Polizei: wie aussage verweigern?

3 Antworten

Sorry, ich habe die Antwort nochmals umgeschrieben. Habe den Teil zu kurz überflogen.

Als Zeuge musst du zunächst bei der Polizei nicht aussagen, es ist jedoch in der Regel so, dass dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft entweder die STA selbst oder die Polizei beauftragt wird dich verbindlich vorzuladen. Kommst du nicht, kommen sie dich möglicherweise abholen. Spätestens bei Gericht musst du erscheinen und aussagen. Das kann ansonsten mit Zwangsgeld oder sogar mit Zwangshaft durchgesetzt werden.

OhMiaMiaJa  15.03.2022, 12:50

Er ist kein Beschuldigter/Betroffener. Das ist ganz offensichtlich eine Zeugenbefragung.

Eckengucker  15.03.2022, 12:50
@OhMiaMiaJa

aaaah. Danke, hab ich nicht richtig gesehen. ich schreib die Antwort gleich nochmal um.

Wenn du keine Aussage machen möchtest, dann machst du keine Aussagen zur Sache. Dh alles ab II bleibt frei.

NorbertReiser55 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 12:53

Okay, das wollte ich wissen. Danke

Du bist nicht beschuldigter, darfst die Aussage nicht verweigern. Es sei denn Du bist mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert, oder bist sogar selbst der Beschuldigte, weil Du mit Deiner Aussage Dich selbst belasten könntest.

Wissen wir nicht.

wiki01  04.10.2022, 11:54
darfst die Aussage nicht verweigern. Es sei denn Du bist mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert,

Die Pflicht auszusagen, besteht nur vor Gericht.

NorbertReiser55 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 12:50

Ja es geht um Drogenhandel. Ich denke das kaufen dieser Drogen wäre auch nicht legal oder? Also ich würd mich belasten würde ich aussagen. Also verweigern?

BVBDortmund  15.03.2022, 12:53
@NorbertReiser55

KA.

Bist Du im Besitz gewesen und die Polizei kann Dir das nachweisen?

Wenn Du selber Handel betrieben hast, weis die Polizei mehr als Du denkst.

Hier bei gf kann Dir keiner helfen.