Polizeidienstuntauglichkeit anfechten?
Guten Abend Leute,
heute mal ein ernstes Thema.
Zu meiner Situation:
Hatte heute meinen letzten Termin bei der Bundespolizei für den gehobenen Dienst, die polizeiärztliche Untersuchung. Hab mir keine großartigen Gedanken gemacht bis der Arzt den Fragebogen, in dem ich angegeben hatte, dass ich an meinem Arm operiert wurde als ich 8 Jahre alt war, mit mir durchging. Als Resultat meines Bruchs damals konnte ich meinen Arm nicht mehr ganz durchstrecken. Es fehlen ca. 35 Grad bis zu einem kompletten gestrecktem Arm. Er erzählte mir dann, dass er das ziemlich kritisch sieht und es gut sein kann, dass es zu einer Dienstunfähigkeit führen könne. Ich sagte ihm dann, dass ich das selbe Problem damals vor der Bundeswehr hatte und sich das damals ein Facharzt angeguckt hatte, der mir die Tauglichkeit für SaZ12 bescheinigte. Ich war dann auch als Fallschirmjäger bei der Bundeswehr. Es funktionierte alles. Auch mit einem nicht ganz geraden Arm, stand ich meinen Kameraden in Nichts nach und auch der Dienst an der Waffe war Reibungslos. Alles das erzählte ich auch dem Polizeiarzt worauf ich ständig lächerliche Argumentation zu hören bekam. Die Bundeswehr ist ganz anders als die Polizei (was zum Teil auch stimmt) und die Bundeswehr trainiert einfach nur das schiessen, die Bundespolizei muss allerdings wirklich ihre Waffen scharf einsetzen. Das war mein Favorit. Ich habe wahrscheinlich in meiner kurzen Zeit bei der BW mehr geschossen als der Grossteil der Polizisten in ihrem Leben schiessen und er will mir dann sagen, dass ich in einer Situation wo ich die Waffe gebrauchen muss, schlechter bin als ein anderer Polizist? Selten so viel Quatsch gehört. Er sagte mir auch das ein Polizist bei Festnahmen und dem Gebrauch von Einsatzmitteln nicht eingeschränkt sein darf. Ich erwiderte, dass ich Krav Maga trainiere, unter anderem zusammen mit Bundespolizisten, wo wir auch mit allen Einsatzmitteln trainieren. Vom Schlagstock bis zur Schusswaffe und nie macht mein Arm Probleme. Der Polizeiarzt entgegnete mir dann, dass es ja schön ist wenn ich im zivilen sowas mache, aber es ist ja total anders bei der Bundespolizei und auch das ganze mit der Bundeswehr juckte ihn einfach garnicht. Er konnte mir auch kein einziges Szenario nennen in dem in schlechter Abschneiden würde. Ich kam mir ehrlich gesagt vor, als würde da ein patziger 12 Jähriger vor mir sitzen der seine Sichtweise um keines Willen verändern will. Ich soll ihm jetzt die Befunde senden, er guckt sie sich an aber es hörte sich schon an, als ob es eine Dienstunfähigkeit werden würde. Lohnt es sich soetwas anzufechten? Hat jemand schon Erfolg gehabt?
Wäre für jede Hilfe dankbar weil die Bundespolizei schon ein Traum für mich ist.
Gruss
3 Antworten
.... und der Arzt haftet dann, weil er trotz durchfallen im Raster eine Dienstfähigkeit bestätig? Wie bitte soll das erwartet werden können?
Ich kenne viele, auch aus der BW, die dann später eine Verschlechterung festgestellt haben wollen und dafür ihren Dienstherrn dann zur Kasse bitten und vorzeitig in Pension möchten.
Merke: Es wird auch nicht jeder Lehrer übernommen.
Was ist das bitte für eine Antwort?
- wurde ich bei der Bundeswehr für alles tauglich gesprochen und meine Tätigkeit bei der BW war mit Sicherheit körperlich abspruchsvoller als meine Tätigkeit es bei der BPol wäre (ausgenommen Spezialverwendungen).
