Jugendgerichtshilfe aber keine Post von Polizei

4 Antworten

Was steht in diesem Brief drin? Wahrscheinlich wurdest Du für irgendwas verurteilt und dann wäre die Polizei nicht mehr zuständig, sondern wirklich dann die Jugendgerichtshilfe.

Pamilius 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 13:05

Danke für die Antworten!

JuliaSteineisen  30.05.2015, 12:47

^^ ich stimme ihm zu

Pamilius 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 12:47

Ich werde am Montag dort erstmal anrufen. Dann sehe ich weiter.

Pamilius 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 12:41

Aber muss da nicht zuerst irgendein Brief von der Polizei kommen wo steht das ich das und das gemacht habe ?

igormil  30.05.2015, 12:46
@Pamilius

Anscheinend nicht. Ich würde dorthin gehen und nachfragen, um was es überhaupt geht und warum Dich die Jugendgerichtshilfe sprechen möchte. Dann kannst Du immernoch entscheiden, ob Du irgendwas sagst oder nicht. Du musst Dich ja in Deutschland nicht selbst belasten. Vielleicht kannst Du es ahnen, um was es gehen könnte.

Pamilius 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 12:35

Das sie eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft haben und sie haben mich eingeladen zu einem Gespräch. Aber ich kann doch da gar nichts sagen wenn ich nicht weiß worüber es geht? Wie gesagt, ich habe ja nichts von der Polizei.

igormil  30.05.2015, 12:37
@Pamilius

Dann ist das zutreffend, was "Ikonos" geschrieben hat:

Die Jugendgerichtshilfe stellt im Auftrag von Staatsanwaltschaft oder Gericht die persönlichen und häuslichen Verhältnisse fest und erstellt ein entsprechendes Gutachten.

Somit ist ein Strafverfahren im Gange, Ermittlungen laufen derzeit im Hintergrund.

Die Jugendgerichtshilfe stellt im Auftrag von Staatsanwaltschaft oder Gericht die persönlichen und häuslichen Verhältnisse fest und erstellt ein entsprechendes Gutachten.

Somit ist ein Strafverfahren im Gange, Ermittlungen laufen derzeit im Hintergrund.

Pamilius 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 12:34

Aber wieso habe ich dann keine Post von der Polizei bekommen? Die müssen mich ja befragen oder sowas.

Die Post von der Polizei ist dann entbehrlich, wenn Du bereits direkt nach der Tat oder beim ersten Zusammentreffen mit der Polizei als Beschuldigter befragt wurdest. Dann hattest Du ja bereits Gelegenheit, Dich zur Sache zu äußern. Und wenn die Polizei keinen weiteren Aufklärungsbedarf gesehen hat, gibt's auch nicht mehr zwingend eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung..

Andernfalls vermute ich, dass Du einfach einen Brief nicht bekommen hast.

Die Jugendgerichtshilfe schreibt Dich ja nicht aus Langeweile an. Da muss ja wohl was vorgefallen sein. Vielleicht wollen die einfach mal ein Gespräch mit Dir führen, weil Du irgendwas verbockt hast.