Ebay Kleinanzeigen muss ich die Ware zurücknehmen?

10 Antworten

Könnte es evtl. sein dass das Telefon gejailbreakt wurde und darüber der Unlock erzielt worden ist? Du schreibst ja oben, "ich habe es zurück gesetzt", ich gehe davon aus du hast das Telefon auf Werkseinstellungen zurückgesetzt?! Wenn es ursprünglich ein Telekomgerät war, kann es somit jetzt nicht mehr mit E+ betrieben werden!?

Somit hätten sich alle weiteren Beiträge über mir was die Telefonproblematik anbegeht erledigt, wobei es von der Rechtslage ein sehr interessanter Austausch war/ist.

Beste Grüße

Nein, mußt Du nicht, da es sich offenbar nicht um einen technischen Mangel handelt, den Du verschwiegen hast. Wenn das Gerät genau der Beschreibung entspricht und keine verdeckten Mängel aufweist, dann hast Du das nicht zu verantworten. Wenn der mitten im Wald wohnt und versucht z. B. im E-Plus-Netz eine Verbindung zu bekommen, dann bist Du nicht verantwortlich für die schlechte Netzabdeckung.

Klemba72 
Beitragsersteller
 23.06.2011, 11:11

Also es war so: Er hat das Gerät abgeholt. Er hat sich alles angeschaut und meinte ok. Natürlich hab ich alles zurückgesetzt und dann konnte man ja nicht testen ob er einen Netzfehler hat oder nicht. Jetzt frag ich mich ob ich die Ware trotzdem zurücknehmen muss. Wie gesagt er hat die Ware gesehen!

CharlesWaldorf  24.06.2011, 09:46
@Klemba72

Wenn er bei Übergabe die Möglichkeit hatte, die Ware zu prüfen, dann gibt es keinen Grund für die Rücknahme. Er konnte sich davon überzeugen, daß der Artikel sich im beschriebenen Zustand befunden hat. Rücknahme würde ich ablehnen. Damit kommst Du auch über eBay durch. Er hätte ja seine Sim-Karte mitbringen und einlegen können. Und Du hast Zeugen, daß es bei Dir mit Deiner Karte funktioniert hat.

wenn das Gerät also Net- und SIM-Lock frei ist, sollte das ganze ja funktionieren, es sei denn der Typ lebt im Funkloch

Hast du diesen Standardtext wegen Privatverkauf und keine Rücknahme in dein Angebot eingefügt, wenn ja würde ich das iPhone glaube ich nicht zurück nehmen, solange du von dem Problem nicht wusstest. Falls doch, solltest du den Artikel zurück nehmen, aber rechtlich gesehen ist das glaube ich ein "Irrtum in wesentlichen Eigenschaften einer Sache" bzw. eine "arglistige Täuschung" von dir, was bedeutet, dass das Geschäft anfechtbar ist, aber so lange gültig bleibt, bis der Käufer dir das nachweist, also müsste er dich notfalls verklagen...

Ich würde es glaube ich nicht zurück nehmen, wenn ich ein reines Gewissen hätte und genau weiß, dass der Artikel bei mir noch funktionierte. Der Vorteil von eBay Kleinanzeigen für dich ist ja glaube ich, dass du keine negative Bewertung befürchten musst, da es die Bewertungsfunktion dort glaube ich nicht gibt..

Klemba72 
Beitragsersteller
 23.06.2011, 11:17

Bei Ebay kleinanzeigen gibt es eine leiste. Privat verkäufer oder Geschäftlicher Verkäufer. Hab mich als Privat verkäufer angegeben. Und die Ware wurde vor Ort gesehen aber leider war es schon Zurückgesetzt so das man nicht schauen konnte ob er einen Defekt am netz hat oder nicht. Bei mir ging es zu 100% da ich sogar mit dem Handy mit ihm telefoniert hatte.

Klemba72 
Beitragsersteller
 23.06.2011, 11:23
@Klemba72

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/iphone-3g-!-simlock-frei!-/30206098 Meine Anzeige

Du bist Privatverkäufer. Du musst die Ware eben NICHT zurücknehmen. Bei Ebay Kleinanzeigen werden die Käufer eindeutig darauf hingewiesen sich am Besten die Ware persönlich anzuschauen bevor sie diese kaufen. Dann hätte er sich sein iPhone lieber beim normalen eBay kaufen müssen. Ich glaube kaum dass du das iPhone zurücknehmen musst.

Klemba72 
Beitragsersteller
 23.06.2011, 11:07

Danke dir. :)

Wenn das Handy bei ihm wirklich nicht funktioniert bist Du zur Rücknahme verpflichtet.

Sonst könnte ja ein jeder seine nicht funktionierenden Sachen versenden und sagen bei Ihm ging noch alles.

Dir steht es aber frei einen Gutachter zu beauftragen und klären zu lassen warum es nicht mehr geht.

Klemba72 
Beitragsersteller
 23.06.2011, 11:08

Das gerät hat er ja davor gesehen!