Pool bei einer Eigentümergemeinschaft von 8 Parteien?

4 Antworten

Im vorhandenen Vertrag sollte schriftlich festgehalten sein, wie mit Neuerungen umgegangen wird. Sonst frag den Anwalt/Notar der deinen Vater beim Kauf begleitet hat.

Der Einbau eines Pools - zudem fest installiert und groß - ist mehr als geringfügige bauliche Veränderung, die alle betrifft (das ist hier der Fall, weil es um den gemeinsam genutzten Garten geht, der von allen eingesehen werden kann): also nur einstimmig. So steht das im Gesetz:

§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

(1) Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden.

Was anderes wäre es, wenn das z. B. eine energetische Sanierung wäre, dann geht das auch mit Mehrheitsbeschluss. Aber ein Pool? No way.

Mimi2007 
Beitragsersteller
 24.05.2011, 11:13

Wow, ich bin echt begeistert! Vielen Dank schon mal, da waren für mich schon einige wertvolle Sachen dabei, die ich verwenden kann! 1000 Dank an Euch! Mimi

Mimi2007 
Beitragsersteller
 26.05.2011, 08:23
@Mimi2007

So Ihr Lieben, gestern Abend war nun die Eigentümerversammlung. Irgendwann wurde vom Verwalter dann der Punkt mit dem Pool vorgestellt. Es stellt sich jetzt so dar: Es soll ein aufblasbarer Pool mit 4m!!! Durchmesser haben. Die beiden Parteien, die den Pool haben wollen, übernehmen Strom und Wasser. Ich habe die Haftungsfrage in den Raum geworfen, was ist wenn mal ein Kind im Pool ertrinkt? Kein Antwort. Ich habe gesagt, daß mein Vater schwer krank ist und seine Ruhe braucht, ne Horde lärmende Kinder sind da nicht zuträglich. Der Verwalter meinte, es sei keine baulicher Veränderung und man brauche keine 100%ige Zustimmung. Nun sieht es so aus, 5 dafür, 3 dagegen. Was kann ich nun tun? Ist ein Pool mit diesen Ausmaßen tatsächlich keine bauliche Veränerung? Es ist doch der Gemeinschaftgarten und der kann doch nicht dermaßen genutzt werden. Da die Hausgemeinschaft nun angeblich dafür gestimmt hat, stellt auch die Hausgemeinschaft den Pool auf. Wenn nun tatsächlich etwas schlimmes passiert, haftet dann auch die Hausgemeinschaft, oder sehe ich das falsch? Ich bedanke mich bereits im voraus bei Euch allen für die guten Tips, Ideen und Eure Hilfe! LG Mimi

lalelu24  27.05.2011, 14:37
@Mimi2007

da ist guter Rat teuer. Wenn etwas passiert, wer haftet dann ? Wer rekultiviert die Fläche (z.B. Rasen) wenn der Pool abgebaut wird. ........Du kannst ja bei Nacht mit den Nadel ein Loch reinpieksen, wenn alles nichts mehr hilft.Viel Glück.

Hallo Mimi, bin selber Beirat in einer Weg mit 13 Parteien. Bei deiner Frage geht es um eine bauliche Veränderung. Bei der Abstimmung müssen hier alle Eigentümer einverstanden sein. d.h. wenn du ein Veto einlegst darf der Pool nicht gebaut werden. Voraussetzung ist allerdings, dass du eine Vollmacht von deinem Vater schriftlich, im Voraus bei der Hausverwaltung vorgelegt hast. Viel Glück!

Da würde ich mich auf nichts einlassen, denn da ist Ärger vorprogramiert !! 100% Zustimmung oder nicht. Wie willst du die Kosten für Wasser, Strom, etc. verteilen, außerdem wie willst du Lärmbelästigung vermeiden, welche Hatpflicht zahlt, wenn etwas passiert, z.B. einem fremden Kind ?? usw. Was ist mit dem Garten, den können ja die anderen Mieter (Nichtschwimmer) nicht nützen und, und und.... laß´die Finger davon