Privat verkaufter Kühlschrank angeblich kaputt?
Hallo!
Ich bin vor ca. 2 Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe, da in der neuen eine komplette Küchenzeile vorhanden war, die alte Küchenzeile der Nachmieterin verkauft.
Bis zum Auszugstag hat der Kühlschrank einwandfrei funktioniert, auch das Gefrierfach. Ich hatte nie irgendwelche Probleme damit. Sie hat auch bei der Besichtigung der Wohnung gesehen, dass das Gerät funktioniert. Er ist mind. 6 Jahre alt, stammt noch von meiner Vormieterin.
Am Auszugstag habe ich dann das Gerät vom Strom genommen, das Gefrierfach abgetaut und das ganze Gerät gereinigt.
Heute habe ich nun eine WhatsApp-Nachricht von ihr bekommen, dass das Gerät nicht richtig kühlt - sie hat es angeblich auf der höchsten Stufe laufen und es wird dennoch nicht richtig kalt.
Ich habe ihr erst mal ein paar Möglichkeiten genannt, woran es m.E. liegen könnte und sie hat gemeint, dass sie es von einem Elektriker ansehen lässt.
Ich wollte mich nun vorab erkundigen, ob sie denn einen Anspruch darauf hat, dass ich ev. das Gerät zurücknehme oder ihr Geld zurückgebe falls das Gerät tatsächlich defekt ist? Wie gesagt hat es bis zu dem Tag an dem ich ausgezogen bin einwandfrei funktioniert.
Lg Bea
4 Antworten
Hast Du der Käuferin schriftlich irgendetwas wegen Gewährleistung, Rücknahme usw. zugesagt?
Wenn nicht, gilt "gekauft wie besehen". Das Gerät hat sie in Augenschein genommen, es hat funktioniert. Alles weitere ist ihr Bier. Ob da nun ein Transportschaden oder sonstwas vorliegt, hast Du nicht zu vertreten.
Wir haben keinen schriftlichen Kaufvertrag o.ä., ich habe ihr auch mündlich nichts zugesagt.
Gekauft wie gesehen, das gilt bei einem Privatkauf, ausser ihr habt schriftlich was anderes festgelegt. Also..... du hast wahrscheinlich einen Zeugen, dass der Kühlschrank in ordnung war und sie hat es ja, bei der Besichtigung auch gesehen. Pech gehabt, wahrscheinlich wäre er bei dir auch kaputt gegangen, ist leider so bei Elektrogeräten, von heute auch morgen kaputt.
Ihre Eltern waren bei der Besichtigung dabei, ebenfalls die Vermieter, die haben alle gesehen, dass das Gerät funktioniert hat.
Ich war schon davon ausgegangen, dass das unter "gekauft wie gesehen" fällt, wollte mich nur vergewissern.
Ich würde auch sagen "gekauft wie gesehen". Das Gerät hat bei der Besichtigung funktioniert und für Schäden beim Transport oder sonstiges bist du nicht verantwortlich.
Wenn der Kühlschrank schon älter ist, dann kann es sehr teuer sein einen Elektriker sollte der vom Kundendienst machen lassen. 60 Euro können da locker zum anschauen zusammenkommen. Mein Tipp Zeitwert rechnen und Geld zurück. Käufer kann dann machen was er will. Hab letztens für 160 Euro einen Kühlschrank gekauft!