Hubschrauberpilot mit Brille oder gelaserten Augen werden?
Hallo zusammen,
ich bin 18 Jahre alt, besuche zur Zeit die 12. Klasse einer Fachoberschule und werde 2017 mein Fachabitur schreiben. Ich würde später gerne beruflich Hubschrauber fliegen und habe mich dementsprechend auch schon umfassend informiert. Trotzdem sind in den letzten Tagen immer mehr Fragen aufgekommen, weshalb ich mittlerweile ziemlich ratlos bin. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich würde mich sehr freuen!
Nun zu der Schilderung meines Problems...
Wie bereits erwähnt würde ich gerne Hubschrauberpilot werden. Das Problem ist allerdings, dass ich Brillenträger bin (+3,5 Dioptrien beidseitig, weitsichtig) und sich die ganze Sache deshalb etwas schwierig gestaltet. Ansonsten bin ich körperlich und geistig fit.
Mir ist bekannt, dass es in Deutschland drei Wege gibt, eine Pilotenausbildung zu durchlaufen: Polizei, Bundeswehr und auf privatem Weg.
Meine erste Wahl wäre auf die Polizei gefallen. Ich habe mich auch schon für einen Ausbildungsplatz als Polizist bei der Bayerischen Polizei beworben, habe allerdings aufgrund meiner Sehschwäche eine Absage bekommen. Von meinem Einstellungsberater habe ich erfahren, dass man nach einer erfolgreichen Laser-OP und einem Jahr Beobachtungszeit trotzdem Polizist werden kann. Ich habe dann auch bezüglich einer Pilotenausbildung mit gelaserten Augen nachgefragt. Daraufhin habe ich folgende Antwort erhalten:
"Sofern eine Sehleistung von 100 % erreicht wird, steht sicher auch einer Verwendung in der Hubschrauberstaffel nichts entgegen."
Diese Antwort hat mich sehr gefreut, aber auch überrascht, da ich vor einigen Monaten bereits Kontakt zu einem Einstellungsberater der Bundespolizei hatte. Dieser hat mir damals gesagt, dass die Chancen bei der Polizei Pilot zu werden sowohl mit Brille, als auch mit gelaserten Augen, sehr gering sind. Nachdem ich nun aber diese Information vom Einstellungsberater der Bayerischen Polizei erhalten habe, habe ich nochmal Kontakt zu dem Einstellungsberater der Bundespolizei aufgenommen. Dieser hat mir daraufhin mitgeteilt, dass er der Aussage seines Kollegen bei der Bayerischen Polizei leider nur widersprechen kann und aktuell jede Art eines refraktivchirurgischen Eingriffs am Auge aufgrund der polizeiärztlichen Vorschriften für die Fliegertauglichkeit generell untauglich macht. Nun bin ich ziemlich verwirrt und bin mir nichtmal mehr sicher, ob ich überhaupt noch auf eine Pilotenausbildung über die Polizei hoffen kann.
Bezüglich der Bundeswehr habe ich noch keine Schritte eingeleitet, da dort vermutlich ähnliche Vorgaben wie bei der Polizei gelten dürften.
Der Haken an der privaten Ausbildung zum Hubschrauberpiloten sind einerseits die ziemlich hohen Kosten und andererseits habe ich gehört, dass man auf privatem Weg zum Berufspiloten ziemlich lange braucht um Flugstunden zu sammeln (ich würde später gerne zur Luftrettung, deshalb brauche ich auch ausreichend Flugstunden).
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank!
3 Antworten
ganz einfach für bundeswehr und pilot brauchst du t1 und das kannst schon jetzt vergessen wirst max t2
Das klingt ja kompliziert wenn einer so sagt und der andere so.
Also ich glaube es wäre das Beste, die Frage direkt mit dem Wunsch-Arbeitgeber zu klären ggf. schriftliche Auskunft darüber dort einzuholen.
Ich hatte mich auch schon über Anforderungen für verschiedene Berufe informiert weil ich keine Lust habe später nach dem Abi und Studium nicht das machen zu können, was ich mir jetzt vorstelle. Dabei kam raus, das ich mit meiner Kurzsichtigkeit viele Berufe leider vergessen kann weil die Werte jetzt schon zu hoch für deren Regeln sind. Wie das mit Weitsichtigkeit ist, weiss ich aber nicht.
Wie gesagt, ich würde mir die Informationen direkt bei denen holen, wo du dich bewerben willst. Vielleicht findest du auch im Internet auf deren Seiten genaue Angaben dazu.
