Was genau bedeutet diese Klausel und ist sie legal?
Ich habe einen Vertrag mit einem Nachhilfeinstitut. Dabei handelt es sich um eine Scheinanstellung, ich bin also Freiberufler und somit selbstständig. Im Vertrag steht folgendes : Der Lehrer, also ich, verpflichtet sich, während und 2 Jahre nach Beendigung des Vertrages kein eigenes Nachhilfeinstitut zu gründen oder bei einem zu arbeiten, welches mit dem jetzigen konkurriert. Dieses erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten für andere Auftraggeber und private Nachhilfe des Auftragnehmers.
Was genau bedeutet das ?
Jetzt ist es nämlich so, dass ich einen Schüler habe, der gerne mit mir weiter lernen möchte und auch die Eltern möchten gerne, dass ich ihren Jungen weiter betreue. Jedoch möchten sie bei betreffendem Institut kündigen, da dieses den fast 4 fachen Preis meines eigentlichen Honorars einkassiert. Es ist ihnen zu teuer und sie sind allgemein damit nicht einverstanden so viel zu zahlen, weil sie mitbekommen haben, dass ich nicht viel davon sehe. Darf ich diesen Schüler quasi nach Ende des Vertrages weiter, aber eben ohne Wissen des Institutes betreuen. Die Eltern wollen mich dann quasi privat bezahlen. Ist das erlaubt, oder gibt es das später Probleme?
6 Antworten
Das ist ein sogenanntes Wettbewerbsverbot. Bei einem derart umfassenden Wettbewerbsverbot verlangen Gerichte gerne eine Karenzzahlung nach Vertragsende, sprich: Dein Nachhilfeinstitut müsste Dir die Hälfte der normalen Monatszahlung als Ausgleich dafür zahlen, dass Du nicht arbeiten kannst. Ob das auch auf Deine Situation zutrifft, kann ich Dir nicht sagen.
Solange Du aber kein Nachhilfeinstitut gründest oder bei einem anderen arbeitest, stände diese Klausel dem nicht entgegen, einzelne Schüler weiter zu betreuen. Ich frag mich allerdings, ob das nicht gegen andere Klauseln in Deinem Vertrag verstößt, ich finde das nämlich recht ungewöhnlich, dass man Dir das nicht auch verboten hat.
Mag sein. Meiner Auffassung verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn man den Kundenkontakt, der aufgrund der Tätigkeit für den Auftraggeber zustande kommt, dazu nutzt, die Dienstleistungen billiger anzubieten, aber sicher bin ich mir nicht. Andererseits ist es explizit im Vertrag anders geregelt.
So ein Vertrag ist für Angestellten legal, aber nur dann wenn das Arbeitsverhältnis von Dir aus aufgelöst wird. Für Freberufler ist es eben ,,unüblich" und nicht verbindend. Lass Dich von einem Juristen beraten!
Wenn du eine rechtssichere Auskunft willst, solltest du dich wirklich an einen Juristen wenden - meine Meinung dazu.
Meiner Meinung ist das gut gemeint aber nicht legal! Ich würde tatsächlich etwas Geld ausgeben und es einen Anwalt prüfen lassen.
Musikschulen etc. Wollen sich dadurch schützen, was verständlich ist. Doch ob es vor Gericht bestand hat ist die andere Frage!
So eine Klausel ist legal und ist mittlerweile eigentlich auch Standard. Geht eigentlich eher darum das du keine Firmengeheimnisse an die Konkurrenz gibst, bzw. dich selbst als Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stellst. So würdest du deinem Arbeitgeber die "Kunden" stehlen.
Und was heißt das nun für die geschilderte Situation ?
Naja, wo kein Kläger da kein Richter. Ansonsten musst du dir tatsächlich die Einverständnis deines Arbeitgebers holen.
Da steht nur, dass ich auch nicht der Scientology Kirche angehören darf XD….