eBay: Käufer will Ware nach Abholung zurückgeben! Fair?
Hallo. Ich habe einen Kühlschrank auf eBay verkauft (250€). Ich habe ihn nur zum Abholen eingestellt.. kein Versand. Der Käufer hat dann extra einen Fahrer aus 250km entfernung geschickt, der den Kühlschrank abholen sollte. Er hat dann eine von mir vorgefertigte Abholbescheinigung unterschrieben, ihr findet diese hier im Anhang geschwärzt. Nun kommt der Käufer 3 Tage später an und meint, der Kühlschrank wäre angeblich total verrostet und es würden Teile wie Eierablagen etc. fehlen. Hat er Anspruch auf eine Rücknahme der Ware? Ich habe mich doch mit der Abholbestätigung abgesichert oder nicht?
10 Antworten
Ich denke, das wird schwierig fuer ihn. Er haette bei Abholung das Geraet pruefen koennen, dan haette er gesehen, dass er verrostet ist und ob was fehlt. Auf der Abholer haette das in seinem Auftrag pruefen koennen.Gekauft und Uebernommen wie gesehen). Hat er das versaeumt, kann er hinterher nicht mit so was kommen.
Dann müsste er Dir den Kühlschrank wieder zurück bringen, also wieder die gesamte Strecke zurück legen. Dann hätte er sich auch einen neuen Kühlschrank kaufen können. Außerdem warum meldet man sich erst nach drei Tagen und wenn der Kühlschrank Rostflecken hat, hast Du das auch in der Artikelbeschreibung geschrieben. Wenn nicht, dann könnte der Käufer Dir einen Strick daraus drehen. Das zu beurteilen als Außenstehender ist immer sehr schwierig. Das musst Du entscheiden.
... ich vermute mal, da siehst du alt aus, denn da steht nicht ohne Garantie und ohne Rückgabe auf deinem vorbereiteten Schein.
Gebrauchtwaren:
Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden. Quelle http://www.wissen.de/gewaehrleistung-fuer-neue-und-gebrauchte-waren
Ist das alles, was ihr vereinbart habt? Wie sah die Beschreibung aus?
Es fehlt z.B. der Ausschluss der Gewährleistung und eine genaue Beschreibung der Kaufsache. Hast du die Seriennummer notiert?
Biete ihm an, dass er das Gerät zur Prüfung zu dir bringen kann. Dann hat sich das wahrscheinlich auch schon wieder gegessen
Ich sehe keinen Grund, warum du die Rücknahme akzeptieren solltest. Der Abholer hat die Bestätigung unterschrieben. Damit solltest du abgesichert sein.
Was du natürlich zu befürchten hast, ist, eine schlechte Bewertung ( die du vermutlich auch kassieren wirst).
Die Meinung eines Laien.