Steuererklärung – VL – Mir fehlt der Institutschlüssel. Richtig?

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Hallo,

Voraussetzung für die Gewährung einer Sparzulage sind: Institutsschlüssel, Vertragsnummer, maßgebliches Ende der Sperrfrist. Wenn eine dieser Angaben in der Steuererklärung fehlt, bzw. fehlerhaft ist, erfolgt keine Festsetzung der Sparzulage. Hinzu kommt, dass die Auszahlung der gewährten Sparzulage grundsätzlich nach Ende der Sperrfrist auf ein Sammelkonto des Anlageinstituts erfolgt. Steuern hinterziehst Du genaugenommen nicht, da es tatsächlich die Höhe der Steuer nicht beeinflusst, allerdings beantragst Du eine Förderung, die Dir rechtlich nicht zusteht. Sparkassen bieten tatsächlich keine geförderten Sparverträge mehr an, allerdings ist es natürlich schon fragwürdig, dass diese Verträge noch immer VL-Verträge heissen, ohne dass einem die damit in Verbindung gebrachten Förderungen tatsächlich gezahlt werden. Einzig die bekannte Bonusverzinsung am Ende der Sperrfrist hat noch etwas mit den alten Verträgen gemein.

Ich würde keine Sparzulage beantragen, da unklar ist, wohin am Ende die Sparzulage geht.

Mich irritiert das auch immer w ieder. Habe VL erst seit 2011. Genau das,w as Du sagst, wurde mir aber mittlerweile jedes Jahr mitgeteilt. Also.. stimmt´s. Und man lässts raus.

fungolfer  01.04.2014, 06:27

Genau. Das liegt daran, dass die Sparkassen das Produkt noch immer VL Sparen nennen, obwohl es mit der "alten" Form der Verträge kaum noch etwas gemeinsam hat. Eine wikrlich fragwürdige Form der Kundengewinnung.