Steuererklärung – VL – Mir fehlt der Institutschlüssel. Richtig?
Ich habe ein VL-Sparkonto bei der Sparkasse, worauf mein AG monatlich 40,00€ einzahlt.
Ich blicke hier steuertechnisch aber noch nicht ganz durch, da ich nie eine Bescheinigung bzw. ein Formular (außer einmalig das Anmeldeformular, das ich unterschreiben musste und das Sparbuch) für meine Steuererklärung bekommen habe.
Somit habe ich auch nie einen, für die Steuererklärung, erforderlichen Institutsschlüssel erhalten.
Als ich bei der Sparkasse anrief, hat man mir nur gesagt, dass es sich um ein „reines Sparkonto“ handelt und ich dementsprechend auch keinen Institutschlüssel bekomme.
Im Internet habe ich dazu folgenden Auszug gefunden:
Solltest Du deine Steuererklärung mit irgendeinem PC-Programm machen, ist es egal ob du vermögenswirksame Leistungen angibst, da diese keine steuerliche Auswirkungen haben. Viele Institute geben keinen Institutsschlüssel mehr an, weil die VL keine steuerliche Auswirkung hat und den Finanzämtern der Institutschlüssel bekannt ist.
Ist das so richtig oder (ganz blöd gesagt) hinterziehe ich damit nicht sogar Steuern, wenn ich die VL nicht in der Steuererklärung angebe?
Ich bin hier leider noch etwas unerfahren.
Danke für eure Rückinfo.
2 Antworten
Hallo,
Voraussetzung für die Gewährung einer Sparzulage sind: Institutsschlüssel, Vertragsnummer, maßgebliches Ende der Sperrfrist. Wenn eine dieser Angaben in der Steuererklärung fehlt, bzw. fehlerhaft ist, erfolgt keine Festsetzung der Sparzulage. Hinzu kommt, dass die Auszahlung der gewährten Sparzulage grundsätzlich nach Ende der Sperrfrist auf ein Sammelkonto des Anlageinstituts erfolgt. Steuern hinterziehst Du genaugenommen nicht, da es tatsächlich die Höhe der Steuer nicht beeinflusst, allerdings beantragst Du eine Förderung, die Dir rechtlich nicht zusteht. Sparkassen bieten tatsächlich keine geförderten Sparverträge mehr an, allerdings ist es natürlich schon fragwürdig, dass diese Verträge noch immer VL-Verträge heissen, ohne dass einem die damit in Verbindung gebrachten Förderungen tatsächlich gezahlt werden. Einzig die bekannte Bonusverzinsung am Ende der Sperrfrist hat noch etwas mit den alten Verträgen gemein.
Ich würde keine Sparzulage beantragen, da unklar ist, wohin am Ende die Sparzulage geht.
Mich irritiert das auch immer w ieder. Habe VL erst seit 2011. Genau das,w as Du sagst, wurde mir aber mittlerweile jedes Jahr mitgeteilt. Also.. stimmt´s. Und man lässts raus.
Genau. Das liegt daran, dass die Sparkassen das Produkt noch immer VL Sparen nennen, obwohl es mit der "alten" Form der Verträge kaum noch etwas gemeinsam hat. Eine wikrlich fragwürdige Form der Kundengewinnung.