Ermittlung wegen Sachbeschädigung

13 Antworten

Ja, Anwalt nehmen und Aussage verweigern. Das ist das Beste was du machen kannst.

luecu96 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 23:26

Danke für die Antwort aber ich habe kein Geld (und Lust) für einen Anwalt. Gehts auch ohne?

Schlauerfuchs  29.08.2012, 23:47
@luecu96

Ja. die Aussage kannst Du auch ohne Annealt verweigern. Wenn es dann eingestellt wird , ist es ok. Kommt es aber zur Anklage , wirst Du um den Anwalt nicht herumkommen. Also einfach sagen , Du möchtest erst einmal den Rat eines Anwaltes einholen , bevor Du Dich äußerst. Passiert nichts und wird es eingestellt , kannst Du Dir den Anwalt sparen. Wird Anklage erhoben , ist es dann an der Zeit zum Anwalt zu gehen.

Beschuldigen kann die Polizei Dich natürlich, wenn es Indizien für Deine Schuld gibt,.

Erst für eine Verurteilung wird sie dem Gericht dann Beweise vorlegen müssen.

Also, die Polizei beschuldigt niemanden. Das macht die Staatsanwaltschaft meist nach einer entsprechenden Anzeige des Geschädigten. Und wie lautet der Text in der Vorladung? Zeuge, Betroffener, Beschuldigter????????? Viel Glück. Herr Stoltenberg und Herr Kohl konnten sich auch an nichts erinnern und sind allerbest damit gefahren.

Falls du wirklich was angestellt hast, so gib es zu und erspare allen jede Menge Arbeit, Ärger und Mühe.. Falls du es nicht warst, dann zieh dir den Schuh nicht an und sag, dass du damit nix zu tun hattest..

Sachbeschädigung "im kleinen Rahmen" ist etwas dünn, um konkret was dazu zu sagen. Wenn es keine Beweise gibt oder Zeugen, die dich bei "Tatausführung" beobachteten, wird es wohl kaum zu einer Verurteilung kommen. Allerdings befürchte ich, dass sich da mehr abgespielt haben könnte, was du zurück gehalten hast. Die Aussage kannst du natürlich verweigern. Dieses Recht hast du und aus der Wahrnehmung desselben darf dir kein Nachteil entstehen. I. d. R. werden "in kleinerem Rahmen" stattfindende Sachbeschädigungen von der StA eingestellt und der, dem der Schaden entstand, auf den Privatklageweg verwiesen.