- Ist die Einschränkung lediglich die Beugung. Belastbar ist er genauso wie mein anderer Arm.
- unterstellst du mir dass ich früher in Pension gehen wollen würde und dafür meinen Arm als Bonus nehme? Wer solche Ehrenhafte Motive hat, sollte vllt nicht dienen
Es sind fakten und ich sags nicht weil ich das was du schreibst nicht hören will. Hätte den Arzt durchaus verstanden, wenn er ernsthafte Gründe angeführt hätte.
Hierdurch
Es fehlen ca. 35 Grad bis zu einem kompletten gestrecktem Arm
sehe ich leider schlechte Chancen für dich.
Egal, wie wenig du diese Einschränkung in deinem täglichen Leben merkst - es ist und bleibt einfach eine Einschränkung.
Über die Begründungen, wie sich diese Einschränkungen im Dienstbetrieb kenntlich machen könnten, kann man sich tatsächlich streiten. Allerdings hat der Arzt nicht unrecht, wenn er behauptet, dass sich der Schusswaffengebrauch bei Polizei und Bundeswehr teilweise sogar erheblich unterscheiden.
Bezüglich der Anfechtbarkeit der Polizeidienstuntauglichkeit solltest du, wenn du unbedingt zur Polizei möchtest, eventuell Rücksprache mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rücksprache halten. Der kann dir auch beantworten, ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen.
Danke für die Antwort. Also ich bin mir ziemlich sicher das ich in meiner Einheit jegliche Anschläge/Verfahren beim Schiessen lernen durfte. Von daher ist maximal der Gebrauch der Dienstwaffe ein anderer aber nicht das Schiessen als solches.
Ich warte erstmal ab was der Arzt schlussendlich sagen wird und schaue dann mit dem Anwalt :)
Kurz und knapp: der Arzt hat recht! Selbst, wenn du die Ausbildung antrittst und sie bestehst, wäre spätestens bei der BAL-Untersuchung für dich Schluss. Du kannst den Arm nicht komplett strecken und das Risiko, dass dich das im Dienst einschränkt, ist einfach zu groß.
Es kann IMMER etwas passieren!
Wenn du deinen Arm nicht komplett strecken kannst, werden vermutlich schneller die Sehnen reißen oder die Knochen brechen, wenn man deinen Arm mit Gewalt weiter streckt. Und sowas kann bei einem Widerstand ganz schnell passieren! „Der Teufel ist ein Eichhörnchen!“
Es ist zwar ärgerlich für dich, aber du wirst dich wohl damit abfinden und dir einen anderen Beruf suchen müssen.
Das Ding ist ganz einfach, dass mein Arm mich nicht einschränkt. Ich meine in 25 Jahren hätte ich wahrscheinlich was feststellen müssen wenn dem so wäre. Der Arzt konnte mir ja auch kein Bsp. nennen. Alles was er aufgeführt hatte, konnte ich widerlegen, weil ich es schonmal gemacht habe ohne Probleme..
Ich hätte absolut kein Problem damit wenn er mir was Handfestes nennen würde. So bleibt es für mich unverständlich
in welchem Szenario schränkt mich mein Arm ein? In Sachen Nahkampf/Festnahmen/Schießen, wurde nie was von meinen Ausbildern bemängelt und der Arzt war damals auch damit einverstanden. Ich würde gerne mal eine einzige Sache hören, die ein Polizist machen muss, die ich nicht könnte, bzw schlechter als jemand mit geradem Arm könnte.
Das kann ich dir so nicht sagen, da ich dich nicht kenne. Es genügt aber, wenn es im Laufe der Dienstzeit zu einer einzigen Situation kommt, in der es dich einschränkt.
Wenn der Arzt sagt, dass es ein Ausschlussgrund ist, wird das wohl so sein. Ich glaube kaum, dass ein Anwalt da groß was dran ändern kann...