Polizei Bewerbung - Diagnose nicht zugegeben?
Hi Community,
ein Bekannter von mir hat sich bei der Polizei beworben. Er hat jedoch seine Panikstörung die er früher hatte nicht bei der Bewerbung zugegeben und beim Hausarzt ist die Diagnose auch nicht zusehen, da er bei keiner Therapie war.
Jetzt stellt sich die Frage, kann das auffallen bzw. ist es riskant, denn er hat dieses Problem nicht mehr.
5 Antworten
Ja, das ist riskant, für denjenigen selber und dessen unmittelbare Kollegen.
Polizeidienst ist nicht Enten über die Straße zu helfen oder mal ein 'Knöllchen' zu schreiben. Es heisst auch mal was auszuhalten, zuzupacken wenn es Zeit ist und es werden Dinge verlangt die man einem 'normalen Bürger' nicht abverlangen würde.
Und dann steht da einer mit einer psychischen Krankheit und einer Waffe?
Wirst Du entlassen wird deine Altersversorgung in die Rentenkasse nachgezahlt und aus der Pension bist Du raus.
Das heißt die Zeit für der ich gearbeitet habe kriege ich trotzdem rente?
Du kriegst Rentenzeiten dafür, richtig. Aber nicht 'trotzdem' sondern anstelle der Pension, auf die Du wegen Entlassung keinen Anspruch hast.
Ich weiß nicht, warum Menschen so etwas machen!
Eine psychische Störung geht nicht weg. Die Anfälligkeit schwankt. Das ist trügerisch.
Im Polizeialltag kann ganz viel passieren, was ihn triggert. Und dann hat er eine Waffe an der Hüfte ...
Hinterher fragt man sich dann wieder, wie das passieren konnte. Dann ist die Polizei in der Kritik. Dabei hat nur einer - aus Selbstsucht - gelogen.
Ich würde mir wünschen, dass es rauskommt. Dass er bei der ersten Panikattacke, die seine Kollegen gefährdet, seinen Fehler selbst einsieht.
Gruß S.
Genau deswegen werden Beamte ja auch erst einmal zur Probe berufen. Bevor er Beamter auf Lebenszeit wird, wird er noch einmal gründlich untersucht.
Und eine Vorerkrankung zu verschweigen, ist eine ganz schlechte Idee. Wird er später auffällig mit einer solchen Störung, wird selbstverständlich nachgeforscht. Dann wird er bereits wegen der FALSCHAUSSAGE suspendiert und auch wohl aus dem Dienst entlassen.
Nicht ganz richtig.
"Auf Probe" hat viele Gründe. Aber nicht jedes Bundesland macht vor der Ernennung zum BAL eine Gesundheitsprüfung.
Die Polizei kann glaube ich nicht ohne einen Verdacht die Krankenkasse um die Vorgeschichte bitten. Das eine Krankheit entsteht heißt doch noch lange nicht, dass man diese auch davor gehabt haben muss. Ist eine entstandene Krankheit wirklich ein Grund für eine Vertiefung in die Akte?
Wenn schon der VERDACHT besteht, dass er sich die Verbeamtung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hat, wird selbstverständlich nachgeforscht. Im Übrigen werden ja Beamte auch vereidigt. Das schließt natürlich auch die Versicherung ein, WAHRE ANGABEN gemacht zu haben.
Derjenige entbindet alle Ärzte von der Schweigepflicht..
Um die Krankenkasse geht es gar nicht. Da bittet niemand um irgendeine Einsicht, auch auf Verdacht nicht. Sie haben Schweigepflicht.
Der Bewerber wird um Angaben, Bescheinigungen, Atteste gebeten, für die er KK und Ärzte von der Schweigepflicht entbindet.
Er muss das nicht tun, aber tut er es nicht, ist er eben raus.
Kann immer raus geschmissen werden, sogar wenn schon im Beamtenverhältnis..
Charakterlich nicht geeignet, da unehrlich..
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.01.16 – 3 ZB 15.2401 / 3 CS 15.2283 –
Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über den Gesundheitszustand bei der Einstellungsuntersuchung (Verschweigen einer Zwangserkrankung)
Er kann bei der Bewerbung nicht wissen, wen man bei der Polizei nicht haben will + die Polizei muss auch schon direkt fragen, ob es in dieser Richtung etwas zu erzählen gibt. Bewerber um eine Ausbildung können wohl schließlich keine Hellseher sein. Wenn ich nicht gefragt werde, muss ich wohl auch nicht antworten, vielleicht in der Grundschule meinen Kameraden mal das Radiergummi geklaut zu haben. Ich muss nicht wissen, wen die nicht haben wollen. Die müssen es. So einfach ist das.
