Private Nachhilfe - rechtliche und steuerliche Lage

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Wir haben damals eine ganz normale Rechnung bekommen - fertig. Mehr braucht man ja nicht... Ich denke, bei Studenten/Schülern etc. wird es oft eher "ohne" Rechnung laufen. Einfach mit den Leuten sprechen. Wo kein Kläger da kein Richter.

DerHans  23.11.2014, 14:45

Und was ist, wenn der "Schüler" sich auf der Treppe ein Bein bricht?

Ginger1970  23.11.2014, 14:48
@DerHans

Das kann auch passieren, wenn man einen Freundschaftsbesuch macht... So ein Quatsch! Was soll denn das Eine mit dem Andern zu tun haben?

DerHans  23.11.2014, 16:14
@Ginger1970

Die Frage richtete sich nach der rechtlichen und steuerlichen Lage. Da nützt es nichts, zu tricksen. Als "Arbeitgeber" ist man nun mal verantwortlich, wenn was passiert. Bei "Schwarzarbeit" zahlt man dann eben selbst aus dem privaten Geldbeutel.

Ginger1970  20.12.2014, 15:16
@DerHans

"Arbeitgeber" ist man nur, wenn man Angestellte hat. Völlige Themaverfehlung! Wenn jemand auf Besuch ist und die Treppe runterfällt, dann gibt das versicherungstechnisch gar kein Problem. Das ist sowas von weit hergeholt.

Also ich gebe auch privat nachhilfe an 3 kinder

2 Jungs in Mathe Deutsch Russisch 1 Mädchen im Klavier spielen

Und ich habe das mit den Eltern mündlich beregelt,nach einem Monat geben sie mir meinen abgemachten Lohn bar ohne vertrag oder sonstiges.Ich finde das ziemlich einfach und denke das man für sowas nichts steuerlich anmelden muss

In dem Moment seid ihr Arbeitgeber und müsst dieses Beschäftigungsverhältnis bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Alles andere wäre strafbare Schwarzarbeit.

Ginger1970  23.11.2014, 14:45

Warum das denn? Das Risiko liegt doch beim "Lehrer" alleine. Wenn er seine "Einnahmen" nicht versteuert, ist das SEIN Risiko. Die Eltern brauchen nur eine Rechnung, wenn sie auf Nummer Sicher gehen wollen.