Kann die Bundespolizei in jeden polizeisystem reinschauen?

Nein 67%
Ja 33%

9 Stimmen

superseegers  23.12.2021, 12:12

Du meinst ob die Bundespolizei höher gestellt ist als Landespolizeien? Oder ob die Bundespolizei alle Datenbanken abfragen kann?

Upps, Frage geändert?

KING0705 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 12:14

Jepp

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

Abfrageberechtigungen polizeilich gespeicherter Daten unterliegt einer personifizierten Zugriffsberechtigung.

Was bedeutet das ?

Der Beamte des mittleren Vollzugsdienst/BP hat eine geringere Abfrageberechtigung als LPB/BP ( leitende Polizeibeamte).

Die höchste Abfrageberechtigung haben Beamte der GSG9 sofern diese in Ermittlungen von Fachdienststellen ( zumeist OK) eingebunden sind und oder weil Lagen spezifiziert werden müssen ; man muss schon wissen wen man als "Kundschaft" antrifft; in welchem Umfeld der "Hausbesuch" stattfindet.

Hier besteht eine Zugriffsberechtigung die auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse LfV/BfV/BND und andere Behörden zB Zoll umfasst, weil diese speziell im Bereich TE (Terrorismus) Verdachtsmomente auf möglichen Besitz von Sprengmitteln oder Waffen beinhalten.

Die Beamten in dienstlicher Verwendung bei der GSG 9 sind alle VS streng geheim verpflichtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Udavu  24.12.2021, 14:43

⭐ Danke

Nein

Jede Polizei hat ihr eigenes Informationssystem. Gegenseitig können die Informationen erst ab einer gewissen Relevanz übergreifend abgerufen werden. Dienstahl z. B. auf Landesebene, KV z. B. auf Landes- und Bundesebene. Ich bin mir nicht ganz sicher on die Bundespolizei in alle Landessysteme hineinsehen kann, ich denke aber nicht.

Im Systeme wie INPOL oder auch ZEVIS kann die Bundespolizei genauso wie der Zoll und die restlichen Landespolizeien Einsicht nehmen.

Ansonsten hat jede Polizei ihr eigenes Vorgangssystem. Wenn ein Bundespolizist etwas aus dem System des Landes wissen möchte, ruft er dort an. Und genauso funktioniert das auch umgekehrt.