Privat verkaufter Kühlschrank angeblich kaputt?

4 Antworten

Hast Du der Käuferin schriftlich irgendetwas wegen Gewährleistung, Rücknahme usw. zugesagt?

Wenn nicht, gilt "gekauft wie besehen". Das Gerät hat sie in Augenschein genommen, es hat funktioniert. Alles weitere ist ihr Bier. Ob da nun ein Transportschaden oder sonstwas vorliegt, hast Du nicht zu vertreten.

BeaVik 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 09:48

Wir haben keinen schriftlichen Kaufvertrag o.ä., ich habe ihr auch mündlich nichts zugesagt. 

Gekauft wie gesehen, das gilt bei einem Privatkauf, ausser ihr habt schriftlich was anderes festgelegt. Also.....  du hast wahrscheinlich einen Zeugen, dass der Kühlschrank in ordnung war und sie hat es ja, bei der Besichtigung auch gesehen. Pech gehabt, wahrscheinlich wäre er bei dir auch kaputt gegangen, ist leider so bei Elektrogeräten, von heute auch morgen kaputt.

BeaVik 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 09:51

Ihre Eltern waren bei der Besichtigung dabei, ebenfalls die Vermieter, die haben alle gesehen, dass das Gerät funktioniert hat. 

Ich war schon davon ausgegangen, dass das unter "gekauft wie gesehen" fällt, wollte mich nur vergewissern. 

Ich würde auch sagen "gekauft wie gesehen". Das Gerät hat bei der Besichtigung funktioniert und für Schäden beim Transport oder sonstiges bist du nicht verantwortlich.

Wenn der Kühlschrank schon älter ist, dann kann es sehr teuer sein einen Elektriker sollte der vom Kundendienst machen lassen. 60 Euro können da locker zum anschauen zusammenkommen. Mein Tipp Zeitwert rechnen und Geld zurück. Käufer kann dann machen was er will. Hab letztens für 160 Euro einen Kühlschrank gekauft!