Anzeige Polizei Lügen

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Das vortäuschen einer Straftat wird sogar richtig heftig bestraft. Basiert also die Anzeige auf einer Lüge, dann wird es richtig, richtig teuer!

Bei einer Aussage darf man nicht lügen, hier darf man höchstens etwas verschweigen wenn man sich dadurch selber belastet, muss aber auf Nachfrage angeben dass man was verschweigt!

Vor Gericht nennt man das Meined und wird mit sehr hohen Geldstrafen und Gefängnis bestraft.

Schoenezeit 
Beitragsersteller
 29.02.2012, 10:06

Ich h offe, du behältst recht.

Meine Geschichte ist ja durch vorherige Fragen schon bekannt. Aber jetzt kennen ich den Inhalt der Aussage des Anzeigenden. Die Aussagen sind sehr kurz, aber eben nicht warheitsgemäß. Wobei ich immer denke, dann kann man aus seiner Sicht ja immer noch sagen, ja so sehe ich das.

Commodore64  29.02.2012, 10:52
@Schoenezeit

Das kommt drauf an. Verwechslungen und Irrtümer sind "normal" und werden nicht bestraft. Aber Lügen ist vorsätzlich und das wird bestraft wenn das bewiesen werden kann.

Schoenezeit 
Beitragsersteller
 29.02.2012, 13:27
@Commodore64

Sagen wir mal, er verleumdet unsere Beziehung und das für einen Zeitraum von 11 Jahren. Ich habe habe viele Briefe und Nachrichten und auch andere Beweise. Er hat gesagt, das war für mich erledigt. Es gab dann telefonisch Kontakt und einbestellte Treffs im Park.

Aber wir haben viel unternommen und ich habe auch 2007 noch seine Wohnung eingerichtet, gib es auch Zeugen für. Er hat mich 2009 noch als seine Freundin vorgestellt. Bis vor etwas über einem Jahr war seine AB Ansgae, dass ist der AB von ... und ...

Wir haben bis einschl. Okt. 2010 jeden Monat versucht ein Kind zu machen. Auch im Nov. 2011 noch einmal. Zwischenzeitlich wollte er mich loswerden, hat sich dann aber doch wieder darauf eingelassen und gesagt, wir gehen aufeinander zu.

Habe noch viele SMS und Sprachnachrichten, aus 2011. er sagt, ja ich wollte sie mir von Hals halten. Er hat mich angezeigt, als ich zu einem Treffen 30 Minuten zu früh war und er mit einer anderen und einem Säugling da stand. Wir waren 17 Jahre zusammen.

Commodore64  01.03.2012, 09:07
@Schoenezeit

Und was hat das damit zu tun eine Anzeige die auf Lügen basiert aufzugeben? Erlaubt ist das so oder so nicht!

Schoenezeit 
Beitragsersteller
 01.03.2012, 12:22
@Commodore64

Ich weiß nicht, wie dei Staatsanwaltschaft so etwas bewertet, dann kann er ja immer noch sagen, naja, ich habe mich eben nicht daran erinnert und ich habe das so gesehen.

Aber ich habe viele Beweise. Seine Aussagen sind nicht richtig, aber so schwammig. Der Polizist, der ihn befragt hat, hat eine schlechten Job gemacht. Er wurde nur zu den Sachen befragt, die ich erzählt habe, vor der polizei, auf der Starße.

Alle weiteren NAchrichten usw, wurden nicht erwähnt von ihm und die Polizei hat nicht nachgehakt.

ER hat seiner neuen erzählt ich würde ihm nachstellen, aber er hat nicht erzählt das er mit mir jeden Tag telefoniert hat. Das er mir Versprechungen gemacht hat. usw.

Es ist doch allgemein bekannt das bei einer Strafanzeige oder im Gericht die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen ist. Lügen bei der Gerichtsbarkeit als Meineid bekannt und bei einer Strafanzeige (Falschaussage) können empfindliche Strafen nach sich ziehen sollten sie ans Tageslicht kommen.

Und früher oder später werden sie das!!

Klar darf er,aber wenn du ihm die Lügen beweisen kannst,hat er danach schlechte Karten...

Schoenezeit 
Beitragsersteller
 29.02.2012, 10:08

Ja, kann ich. Aber er könnte ja immer noch sagen, ja ich habe das eben so gesehen. Aber ich habe schon sehr handfeste Beweise. Liebesbriefe, Anrufe, Personen, denen er mich als seine Freundin vorgestellt hat.

schillibilli  29.02.2012, 09:12

Falsch, können und dürfen verwechselt. Können kann er schon, aber dürfen darf er nicht ;-))

hey,

wenn du vor gericht falsche aussagen machst, bekommst du richtig ärger, normalerweise muss man vorher einen schwur begehen,dass man die Wahrheit sagt. wenn du den brichst kannst du rcihtig ärger bekommen und sogar zu 2 Monaten haft verurteilt werden. wenn du nicht die Wahrheit sagen willst, machst du lieber gar keine aussage

In Nebensächlichkeiten darf selbstverständlich gelogen werden. Auch muss man sich nicht selbst belasten. In der Hauptsache müssen die Angaben stimmen, sonst droht wegen Betrug, Fälschung, Täuschung ein Verfahren. Bei Gericht jedoch müssen alle Angaben der Wahrheit entsprechen