Wann dürfen Polizisten auf jemanden schießen?
In den USA ist es ja ganz anders, aber wie sieht es hier aus? Dürfen Polizisten auf jemanden schießen, der keine Waffen bei sich hat? Das würde dann ja heißen, dass er nichtmal gezwungen wäre den Anweisungen des Polizisten zu folgen, wenn er sagen wir mal umgeben wäre. Er könnte ja soweit ich weiß dann einfach weiter rennen? Oder sehe ich da etwas falsch?
15 Antworten
In den USA ist es ja ganz anders, aber wie sieht es hier aus?
Nein, ist es nicht.
In den USA darf die Polizei schießen, wenn die Polizisten das eigene Leben und das Leben anderer bedroht sehen, die vielen Fällen von Schusswaffengebrauch der Polizei liegen auch mit daran, dass dort jeder Bürger eine Waffe haben darf und so schon die Polizei bei einem falschem Griff schnell zur Waffe zückt.
Ist hier nicht anders, ausser das die Polizei viel weniger zur Waffe greift, da hier eben Waffen genehmigungspflichtig sind und daher viel weniger Passanten eine Waffe überhaupt tragen.
In Deutschland ist es in den Polizeigesetzen unter Schußwaffengebrauch gegenüber Personen geregelt.
Dürfen Polizisten auf jemanden schießen, der keine Waffen bei sich hat?
Kommt auf die Situation an.
Ausgerechnet in Deutschland braucht es wohl etwas mehr Diskussion darüber. Die Machtlosigkeit der Polizei wird tatsächlich unterschätzt.
Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht wirklich, jedoch wäre es ja bestimmt ein "Skandal", wenn hierzulande ein "unbewaffneter" Krimineller erschossen würde.
Die Polizei darf auf jemanden schießen wenn die Beamten selbst direkt bedroht werden (z.B durch eine Schusswaffe) - oder wenn andere Menschen direkt bedroht sind durch den Täter - (z.B wenn eine Einzelperson die Waffe auf jemanden gerichtet hat)
Polizisten sind geschult darin Verbrecher einzuholen um ihnen ein Entkommen unmöglich zu machen. Das ist Teil ihrer Ausbildung.
Wäre es so, könnte man den Schusswaffengebrauch außer in Notwehrlagen wohl vergessen. Aber der Gesetzgeber hat das anders gesehen.
Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen.
Ein Grund kann sein, dass ein Polizist sich selbst in Notwehr oder einen Bedrohten schützen muss.
Wie kann dieser dann Anweisungen an den gestellten Verbrecher durchsetzen, wenn dieser sie nichtmal befolgen muss, da sie wie gesagt nichtmal auf ihn schießen dürften?
es gibt natürlich noch andere mittel und schießen sollte jedenfalls das aller letzte sein
Es kommt immer auf die Umstände an, normalerweise darf ein Polzist nicht auf Unbewaffnete schießen, aber es kann Situationen geben in denen das doch nötig ist, z.B. wenn sie davon ausgehen das durch seine Flucht andere Menschen in Gefahr geraten.
Einen Ladendieb dürfen die sicher nicht mit der Schußwaffe stoppen.
Wichtig ist auch, jeder Schusswaffengebrauch der Polizei wirdstaatsanwaltschaftlich uintersucht und wenn eine Person getroffen wurde zwingend vor Gericht verhandelt.
Die Polizei darf im Unterschied zum gewöhnlichen Bürger Schusswaffen in der Öffentlichkeit tragen, deren Anwendung wird aber immer gerichtlich untersucht und dann ist der jeweilige Polizist einem gewöhnlichen Bürger so gut wie gleichgestellt.
Es ist natürlich auch nicht so, dass die deutsche Polizei aus Revolferhelden bestünde.
Achtung: sächsische Beamte rechne ich nicht zum bundesdeutschen Polizei mit gleicher Berufsauffassung und Ethos. Dort ist alles denkbar.
Die Schusswaffe wird nur dann eingesetzt wenn Schlagstock, Pfefferspray und gutes Zureden nichts mehr hilft. Wenn du mit einem Messer auf einen Polizisten gehst, wird es dir eine Verwarnung geben und dann schießen auf die Beine. Wenn du zwar unbewaffnet bist, aber jemand, der dir vielleicht ähnlich sieht, gesucht ist wegen Mordes mit einer Schusswaffe und du greifst dir in die Jackentasche bei einer Personenkontrolle um vielleicht irgendwas rauszuholen, kann es sein, dass du dir eine Kugel einfängst (Plötzliche Bewegungen sind bei so einer ernsten Lage auch nicht zuträglich für die Gesundheit, da die Polizisten ja auch Angst um ihr Leben haben und sich im ernstfall selbst schützen müssen). Dies wäre jedoch ein unglücklicher Zufall. Grundsätzlich kommt es nicht vor, dass auf unbewaffnete Straftäter geschossen wird. Da gibt es andere Mittel und Wege.
Das mit dem Messer sieht in der Realität anders aus. Selbst mit einer Pistole im Holster hast du fast keine Chance gegen einen mit einem Messer bewaffneten Angreifer, wenn er nicht weiter als cirka 7m entfernt ist. Erst wenn er von weiter entfernt seine Messerattacke startet, hat man eine gewisse Chance, die Dienstwaffe zu ziehen, dem Angriff auszuweichen und einen Schuss oder vielleicht auch zwei Schüsse abzugeben, so in etwa in Richtung Angreifer. Dabei auf Beine oder Arme zu zielen, ist völlig unmöglich.
Du musst noch wissen, dass man einen Messerstich schon locker überleben kann (außer in den Hals) jedoch wird den Polizisten bei der Ausbildung geraten bei einem Stich nicht in Panik zu verfallen und den Angreifer zu erschießen, denn je öfter er zusticht desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit zu überleben. Die wichtigsten Organe sind eh durch eine Schusssichere Weste geschützt, die auch bei Messerstichen hilft. Also man hat schon eine Chance auch im Nahkampf.
Du darfst ihm auch nicht ins Bein schießen. Sollte er dir (trotz Ausbildung) entwischen wird eine Fahnung rausgegeben.
Dies geschieht ja in diesem Beispiel nicht, da die Person einfach weiter wegläuft.