Unser Vermieter sagt, dass unsere Wohnung zu schmutzig ist, um sie Nachmietern zu präsentieren und dass wir eine Reinigung oder Schadensersatz zahlen müssen!?

5 Antworten

Lass dich nicht verunsichern. Erst zur Wohnungsrückgabe (nach Ablauf der Kündigungsfrist) muss die Wohnung zumindest besenrein sein. Schönheitsrep. wären nur fällig, wenn es dazu wirksame Klauseln im MV gibt.

Während deiner Mietzeit bist du Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht. Nur du bestimmst, wer wann Zutritt bekommt.

Es hat dir niemand Vorschriften zu erteilen, wie es in deiner Wohnung aussieht bzw. auszusehen hat. Die angedrohten Maßnahmen sind Humbug, absolut unzulässig. Sollte der V. sich Zutritt verschaffen (wollen), wäre das Hausfriedensbruch und strafbar.

Tausche sicherheitshalber sofort den Schließzylinder deiner Wohnungseingangstür.

Hm...mit sowas habe ich auch schon Erfahrung gemacht. Bei mir war nach meinem Auszug angeblich die Küche nicht sauber, weswegen ich 90 € für eine angebliche Firmenreinigung bezahlen musste. Den Beleg habe ich später per Post bekommen...es war eine einfache Quittung, die man in jedem Bürobedarfsladen bekommt, unterschrieben mit "Emma Bier". Da ich die Wohnung von Privat gemietet hatte, war mir ab da klar, dass nie eine Reinigungsfirma da war sondern meine Ex-Vermieter das Geld höchstwahrscheinlich selbst eingesteckt haben. Da ich damals aber einfach nur froh war, das Kapitel beendet zu haben, habe ich leider keine weiteren Schritte unternommen...! Würde ich jetzt auf jeden Fall anders machen.

Wohnst du noch in der betreffenden Wohnung? Und was genau ist denn laut deiner Vermieter nicht sauber genug?

bwhoch2  01.06.2016, 23:12

@WoBoogyBoy: Themaverfehlung. Setzen, sechs!

Sauberkeit während der Mietdauer liegt im Auge des Betrachters. Solange sich nicht Ungeziefer breit macht und sonst auch keine Gefahr für die Wohnung besteht (Verwahrlosung etc.), entscheiden allein die Bewohner, wie sauber es zu sein hat. Nach dem Auszug ist die Situation ganz anders, wie Du selbst erfahren durftest. Dein Fall hat aber mit diesem hier nicht das Geringste zu tun.

WOBoogyBoy  02.06.2016, 14:21
@bwhoch2

Boah, wie wäre es mit ein bisschen weniger Arroganz, Mister Besserwisser? Meine Erfahrung sollte eigentlich nur verdeutlichen, dass es gerade bei privaten Vermietern sehr häufig zu derartigen Situationen kommt, weil die darin noch eine weitere Möglichkeit sehen, den Mieter über den Tisch zu ziehen. Bei diesem Fall hat der Vermieter angedroht, eine Reinigungsfirma auf Kosten des Mieters zu beauftragen...und anhand meines Beispiels habe ich aufgzeigen wollen, dass es durchaus sein kann, dass am Ende gar keine Reinigungsfirma beauftragt wird sondern etwaige Belege einfach gefälscht werden und das Geld heimlich in die Vermietertasche fließt (bwz. der Vermieter die Kautionsrückzahlung entsprechend reduziert).

In diesem Fall bin ich mir übrigens recht sicher, dass nach dem Auszug noch etwas von Seiten des Vermieters kommt...!

LindaReiners 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 20:32

Ich sehe in ein paar Ecken ein bisschen Staub, sonst nichts... Und ja wir wohnen noch dort.

WOBoogyBoy  01.06.2016, 20:37
@LindaReiners

Naja, dann eben den Staub nochmal wegmachen, damit der Vermieter nicht rummeckern kann.

Was heißt genau "wir wollen zum 1.09. ausziehen? Habt ihr zu diesem Termin fristgerecht gekündigt? Denn dann kann es dir ja egal sein, ob der Vermieter danach Leerstand bzw. Mieteinbußen hat. Das ist ja sein Problem.

Hat er denn genau gesagt, wo bzw. was ihm zu dreckig war. Wenn ihr gerade vorher geputzt habt, finde ich das eine sehr pauschale Angabe und wüsste jetzt auch selbst an deiner Stelle nicht, wo man denn dann noch putzen könnte. Da würde ich ihn einfach mal nett drauf ansprechen, so in die Richtung: wir würden Ihren Wünschen gern nachkommen, aber wir haben ja vorher geputzt und wissen ja nicht, was die Besichtiger genau bemängelt haben. Noch mal putzen... Was soll denn das bedeuten. Eine Küche wird ja nicht dadurch sauberer, dass du über die sauberen Flächen noch mal drüberwischst. Ich sehe hier dringenden Kommunikationsbedarf...

Und nur zur Info - wurde ja hier auch schon geschrieben: Rechtlich bist du dazu natürlich nicht verpflichtet. Mietvertrag und Mietrecht regeln, in welchem Zustand du die Wohnung hinterlassen musst, nicht in welchem sie bei einer Besichtigung sein muss. Ich verstehe aber, dass man es sich bei nahendem Auszug nicht bewusst mit dem Vermieter verscherzen möchte und wenn er konkrete Putzvorschläge macht, würde ich die des Friedens halber einfach umsetzen. Ich kenne aber auch den Vermieter nicht :) Ist halt eine Ermessensfrage

Alles Gute!

Wieso putzt ihr nicht einfach?

Dann müsst ihr die Wohnung wohl noch mal gründlich reinigen. So in etwa wie ihr es vor kurzem gemacht habt, nur gründlicher.