Überweisung durchführen Trotz Gesetzlichen Betreuer
Hallo zusammen bin 21 jahre alt und habe einen gesetzlichen betreuer der die vollmacht über mein konto hat das heist so viel wie ich kann nur geld mit seiner zustimmung abholen jedoch konnte ich das immer überbrücken indem ich geld auf das konto meiner mutter überwiesen habe und es von dort dann abgehoben habe ich habe ihn also umgeangen dasvon hat er aber wind bekommen und hat auch das sperren lassen bzw ich hatte eine mitarbeiterin am telefon die mir sagte das ich kein geld überweisen kann ohne die zustimmung meines betreuers meine frage ist jetzt wie kann ich an mein geld kommen oder eine überweisung durch führen ohne das ich seine einstimmung benötige BITTE NUR ANTWORTEN AUF DIESE FRAGE DANKE !
6 Antworten
Vergiss die flapsigen Antworten hier. Schau Dir Deinen Betreuungsbeschluss noch einmal genau an. Steht dort ein Einwilligungsvorbehalt im Vermögenssachen? Wenn Ja bist Du aus sicher guten Gründen auf den Betreuer angewiesen. Wenn Nein kann Dir kein Mensch verbieten eine Überweisung auszuführen, auch kein Betreuer. Allerdings solltest Du daran denken, dass möglicherweise noch andere Verpflichtungen warten (z.B. Telefon, Strom, Miete, etc.). Was Du machen willst (Heimlichtuerei) ist häufig der erste Schritt in die Verschuldung. Rede mit Deinem Betreuer offen, ausführlich und ehrlich.
Du bist streng genommen auch noch mit Betreuer geschäftsfähig und kannst wirksam über dein Vermögen verfügen. Das ändert sich, sobald ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird.
gibt es da keine lücke die ich nuetzen kann irgendwas das er es nicht merkt irgendwie :(
Wenn Du einen Betreuer hast, der dort vermerkt ist, kannst Du das nicht ohne seine Zustimmung. U.a. dafür hast Du ihn ja, da Du vermutlich nicht wirklich so ganz geschäftsfähig bist.
ich bin selbst Betreuer und habe u.a. die Aufgabe der Vermögensverwaltung. Ich spreche mich immer mit der zu betreuenden Person ab, und zahle wenn es vernüftig und real ist. Außerdem muss ich die Ausgaben im Jahresbericht an das Betreuungsgericht rechtfertigen. Ohne Vertrauen mit dem Betreuer geht hier nur wenig. Also, Vertrauen aufbauen, Frieden schaffen. Viele GrüßeStrippe
Des ding ist wenn ich der meinung bin das ich noch geld übriog habe und er nicht das zählt meine meinung nicht ....obwohl ich alles nochmal durch rechne ...und das kann ich nicht verhindern ich kann weder was mit kollegen trinken gehen geschweige denn mir was leisten wenn er sich um meine unterlagen kümmert vom amt ist das ok weil ich damit nicht klar komme aber das er die konto gewaslt hat nervt mich richtfg
Gar nicht, das geht nur über deinen Betreuer. Er muss dem zustimmen. Ohne Grund wird das wohl nicht so angeordnet sein. Er kann über deinen Kopf bei der Bank dies für dich sperren lassen.