Dürfen Polizisten einen Geiselnehmer erschiessen, wenn er jemanden bedroht?

10 Antworten

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Wenn das Leben der Frau akut gefährdet ist, dann ja.

Die meisten Polizisten werden sich das aber nicht trauen, da sie sich zu fein sind selbst ein Risiko einzugehen und sie erstmal angeklagt werden und Recht haben und Recht bekommen, sind 2 unterschiedliche Dinge.

Dave8542  26.01.2021, 22:31

Also wenn ein Polizist schießt und trifft, hat er danach immer, die Interne am Wickel. Deswegen überlegt er sich zweimal, ob ein normaler Streifencop schießt. Meistens funken die dann, in solch einer Situation, das SEK heran. In Amerika hingegen, wird sofort geballert :D

oelbart  26.06.2016, 00:46

Den Eindruck habe ich nicht. Natürlich wird in solchen Fälle immer ermittelt - und das sollte in einem Rechtsstaat auch so sein. Aber mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Polizist auch verurteilt wurde.

Hansser  26.06.2016, 00:48
@oelbart

Ändert nichts dran, dass sowas für den Polizisten eine Belastung ist und er im Zweifel lieber nicht handeln wird, weil ihm das Risiko zu hoch ist und die nötige Konsequenz fehlt. Schlecht für die Frau.

oelbart  26.06.2016, 01:10
@Hansser

Die Belastung wird auch nicht geringer, wenn man den Geiselnehmer einfach mal machen lässt und am Ende die Geisel stirbt. Von daher ist es schon eine ziemlich derbe Unterstellung, die Polizisten würden generell lieber den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Gibts dafür irgendwelche Quellen?

Der Geiselnehmer letzte Woche in Hessen hat seine Aktion nicht überlebt. Dort muss jetzt ein Polizist damit leben, jemanden erschossen zu haben, der in Wahrheit nur eine Plastikwaffe hatte und eigentlich in die Psychatrie gehört hätte. Und ich würde mal vermuten, dass gegen den Beamten auch ermittelt wird.

Das Risiko dürfte jedem Polizisten klar sein und ich kenne auch jemanden, der wegen einer ähnlichen Situation die Ausbildung bei der Polizei beendet hat.

Hansser  26.06.2016, 01:14
@oelbart

Es ist schon ein Unterschied, ob der Polizist beim SEK ist und "zum Töten" ausgebildet wurde oder ein "normaler" Polizist. Und genau das, was du sagst ist ja der Grund: Es arbeiten viele Leute bei der Polizei, die mental nicht auf sowas vorbereitet sind und zu zögerlich sein werden, weil sie mit falschen Vorstellungen zur Polizei gingen.

oelbart  26.06.2016, 02:05
@Hansser

Bist Du vom Fach? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass jemand das Bewerbungsverfahren und mindestens drei Jahre Ausbildung hinter sich bringt, ohne dabei mit der Realität konfrontiert zu werden. 

Hansser  26.06.2016, 11:43
@oelbart

Die Realität ist eher Junkies vom Bahnhof entfernen, Asylanten aufgabeln, zu Schlägereien gerufen werden etc. Kopfschüsse gehören da normalerweise nicht dazu. Und wenn doch, ist man immer erstmal der Angeklagte.

oelbart  26.06.2016, 12:40
@Hansser

Gegen einen SEK-Beamten, der jemanden erschießt, wird doch genauso ermittelt...

MorthDev 
Beitragsersteller
 26.06.2016, 00:40

Aufs SEK warten und dadurch das Leben weiter gefährden?

kayo1548  26.06.2016, 00:52
@MorthDev

"
Aufs SEK warten und dadurch das Leben weiter gefährden?"

eher das Gegenteil ist der Fall:  das SEK ist für so etwas ausgebildet und das Risiko für die Geisle ist dort deutlich geringer, wobei man im Regelfall ohnehin versucht zu verhandeln, das ist für alle Beteiligten am Sichersten und klappt sehr oft

Cosmoxy  26.06.2016, 00:38

Dann sagen dir die drei Buchstaben SEK nichts.

