem BGH, der hat nämlich das Zurückbehaltungsrecht im privatrechtlichen Bereich als zulässig beurteilt.
Hier noch ein Link dazu:
https://www.test.de/Abschleppen-auf-Privatparkplaetzen-Der-Halter-muss-zahlen-4323216-0/
Das Urteil des BGH V ZR 144/08 (auf das ich mich beziehe) ist auf dieser Seite auch verlinkt.
Aber in einer völlig anders gelagerten Konstellation.
Bei der Klage ging es um ein Professionelles Parkplatzbewirtschaftungs-Unternehmen und nicht um einen Privatmann.
Daher kannst du diesen Fall überhaupt nicht auf die Frage anwenden.
Na, immerhin hast du das Urteil gelesen - aber offenbar nicht verstanden.
Nein, du verstehst offensichtlich nicht, das dieser Fall einfach nicht vergleichbar ist.
Als "Otto Normalverbraucher" hast du nämlich in 99,9 Prozent aller Fälle keine eigenen Abschleppfahrzeuge,sondern must einen Abschleppdienst anrufen und damit bist DU der Auftraggeber und haftest für die Abschleppkosten.
Und weil das der Abschlepper auch weiß, will der Vorkasse , ansonsten kommt der nicht bzw. fährt ab und das war es.
Kostenrisiko bedeutet, ich könnte mir das aber wieder holen durch einen Anwalt oder ich nenne ihm erst das Abschleppunternehmen, wenn er bezahlt hat?! Das Recht habe ich aber auch, wenn dort kein Schild angebracht ist?
Eine Unterlassungserklärung müsste er doch unterschreiben oder? Das würde der mit Sicherheit nicht machen...