Polizei: wie aussage verweigern?
Reicht es wenn ich bei "ich möchte aussagen/nicht aussagen" nicht aussagen ankreuze. Was muss ich dann bei "II. Zur Sache„ ankreuzen?
3 Antworten
Sorry, ich habe die Antwort nochmals umgeschrieben. Habe den Teil zu kurz überflogen.
Als Zeuge musst du zunächst bei der Polizei nicht aussagen, es ist jedoch in der Regel so, dass dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft entweder die STA selbst oder die Polizei beauftragt wird dich verbindlich vorzuladen. Kommst du nicht, kommen sie dich möglicherweise abholen. Spätestens bei Gericht musst du erscheinen und aussagen. Das kann ansonsten mit Zwangsgeld oder sogar mit Zwangshaft durchgesetzt werden.
aaaah. Danke, hab ich nicht richtig gesehen. ich schreib die Antwort gleich nochmal um.
Wenn du keine Aussage machen möchtest, dann machst du keine Aussagen zur Sache. Dh alles ab II bleibt frei.
Okay, das wollte ich wissen. Danke
Du bist nicht beschuldigter, darfst die Aussage nicht verweigern. Es sei denn Du bist mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert, oder bist sogar selbst der Beschuldigte, weil Du mit Deiner Aussage Dich selbst belasten könntest.
Wissen wir nicht.
darfst die Aussage nicht verweigern. Es sei denn Du bist mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert,
Die Pflicht auszusagen, besteht nur vor Gericht.
Ja es geht um Drogenhandel. Ich denke das kaufen dieser Drogen wäre auch nicht legal oder? Also ich würd mich belasten würde ich aussagen. Also verweigern?
KA.
Bist Du im Besitz gewesen und die Polizei kann Dir das nachweisen?
Wenn Du selber Handel betrieben hast, weis die Polizei mehr als Du denkst.
Hier bei gf kann Dir keiner helfen.
Er ist kein Beschuldigter/Betroffener. Das ist ganz offensichtlich eine Zeugenbefragung.