Brief vom Zoll bekommen?
Hallo, habe mir vor 30 Tagen eine Fake Rilex bestellt. Heute habe ich einen Brief vom Zoll bekommen, dass ich doch bitte das Paket abholen kommen möchte und 27,95€ zahlen soll. Es würde zudem noch ein Bild des Päckchens und eben was ich mitbringen soll beigelegt. Nach § 14 MarkenG ist es ja prinzipiell nicht strafbar da ich sie nicht gewerblich nutzen wollte. Denkt ihr ich soll den Bescheid einfach ignorieren? Soll ich hin gehen? Was passiert wenn ich hingehe, was muss ich machen? Viele Grüße
8 Antworten
Auch wenn du die Uhr privat nutzen willst und nicht gewerblich:
Der Kauf und die Einfuhr per Post sind verboten, anders sieht es aus wenn du die Uhr aus dem Urlaub für den Eigenbedarf im Gepäck mitbringst (das ist komischerweise legal).
Laufen wird es so:
Du gehst hin und sie bitten dich das Paket zu öffnen um zu prüfen ob der Inhalt der Beschreibung auf dem Zettel außen entspricht. Nach dem öffnen sieht der Zoll das es ein Fake ist (bzw. wird erstmal davon ausgehen weil die Uhr keine tausende Euro gekostet hat) und wird diese einbehalten und vernichten (die Gebühren für das vernichten werden dir in Rechnung gestellt).
Dann ist da noch die Frage ob Rolex einen Verfolgungsauftrag beim Zoll erstattet hat oder nicht.
Wenn nicht---> kriegst du keine Anzeige und musst nur die oben genannten Kosten zahlen.
Wenn doch---> kriegst ne Anzeige und die verfolgen das dann weiter mit anschließender Strafe
Danke hast n Stern bekommen
Also ich würde nicht hingehen um mir die Kosten zu sparen, allerdings bestelle ich auch keine Fakes im Internet ;-)
hört sich nach Rolex an, ein Fake - tja, das Paket wirst öffnen müssen, die Uhr wird sichergestellt. Vernichtungsgebühren zahlst - ob von Seiten Rolex noch was nachkommt must abwarten. Die haben ein Abkommen mit dem Zoll
kann verdammt teuer werden
also ignorieren?
Bisher hört sich das für mich nach Einfuhrumsatzsteuer an.
Lies als erstes mal, von wem der Brief kommt!
Du solltest schon unterscheiden können, ob dir DHL anbietet für 28,50 die Verzollung zu übernehmen oder ob dich der Zoll auffordert vorbeizukommen und Ausweis, Rechnung und Bezahlnachweis mitzunehmen..
Tip - Der Zoll schreibt NIEMALS!!! eine zu zahlende Summe in einen Schrieb...
Wenn du das nicht mal unterscheiden kannst, solltest du besser nichts mehr im Ausland bestellen...
"Brief vom Zoll" - der war gut...
Ganz einfach, Du musst hingehen und die Zollgebühren zahlen, sonst kriegst Du das Päckchen nicht ausgehändigt.
Zollgebühren haben nichts mit Straftaten zu tun - sie fallen an, wenn etwas einfach so nicht eingeführt werden darf.
also nicht hingehen?