Bundespolizei Ablehnung wegen Zweifel an charakteristischer Eignung?

18 Antworten

warum wurde ich abgelehnt

Das steht doch dort: Weil Zweifel an deiner charakterlichen Eignung bestehen.

und kann ich dagegen Einspruch einlegen oder ähnliches?

Der Ablehnungsbescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der steht, welcher Rechtsbehelf (Einspruch, Widerspruch, Klage) zulässig ist.

Blick auf die Voraussetzungen zur Einstellung in den Staatsdienst gelesen?

Geeignet im Sinne von Art. 33 II GG ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist. Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten.

Bei dir nicht gegeben, also wars das!

Soviel zu der allgemeinen Verharmlosung von Mariuhana.

Du bewirbst dich um einen Job, der moralische Verantwortung mit sich bringt und als Staatsvertreter. Vermutlich hast du dich in der Befragung nicht genug von deiner Vergangenheit und Jugendsünde distanziert.

Ein 16jähriger Dealer hat schon was. Du könntest zum Absender der Ablehung Kontakt aufnehmen und nachfragen, was das Problem ist, und was du machen könntest, um deinen Läuterung zu beweisen. Gerne wärst du auch bereit zu einer MPU.

Vielleicht nützt das was.

Aus welchem Grund wurde das Verfahren fallengelassen? Wie lange ist das her?

Alex12193 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 15:13

Ich habe meine Lage der Jugendgerichtshilfe erklärt und die hat mit der Richterin geredet. Das Verfahren wurde dann gegen einen Spende meinerseits an die Drogenhilfe fallen gelassen.

Kwalliteht  24.09.2021, 15:14
@Alex12193

Vor wievielen Jahren?

PatrickLassan  24.09.2021, 15:17
@Alex12193

Das wurde nicht fallen gelassen, das Verfahren wurde eingestellt. Kleiner Unterschied.

Alex12193 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 15:19
@PatrickLassan

Ändert das was?

PatrickLassan  24.09.2021, 15:20
@Alex12193

Anscheinend ja.

Alex12193 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 15:20
@Kwalliteht

Vor zwei Jahren

Alex12193 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 15:22
@Kwalliteht

Muss ich eine bestimmte Zeit warten oder wie meinst du das

wiki01  02.10.2021, 08:49
@Alex12193
Ändert das was?

Alles.

Vor zwei Jahren hatte ich ein Verfahren wegen Handel mit btmg (Marijuana)

Schonmal so gut wie Ende. Wenn das nicht durch Freispruch wegen erwiesener Unschuld abgeschlossen wurde, bist Du aus alleine dem Grund schon draußen.

Das Verfahren wurde aber fallen gelassen als ich 16 war.

Es wurde eingestellt..... heißt aber nicht, du warst es nicht dennoch. Das heißt es erst bei einem Freispruch, auch nicht wegen "Mangel an Beweisen" sondern wegen erwiesener Unschuld.

Selbst der Hauptkomisar meinte zu mir das es selbstverständlich noch möglich ist Polizist zu werden weil das ja nur eine Kleinigkeit ist.

Der hat das aber nicht zu entscheiden, sondern die Einstellungskommission.

Und die wählt aus allen Bewerbern solange auf einer Bestenliste von oben herunter die aus, bis alle zur Verfügung stehenden Plätze für eine Neueinstellung belegt sind.

Wenn vor Dir genug Leute waren, die niemals ein Verfahren hatten, bist Du draußen. Wenn vor Dir genug Leute waren, die bessere Schulabschlüsse hatten, dann auch. Wenn vor Dir Leute waren, die schneller rennen konnten als Du, bisste weg von der Liste. Usw.

warum wurde ich abgelehnt

Das hat man Dir doch mitgeteilt - oder?

und kann ich dagegen Einspruch einlegen oder ähnliches?

Ja klar, vor dem Verwaltungsgericht. Du sollest eine Rechtsschutzversicherung dafür haben, ist nicht ganz billig. Zudem, wenn alle zu belegenden Plätze bereits vergeben sind und die Polizei vor Gericht darlegen kann, dass alle die kleinere Makel hatten als Du, die eingestellt wurden, hilft das gar nichts. Es werden pro Einstellungsjahrgang nur eine gewisse Zahl Leute genommen, der Rest schaut in die Röhre.