Abacus (nachhilfe) als arbeitgeber!?

1 Antwort

Hallo,

wenn es ein Angebot als Arbeitnehmer (Verdienst über 400 Euro) ist, kümmert sich der Arbeitgeber um die gesamte Sozialversicherung+Steuern und behält einen Teil vom Gehalt ein. Man sollte von der Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen. Ggf. Anfang 2012 eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn man Chancen hat, einen Teil der Steuern zurückzubekommen.

Wenn eine Tätigkeit als Honorarkraft hat, gilt man als Selbständiger und sollte möglichst schnell bei der Krankenkasse die Beitragshöhe klären (Mindestbeiträge liegen meistens bei 200 oder 300 Euro monatlich). Beim Finanzamt sollte man sich ebenfalls melden, um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht nur eine Absicherung, wenn man dort entsprechende Anträge auf Beitragszahlung stellt.

Gruß

RHW

Mietmaus 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 10:33

ich werde dort erstmal einen schüler übernehmen und in der woche dann 21 € verdienen (monatseinkommen 48€) und dann soll ich 300€ krankenkasse zahlen.

bin eine honorarkraft. hört sich alles scheiße an. glaub ich muss mich wirklich mal mit meinem anwalt zusammen setzen

RHWWW  17.02.2011, 17:37
@Mietmaus

Am besten bei der Krankenkasse gezielt nach der Einstufung für nebenberuflich(!) Selbständige ekundigen. Der Beitrag beträgt dann für freiwillige Mitglieder ca. 145 Euro monatlich (unabhängig, ob man die Honorartätigkeit macht oder nicht).