Soldat gleiche Rechte wie Polizist?
Hey!
Wenn man ein soldat außerhalb des Dienst Bereiches ist oder allgemein, darf man Leute festnehmen? Wenn sie Straftaten begehen. Im Grunde ist ein Soldat was höheres als ein normaler Polizist oder?
Ich weiß dass man die Bundeswehr nicht gegen das Volk einsetzen darf, damit aus?⬆️
9 Antworten
das eine schützt gegen äussere gewalt
das andere gegen innere
zumindest in der theorie
Bei Straftaten darf jeder jemanden festnehmen. Nein, Soldaten haben nicht die gleichen Rechte wie Polizisten. Außerhalb deines Dienstes bist du auch nur Zivilist und während des Dienstes has du nur im Rahmen deiner dienstlichen Pflichten zu handeln.
ich glaub nicht dass sie das dürfen.
Im Grunde ist ein Soldat was höheres als ein normaler Polizist oder?
Nö. Ein Soldat hat, wenn er selbst nicht hoheitlich tätig ist, nur die Rechte, die jedermann nach §127 StPO hat.
Jeder darf eine Person festnehmen, wenn er sie bei einer Straftat ertappt.
Das ist der sog. Jedermann Paragraph.
§127 StPo
1. Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html
Also ja, auch ein Soldat ist befugt jemanden festzunehmen, aber nicht weil er ein Soldat ist, sondern, weil das jeder darf.
Vorläufige festnahme geht immer.
Wie wäre es, mal den Gesetzestext zu lesen?
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Das stimmt nicht!
Da ihr ganzen Hobbyjuristen außer unverschämt zu sein und einen gegoogelten Paragraphen zu wiederholen nichts bewirkt habt, empfehle ich jedem der der deutschen Sprache mächtig ist auch mal weiterzulesen und sich zu informieren…
Vorraussetzungen:
- es besteht ein hoher Verdacht (Strafttat)
- ertappt auf frischer Tat
- Es muss ein Festnahmegrund vorliegen (z.B. Fluchtversuch oder mangelnde Identitätsfeststellung)
Erst wenn diese Kriterien alle samt erfüllt sind, kann ich von dem Paragraphen Gebrauch machen, ist es das nicht, laufe ich Gefahr mich der Freiheitsberaubung strafbar zu machen.
Deswegen lieber die Option eines nicht gewaltsamen Festhalten, da dies auch unter die Freiheitsberaubung fallen kann. Bevor ich in der Situation in der ich eventuell nicht 100% korrekt ausmachen kann ob alle Bedingungen erfüllt sind, jemanden festnehme, tue ich es lieber nicht.
Was du da jetzt schreibst sind alles Nebelkerzen. Deine Behauptung war, dass NIEMAND eine Person festnehmen darf, außer die Polizei und diese Aussage ist einfach falsch.
Ob du das nicht machst, weil du juristische Folgen befürchtest ist vollkommen irrelevant.
Klar nehme ich niemanden fest, weil ich vermute er könnte etwas gemacht haben. Da muss ich mir schon sehr sicher sein, bevor ich aktiv werde, wenn überhaupt, weil ich mich dadurch evtl. in Gefahr begebe körperlich angegriffen und verletzt zu werden. Das ändert aber nichts daran, dass ich prinzipiell das Recht dazu hätte.
Niemand darf eine Person festnehmen, außer die Polizei, du darfst sie allen falls festhalten.