Ex Freundin aus dem Mitvertrag austragen lassen?
Hallo, meine Ex hat nun alles aus der Wohnung geholt aber steht noch im Mietvertrag. Da nur ich die Miete zahle, braucht sie auch nicht mehr im Vertrag zu stehen.
Gibt es irgendwo ein Beispiel Formular, wo man das alles organisieren kann, damit nur noch ich im Mietvertrag stehe?
8 Antworten
Für sowas gibts keine Formulare, der Vermieter muss sich darauf einlassen einen neuen Mietvertrag nur mit dir aufzusetzen (und sie muss sich darauf einlassen die Kündigung zu unterzeichnen)
Für sowas gibts keine Formulare, der Vermieter muss sich darauf einlassen einen neuen Mietvertrag nur mit dir aufzusetzen
Nö
und sie muss sich darauf einlassen die Kündigung zu unterzeichnen
Auch nö
Deine Exfreundin und du solltet euch mit dem Vermieter verständigen. Euer Vertrag kann nur von euch beiden gekündigt werden, dann kann der Vermieter einen neun Vertrag mit dir allein aufsetzen.
Da nur ich die Miete zahle, braucht sie auch nicht mehr im Vertrag zu stehen.
Da könnte der Vermieter aber ganz anderer Meinung sein. Irgendwann, als ihr Euch um die Wohnung beworben habt, hat er sich Informationen über die finanziellen Verhältnisse geben lassen. Wenn er damals zu der Ansicht gekommen ist, dass ihr Euch zusammen die Wohnung leisten könnt, aber einer allein wäre zu wenig, wird er nicht zustimmen wollen. Er wird beide Vollhafter behalten wollen oder aber, dass ihr die Wohnung gemeinsam kündigt, sodass er neue Mieter suchen kann.
Schon allein aus diesem Grund gibt es hier keine Formulare.
Rede mit dem Vermieter und weise ggf. nach, dass Du auch allein problemlos in der Lage bist, die Miete + Betriebskosten zu tragen. Kläre mit ihm dann auch, was mit der Kaution passieren soll. Nicht dass plötzlich Deine Ex mit einer unliebsamen Forderung auf ihn zu kommt.
Sodann kann man gemeinsam eine Änderung aufsetzen, die dann von allen drei unterzeichnet wird.
Diese könnte in etwa so lauten:
Hiermit erklären die Unterzeichner, dass ab xx.xx.xxxx nur noch Herr xxx alleiniger Mieter der Wohnung ist. Frau xxx wird von allen Forderungen aus dem Mietverhältnis, auch solchen, die ihre Ursache vor dem o. g. Zeitpunkt haben, frei gestellt. Herr xx tritt als alleiniger Mieter auch für solche Ansprüche ein.
Zudem wird vereinbart, dass die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses schuldbefreiend nur an Herrn xxx (alleiniger Mieter) ausgezahlt werden kann. Die beiden bisherigen Mieter einigen sich untereinander über einen Ausgleich evtl. diesbezüglicher Ansprüche.
Diese Vereinbarung wird dann von allen drei Personen unterschrieben und damit wäre der Mietvertrag geändert.
Wichtig: Der Vermieter muss ausdrücklich zustimmen. Tut er das nicht, bleibt nur die gemeinsame Kündigung des Mietvertrags und der Wechsel der Wohnung.
Gibt es nicht. Alle Mieter müssen kündigen und der verbleibende darauf hoffen, daß der Vermieter mit ihm neu abschließt.
Das musst du bzw. müsst ihr mit eurem Vermieter abklären. Der Entlassung einer Person aus einem Mietvertrag müssen alle Mieter und der Vermieter schriftlich zustimmen.