Wem gehört die Küche nach Trennung (keine ehe) ?
Vor etwas einem halben Jahr habe ich zwei Freunde in ein Möbel Haus begleitet und eine Küche im Wert von etwas 4500 Euro gekauft. Als Käufer im Möbelhaus sowie lieferadresse ist der lebensgefährte meiner guten Freundin eingetragen als Zähler auf raten für die Küche wurde mir als Zähler die Ratenzahlung gewährt.
Die ganze Zeit habe ich die raten von meiner Freundin und nicht von ihrem lebensgefährten zur Übermittlung erhalten nun haben die beiden sich getrennt die Küche steht allerdings in seiner Wohnung und er weigert sich sie raus zu geben aber auch die Zahlung weiter zu führen.
Wem würde die Küche denn nun zustehen ihm der als Käufer mit liefern Adresse drin steht allerdings keinen Cent bezahlt oder mir die als Zähler drin steht und regelmäßig die raten übermittelt?
Schlusslicht hätte ich die Probleme wenn keine rate mehr bezahlt wird allerdings warum sollte ich oder meine Freundin weiter zahlen wenn er sie Beschlag nahmt ?
4 Antworten
Falls du tatsächlich wissen willst wie die rechtliche Situation aussähe:
Wenn er im Kaufvertrag steht und unterschrieben hat gehört die Küche ihm.
Dass du die Zahlungen geleistet hast ist im ersten Schritt uninteressant.
Im Zweiten Schritt allerdings würde man es wohl so betrachten dass du ihm ein Darlehen gewährt hast. Wenn er die vereinbarten Zahlungen nicht leistet könntest du diese einklagen.
Nö! Schenkungen oder reine Torheit alleine verschaffen kein Eigentum sondern lediglich eine Zahlugnsverpflichtung ohne jegliche Begründugn eines Eigentumsanspruches.!
Wie schelm1 sagt. Nachzulesen ist das in vielen Teilen des BGB. Im ersten Teil geht es um einen simplen Kaufvertrag. Und den hat offensichtlich der Typ unterschrieben. Das macht ihn erstmal zum Eigentümer der Sache. Das zweite ist dein Darlehen das du wohl unbewusst gewährt hast. Daraus hast du Rechte (das Recht auf Rückzahlung) daraus entsteht aber kein Anspruch auf Herausgabe der Küche.
Sorry.
Damit habt ihr wohl leider Recht. Das Leben ist halt nicht fair.
Wenn aber auch der Kredit nur auf den Lebensgefährten läuft, kann er sich zumindest der Ratenzahlung nicht entziehen.
Ich bin übrigens nicht die Fragestellerin ;-)
Gruß Michael
Das stimmt natürlich (Kredit).
Oh sorry. Das hatte ich nicht auf dem Schirm. Bin iwie einfach davon ausgegangen.
Kein Problem ;-)
Hat mir ja auch weitergeholfen und ich habe was dazugelernt.
Gruß Michael
Hallo,
in erster Linie gehört die Küche der Bank bzw. dem Kreditgeber, da sie ja noch nicht bezahlt ist.
Wenn der Lebensgefährte der alleinige Käufer und der alleinige Kreditnehmer ist, dann "gehört" sie wohl ihm, dann muss er aber auch weiter die Raten bezahlen.
Stehen beide im Kreditvertrag und deine Freundin (bzw. du) hat zu gleichen Teilen bezahlt, dann gehört ihr die Küche genauso.
Wenn der Lebensgefährte bisher aber überhaupt nichts bezahlt hat, dann gehört ihm auch überhaupt nichts. Zumindest dann, wenn sich nachweisen lässt, wer bezahlt hat.
Und auch nur so ist es fair!
Was hat der Kerl vor? Behalten aber nicht weiter bezahlen? So ein Depp - Rosinenpicken geht nicht!
Lest euch das hier mal durch - vielleicht hilft es euch weiter:
Viele Grüße und viel Erfolg
Michael
Der "Depp" oder auch das "Cleverle" ist aufgrud der auf ihn lautenden Rechnung Eigentümer der der Küche.
Die richtigen Deppen zahlen dafür einen Kredit ab, mit dem der Kücheneigentümer nichts zu schaffen hat!
Damit hast du wohl leider Recht. Das Leben ist halt nicht fair.
Wenn aber auch der Kredit nur auf ihn läuft, kann er sich zumindest der Ratenzahlung nicht entziehen.
Gruß Michael
Die Küche gehört dem Käufer, der wohl der Lebensgefährte der Freundin ist. Deine Freundin kann aber die Hälfte der bezahlten Raten verlangen, die andere Hälfte wäre für die gemeinsame Abnutzung. Die offene Forderung müßte dann aber der Lebensgefährte weiterzahlen, denn solange ein Teilbetrag offen ist, gehört ja die Küche noch der Firma.
Mit welcher Begründung sollte denn die Freundin, die einem Ratenschuldner Ihreseits Geld zur Verfügung stellt, einem Dritten gegenüber daraus irendwelche Ansprüche erwerben?
Da herrscht wohl allgemein sehr viel "Blauäugigkeit"!
Als Käufer im Möbelhaus sowie Lieferadresse ist der lebensgefährte meiner guten Freundin eingetragen
Dem Rechnungsmäßig ausgewiesenen Käufer steht das Eigentum an der Küche alleine zu.
Sie als ggfs. alleine Ratenzahlungsverpflichteter gemäß einer entsprechenden besonderen Vereinbarung mit dem Finanzier sind und bleiben Leitungsschuldner der Raten, bis alles bezahlt ist.
Weshalb haben Sie denn einen solchen "Quatsch" vollzogen?
War der Käufer vielelicht zum Zeitpunkt des Kaufs nicht zahlungsfähig und Sie sehr generös?
Dann löffeln Sie auch die Suppe alleine aus, die Sie sich gönnerhaft eingebrockt haben!
Es würde mich interessieren wo steht, dass die rechtliche Situation so aussieht.
Wenn sich nachweisen lässt, wer bezahlt hat, dann gehört die Küche genau dem, der bezahlt hat.
Nur so kann es sein und nur so ist es fair!
Gruß Michael