1. Ob Du körperlich und geistig fit bist, entscheidet sich bei der Einstellungsuntersuchung.
2. Für mich widersprechen sich die Aussagen nicht unbedingt. "... steht sicher ..." klingt für mich nämlich auch nach Vorbehalt, und zwar des Untersuchungsergebnisses.
3. Polizist werden (was Du ja erst sein muss, bevor Du Dich für die Fliegerei bewerben kannst) oder Pilot, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
4. Die Bundespolizei bildet zwar auch Hubschrauberpiloten für die Länderpolizeien aus, aber genau da könnte ein Problem sein. So wie Bayern lieber die beige-grüne Uniform behält (sie machen ja immer gerne einen Sonderweg), könnte es auch sein, dass die eigenen Anforderungen an das fliegende Personal etwas lockerer gehandhabt werden.
Schwer vorstellbar, aber na ja. Jedenfalls werden Hubschrauberpiloten der Polizei nach der zivilen EASA-FCL ausgebildet (oder noch nach der "alten" JAR-FCL, so genau weiß ich das bei den Drehflüglern nicht) und die FCL erlaubt +5,0/-6,0 Dioptrien und einen Astigmatismus von 2,0 Dioptrien.
Das sind aber nur zwei Punkte von einer seitenlangen Auflistung alleine fürs Auge.
Es gibt im Prinzip drei Laser-OPs:
1.) Lasek (Laser epithelial keratomileusis): Verbesserung der Sehschärfe, aber Einschränkung der Sehqualität (Dämmerungssehen, Lichtblendung)
2.) Lasik (Laser in situ Keratomileusis ): Sehvermögen schneller wiederhergestellt, weniger schmerzhaft, höhere Komplikationsrate
3.) PRK (Photorefractive Keratectomie): Risikoärmer, größere postoperative Schmerzen, längere Heildauer, erfüllt aber die Bw-Anforderungen selbst für Kampfjetpiloten, was aber nicht automatisch heißt, dass diese OP auch für die Zivilfliegerei oder bei der Polizei erlaubt ist.
(Infos zu den OPs gem. FUM - Fliegerärztliche Untersuchungsstelle München-Zentrum)
Welche für Dich geeignet ist, musst Du herausfinden. In der zivilen Fliegerei wird eine Laser-OP nicht gerne gesehen und ist bei einigen Airlines wohl auch nicht erlaubt.
Das Problem ist, dass Du rund 30 bis 40 Jahre fliegen kannst, es aber für diese Zeiträume noch keine belastbaren Studien gibt. Der Bw z. B. ist es egal, was mit ihren Piloten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst passiert (blind, Eintrübungen, Schäden an der Netzhaut etc.).
Hier noch eine Information von der Redaktion des Youtube-Kanals der Bw, wo ja die jugendlichen Möchtegern-Fighter-Pilots an den Lippen (bzw. der Tastatur) der Presse- und Informationsoffiziere hängen (ca. Mitte 2015):
"Obergrenzen: Kurzsichtig (KS), Weitsichtig (WS), Hornhautverkrümmung (HV)
Für Hubschrauberpiloten: +3,0 WS /-3,0 KS / 2 HV
Grenzwerte für Jetpiloten: +2,0 WS /-1,5 KS / 0,5 HV (WS = Weitsichtigkeit, KS = Kurzsichtigkeit, HV = Hornhautverkrümmung = Astigmatismus).
Bei gleichzeitiger Fehlsichtigkeit (KS oder WS) und Hornhautverkrümmung (HV),
darf der Meridianschnitt (MS) nicht über dem + oder - Wert der Fehlsichtigkeit liegen.
Bsp für Hubschrauberpiloten: 1WS + 1HV = 2MS = unter 3 und damit innerhalb
der Regelung. 2,5WS + 1HV = 3,5MS = über 3 und damit außerhalb
der Grenzwerte."
Was also kannst Du tun? Eigentlich dass, was zumindest ich ohne die Fachantworten der Hobby-Fliegerärzte hier bei GF tun würde: Bewerben und dann bei der Eignungsfeststellung sagen, dass der Pilotenjob mich reizen würde.
Dann wird einem ja gesagt, ob es klappt oder nicht. Du kannst dort auch nach den Gründen für die unterschiedlichen Aussagen fragen. Einen Vertrag (als Polizist-Azubi) hast Du ja noch nicht unterschrieben.
Die Bw würde Dir gleich sagen, ob es reicht oder nicht. It's your choice!