Parkverbot für Besucher eines Mieters auf meinem Privatgrundstück
Ich bin Eigentümer eines Hauses mit 3 Wohnparteien. Zu jeder Wohnung gehört ein Parkplatz den ich kostenfrei zur Verfügung stelle. Zu meinem Problem: Ein Mieter bekommt übermässig viel Besuch (bis zu 10 Autos). Die Fläche vor den Garagen und neben dem Haus werden dann als Parkplatz missbraucht. - Soweit kein Problem denn wenn ich in die Garage möchte werden die Fahrzeuge entfernt. Nun hat mich ein Besucher dieses Mieters schon mehrfach beleidigt und bedroht. Ich habe diesem daraufhin das Parken auf meinem Grundstück untersagt. Daraufhin meinte dieser, das ich dazu kein Recht hätte, da es in der Straße keine Parkplätze gäbe. Das Probelm haben aber alle Häuser dieser Straße. Die Besucher der anderen Häuser parken dann auf der Straße, was auch erlaubt ist, da es sich um ein Wohngebiet handelt. Darf ich diesem Besucher auf meinem Privatgrundstück kein Parkverbot aussprechen und diesen bei Zuwiderhandlung nicht abschleppen lassen?
7 Antworten
Doch, du darfst ihm Hausverbot erteilen und schlimmstenfalls auch abschleppen lassen. Es ist dein Grundstück und für dieses hast du auch da Hausrecht. Selbiges gilt aber nicht für den Teil, den du deinen Mietern überlassen hast.
Ruf mal bei der nächsten Polizeiwache an und sprich mit einem Wachmeister. Die helfen bei sowas gerne auch telefonisch.
Und übrigens kannst du dir doch mal eins von diesen tollen Schildern besorgen: "widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" :-)
Hausverbot NICHT ! Nur Parkverbot.
Mieter dürfen Besucher empfangen.
Die Schilder hat der Vogel mir geklaut. Habe ich bereits mehrfach angebracht, da auch andere auf meinem Parkplatz parken. Die Polizei fühlt sich leider außerstande etwas dazu zu sagen, da dieses eine "Private Angelegenheit" also kein öffentlicher Raum sei. Die genaue Aussage war: Die Besucher des Mieters müssten ja schließlich irgendwo parken.
Ich würde eher durch einen Anwalt eine Unterlassungsaufforderung schreiben lassen. Abschleppen kostet und bringt zuviel Ärger.Ist auch nicht verhältnismäßig. Schau mal unter Parkplatzdieb.de. Wenn die Stellplätze mitvermietet sind, dürfen Besucher nur dort parken, mit Verbot wird's schwierig.
du kannst abschleppen lassen, wen du willst.. du musst es aber bezahlen und dir dann zivilrechtlich von demjenigen zurückholen
Du hast das Hausrecht und kannst ihn sogar abschleppen lassen, wenn er, trotz Untersagung, auf Deinem Grundstück parkt.
Nun,
allein der Ölverlust ist eine Umweltstraftat und kann echt unangenehm für den Verursacher werden.
Wie lief es weiter?
Vera