Ein normaler Polizist würde in solcher Situation nicht schießen, da er nicht als Scharfschütze ausgebildet ist und die Dienstwaffe für derartige Präzisionsschüsse, die in solcher Situation erforderlich wären, nicht konzipiert ist. Die Gefahr für die Geisel wäre viel zu hoch.

Außerdem erfordert eine Geiselnahme keineswegs den sofortigen finalen Rettungsschuss. Hier kann eine vorschnelle Aktion eines Polizisten mehr schaden als nutzen.

Hier müssten also Spezialeinheiten angefordert werden, die für derartige Situationen ausgebildet sind.

Insofern lautet meine Antwort: Nein, unter normalen Bedingungen dürfen normale Polizisten nicht versuchen, einen Geiselnehmer auf eigene Verantwortung zu erschießen.

MorthDev 
Beitragsersteller
 29.06.2016, 11:13

Wollte dir gerade den Stern geben, aber blöde Kommentare? Nö

MorthDev 
Beitragsersteller
 26.06.2016, 02:03

Sagen wir der eine Polizist steht vor dem Geiselnehmer und der andere hinter dem. Wie siehts dann aus? Wenn der Polizist freie Schussbahn hat und der Geiselnehmer den Anschein erweckt, dass er gleich jemanden tötet, wie siehts dann aus?

ettchen  27.06.2016, 00:06
@MorthDev

Und von links kommt ein Murmeltier und singt "La Paloma". Sorry, aber was du da konstruierst, ist fern jeder Realität. :-)

Ja, die Polizisten dürfen schießen. Aber sie sind dazu angehalten nicht direkt auf den Kopf zu schießen, sondern eher auf Beine oder Arme, um den Täter nicht direkt zu töten.

JuraErstie  26.06.2016, 01:09

"ohne größere Verletzungen"

wenn du damit meinst, dass man den Geiselnehmer nicht mit nem R700 in den Kopf schießt, joa. Bei so einem (gezielten) Schuss mut entsprechender Munition, kann sogar die Schädeldecke in Kleinstteile zersplittert werden, durch den hohen Druck, der sich beim Eintritt der Kugel im Inneren bildet.

Wenn du damit aber meinst, dass die Polizei das Problem so gewaltlos wie möglich lösen soll - nö. Notfalls schießen sie eben, natürlich situationsbedingt.

DerSchokokeks64  26.06.2016, 00:57

Eigenich ist die Polizei dazu aufgefordert, Probleme möglichst ohne größere Verletzungen zu lösen, zumindest allgemein. Wobei das mit Geiseln natürlich anders sein kann.

oelbart  26.06.2016, 01:59
@DerSchokokeks64

Bei Geiselnahmen gilt natürlich auch die Prämisse, dass die Situation möglichst gewaltfrei gelöst werden soll. Allerdings kann "möglchst gewaltfrei" eben auch bedeuten, dass man den Geiselnehmer erschießt, um weitere Gewalt an den Geiseln zu verhindern.

MorthDev 
Beitragsersteller
 26.06.2016, 00:41

Danke ;)

oelbart  26.06.2016, 00:53
@MorthDev

Das ist Unsinn. Wenn ein bewaffneter Täter eine Geisel nimmt, wird ihm garantiert niemand ins Bein oder in die Arme schießen. Das wäre eine Körperverletzung, die nichts zu Klärung der Situation beiträgt und die ganze Lage eher noch eskalieren lässt.

Ja dürfen Sie. Wenn unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht darf der Polizist mit Berufung auf Nothilfe Schiessen.
Kommt aber in der Realität nicht sehr oft vor

MorthDev 
Beitragsersteller
 26.06.2016, 18:39

Danke