Er hat aber einen Fragebogen zur Gesundheit auszufüllen. Dabei entbindet er seine behandelnden Ärzte und auch die Krankenkasse von der Schweigepflicht. Und zum Schluss unterschreibt er dass er ALLE ANGABEN wahrheitsgemäß gemacht hat.
Zur endgültigen Verbeamtung wird er darauf vereidigt.
"Geben sie alle Erkrankungen an.."
Bringschuld, genau so wie die Frage: " Hatten sie schon mal mit der Polizei zu tun, wenn Ja, was??
Das stand nicht in der Frage. Konnte ich ja nicht wissen.
Allgemeinwissen, sonst sollte man hier nicht antworten, weil dann erzählt man nur selbsterfundene Marchen..
Bewerbungen bei der Polizei sind kein Allgemeinwissen. Will man etwas wissen, sollte man bei Allem dazu sagen, ob man danach gefragt wurde und kann es natürlich nicht voraussetzen. Im Übrigen ist das ein Forum für selbst erfundene Märchen (mit ä, Grundschulwissen) wie man es an jeder 2. Frage + Antwort gut ablesen kann.
Deine Antwort auf alle Fälle - du hast ja gar keine Ahnung wie das abläuft wolltest aber halt mitreden und Punkte sammeln...
Wenn du denkst er hätte das in die Frage schreiben sollen dann kannst du ihm das per Nachfrage erklären!
Er hat auch nicht gefragt, wie das abläuft. Ich habe lediglich gesagt, dass ich nichts antworten muss, wenn ich nicht gefragt werde. Nein. ich kann einfach auf das antworten, was gefragt ist.
Er hat geschrieben dass derjenige bewusst gelogen hat!
..nicht bei der Bewerbung zugegeben...
Mehr muss man nicht wissen, schönreden funktioniert nicht...
Ich muss mir gar nichts schönreden. Und funktionieren muss ich auch nicht. Ich kann meine Antwort geben + Du Deine. Das ist ein allgemeines Frage- + Antwortforum. Das größte + allgemeinste. Eine frühere Panikstörung muss nicht chronisch sein, sonst wär sie ja noch da. Und das ist sie ja nicht mehr. Hier von arglistiger Täuschung zu reden ist wohl reichlich weit hergeholt.
Und dass er immer rausgeschmissen werden kann, ist eine Binsenweisheit, keiner muss sich einen Arbeitnehmer ein Leben lang ans Bein binden. auch nicht Land oder Staat.
Halt dich einfach an die Richtlinien von GF:
"...Du kennst Dich in einem Thema aus und möchtest andere daran teilhaben lassen? Dann wollen wir Dich haben! :-).."
Du gibst ja selbst zu "..Konnte ich ja nicht wissen...", "..Bewerbungen bei der Polizei sind kein Allgemeinwissen..":- also keine Ahnung, sprich " kennst dich nicht in einem Thema aus und wolltest andere dran teilhaben lassen?
Ja natürlich wollte ich das. Sonst hätte ich ja nicht geantwortet. Ich muss mich mit einem ganzen Thema nicht auskennen, weil hier nur eine simple Frage gestellt wurde. Ich schlage vor, Du lässt andere Fragesteller an Deinem Wissen teilhaben. Ich checke dann, ob Du schon Antwort gegeben hast + suche mir andere Fragen. Das ist doch ein guter Plan, oder?
Gute Erkenntnis
Das war keine Erkenntnis. Das ist ein Plan.
Ich meinte dass du selbst gemerkt hat dass du auf was geantwortet hast ohne Ahnung vom Thema und das nun wohl unterlassen wirst - ganz so wie GF es möchte..
Nein, das hast Du nicht erkannt. Ich stehe zu meiner Antwort. Ob sie Dir nun passt oder nicht. ich ändere sie deswegen nicht + werde weitermachen, wenn es mir beliebt.
Ist auch mehr für die Mitleser gedacht, man kennt dich und dein Wissen ja nun..
Das stimmt. Dafür gibt es ja Profile.
Da sieht keiner nach, man merkt sich wenn hier einer auf Checker machen will aber sofort als jemand entlarvt wird, der nur Punkte sammeln will..
Und Hinweise aufs Profil werden von GF sanktioniert...
Na Gott sei dank ist Dir noch das letzte Wort eingefallen!
Wenn es nach der Ernennung auffällt, verliert man auch die Pension?