Welpe reserviert, angezahlt, jetzt Rücktritt

5 Antworten

Viele Menschen kaufen sich gedankenlos einen Hund.Diese Menschen benötigen eher hilfe ,als das man Ihnen einen Hund verwehrt.Man solte Ihnen E erklären ,wie sie mit dem Hund umzugehen haben,was und wie man dem Welpen die Dinge beibringt.Was man Ihm zu fressen gibt,ausgewogen Trockenfutter und Feuchtfutter.Ein guter Hundezüchter weis das.Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.wir mußten alle lernen mit dem Hund umzugehen.Ihr schreibt leider nicht was für einen Hund Ihr verkauft habt.Wenn es ein großes Tier ist,der viel Erfahrung benötigt,solltet Ihr dem Kunden das sagen

Asstomouth 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 16:22

Die Perle hat schon 3 Hunde, daher gehe ich davon aus, dass Sachkunde vorhanden ist!

chynah  08.03.2011, 19:39
@Asstomouth

das ist noch lange kein Anzeichen von Sachkunde, wenn jemand viele Hunde hat. @ dackelmann888: Erfahrung braucht man nicht für große Tiere, sondern für bestimmte Rassen. Das können auch kleine Hunde sein...

Du hattest ja auch Auslagen für das Tier in der Zeit der Reservierung und hast anderen potentiellen Interessenten abgesagt.. wenn das Deine Frage sein sollte.. also „nein“, der abspringende Kunde hat kein Recht auf Rückerstattung. So etwas sollte aber auch im Vertrag fixiert sein!?

Asstomouth 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:13

Tja, hinterher weiss man immer mehr. Ich bin kein professioneller Hundezüchter oder Verkäufer, ich hab nen "Unfallwurf" und versuche jetzt, die Welpen gut zu vermitteln.

Fragant007  07.03.2011, 11:18
@Asstomouth

Na ja, trotzdem machste aber doch hoffentlich einen Vertrag, hm???

Asstomouth 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:18
@Fragant007

Sieh mal meinen Kommentar unten, da hab ich den "Vertrag" unten reinkopiert.

Fragant007  07.03.2011, 13:01
@Asstomouth

Okay, hätte ich aber auch per Post hinterhergeschickt.. Sicher ist sicher und nachher behauptet sie, sie hätte die Mail nie gekriegt. Seh das aber wie die anderen Fraganten. Behalte das Geld für Deine Aufwendungen. Wer so planlos Hunde "bestellt" und wieder "abbestellt", der gehört "bestraft". Sichere Dich abere ab, dass sie Dir wegen Finanzamt und so nicht ggf. eines "reinwürgt"..

Asstomouth 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 16:22
@Fragant007

Durch die Überweisung der Anzahlung hat sie meiner Meinung nach den Vertrag ja bestätigt. Sonst hätte sie doch m.E. nach die 100 Euro gar nicht erst angewisen.

Du machst nur halbe Sachen, udn deshalb hast Du auch Ärger. Warum fragst Du, wenn Du den Rat hier nicht annimmst.

Es geht bei einem Vertrag nicht darum, jemanden "einen Denkzettel" zu verpassen, sondern um ganz "normale" Rechte. Die Anzahlung ist in dem Fall einfach weg. Und zwar komplett. Eigentlich gibt es ja keien Rücktritt, aber das hatten wir ja schon. Da kannst Du nicht schreiben: ... ein Teil der Anzahlung wird einbehalten. Wenn schon, dann mit genauer Summe und Begründung.

Asstomouth 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 12:45

Also soll ich der Trulla gar nichts zurückzahlen oder wie meinst Du das jetzt?

gargamel111  07.03.2011, 12:50
@Asstomouth

Ja, so ist es. Im Gegenteil, ich würde noch eine Rechnung hinterher schicken. Ist aber nur weiterer Aufwand, lohnt in dem Fall nicht.

Kein Geld zurück, Anzahlung ist futscht. Begründung mit nicht eingehaltenem Vertrag und zusätzlichem Aufwand von Dir.

muss die Frage nochmal aufleben lassen, in dem fall hier ging es ja darum dasein wirklicher Vertrag geschlossen wurde. Wie wäre das wenn ledigglich ein mündlicher Vertrag mit der Bestätigung der Anzahlung über eine Quittung zustande gekommen ist???

Es würde mündlich auf Konditionen hingewiesen und das diese auch auff der Homepage nachzulesen sind...

Wie sieht es da aus???

Nun, eine Reservierung ist doch an sich schon verbindlich, er kann nicht zurücktreten. Du hast das Recht auf den Restlichen Betrag und er muss den Hund nehmen.

Asstomouth 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:03

Macht ja keinen Sinn, wenn er den Hund nur nimmt, um sein Geld nicht zu verlieren!

Es geht ja hier um einen Hund, nicht um ein gebrauchtes Fahrrad!

ProPhiL  07.03.2011, 11:05
@Asstomouth

richtig. Wenn du ihm den Hund nicht geben willst ist das deine Sache, rein rechtlich hast du das Recht das Geld (das bereits bezahlte und das nicht bezahlte) zu behalten, ich dachte das wäre die Frage gewesen.

Asstomouth 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:09
@ProPhiL

Also ich hab ne Mail geschickt mit folgendem Inhalt, weil die Käuferin fast 400 km von mir wegwohnt und den Welpen per Überweisung angezahlt hat:

Hiermit bestätige ich,

XXXXXXXXX

den Mix-Welpen "Duke" gegen eine Anzahlung von 100 Euro auf folgendes Konto zu reservieren:

XXXX

Der restliche Betrag von 100 Euro plus die Impfkosten von ca. 30-bis 40 Euro werden bei Abholung des Welpen Anfang April fällig.

Sie hat dann 100 Schleifen überwiesen und will jetzt eben doch zurücktreten. Ich will gar nicht alles behalten, nur so nen kleinen Denkzettel, damit sie nicht mehr unüberlegt irgendwelche Tiere haben und dann doch nicht mehr haben will

ProPhiL  07.03.2011, 11:15
@Asstomouth

ich würd die 100 denkzettelchen behalten. er hat kein Recht darauf. Und ein Deckzettel wärs halt schon gleich mit :D

Asstomouth 
Beitragsersteller
 07.03.2011, 11:33
@ProPhiL

Ich hab die Trulla jetzt angeschrieben und ihr gesagt, dass ich einen teil der Anzahlung behalten werde, mal sehen, wie sie reagiert.