Polizei ruft mich an?
Morgen, die polizei ruft mich an und möchte das ich als zeuge und beschuldigter bei der polizei angaben machen soll. Ich möchte das allerdings nicht... sie haben mich vorhin angerufen da ich ein termin hatte und ich nicht erschienen bin. Mir wurde in die mailbox gesagt das ich nur ne halbe stunde zeit hätte und ansonsten holen sie mich und ich MUSS angaben geben... was soll ich tun?
17 Antworten
Als Zeuge und Beschuldigter? Dann würde ich denen am Telefon oder schriftlich sagen, dass ich nichts sage und damit ist die Sache erledigt. Hingehen musst du da übrigens nicht - nur, wenn eine offizielle Ladung von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommt, muss man erscheinen.
Zumindest für Zeugen stimmt das nicht mehr
Nichts.
Die Vorladung der Polizei ist nur eine Einladung und die muß man bekannterweise nicht befolgen.
Nur wenn der Staatsanwalt oder das Gericht eine Vorladung schickt, bist Du gezwungen zu erscheinen.
Aus welchem Absatz liest Du das?
Abs. 3
Da gilt der Passus "...wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt."
Ist es lediglich die Polizei, die zur Zeugenaussage auffordert, muß ich dem nicht Folge leisten.
Das hatte ich in meiner Antwort auch geschrieben.
In wessen Auftrag ermittelt die Polzei denn sonst?
Die Polizei muss auch ermitteln, wenn eine Straftat von einem Bürger gemeldet wird. Also nicht nur wenn die Staatsanwaltschaft ihnen einen Auftrag erteilt.
Hier kannst du lesen, was die Polizei darf:
Da geht es um Verhinderung weiterer Straftaten. Ermittlungen in bereits erfolgten erfolgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft.
Nun steigere dich nicht in solche Dinge hinein.
Z.B. bei einem Verkehrsunfall ermittelt die Polizei selbständig und lädt auch Zeugen vor, bis das Ganze, falls überhaupt, an die Staatsanwaltschaft gereicht wird.
Ich habe den Eindruck, dass du etwas in die Frage hinein interpretierst.
Ein Hinweis, dass in den Ermittlungen die Staatsanwaltschaft schon eingeschaltet wurde, kann ich nicht erkennen.
Ich denke schon, dass eine StA-Weisung vorliegt. Nachdem der Zeuge einenTermin versäumt hat, ist es nur ein Telefonat, sich die Ladung vom StA absegnen zu lassen...und dann wird er geholt.
Ist zwar möglich, ist aber aus der Frage nicht ersichtlich.
Ist für mich kein Neuland.
Aber einen Absatz den ich auf Anhieb auch gefunden habe möchte ich dir doch mal aufzeigen:
In Verfahren der kleineren bis mittleren Kriminalität ist es aber - im Rahmen von insoweit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei getroffenen Absprachen - üblich, dass die Polizei die Ermittlungen zunächst führt und die Akten der Staatsanwaltschaft erst vorlegt, wenn die Polizei die Ermittlungen für abgeschlossen hält oder besondere staatsanwaltschaftliche Entscheidungen zu treffen sind.
Und darauf beziehen sich die meisten Antworten hier im Thread und was anderes kann man aus dem Fragetext auch nicht ableiten.
Und daher beende ich diese Diskussion.
Ja, Absprache und immer noch im Auftrag der Staatsanwaltschaft.
Du bist verbohrt und unbelehrbar.
Du hast dir doch mit deinem Link ein Eigentor geschossen!
Und selbst dies merkst du nicht mehr!
Nachdem die halbe Stunde schon lange rum ist:
was hast du letztlich gemacht, und was hat die Polizei getan?
möchte das ich als zeuge und beschuldigter bei der polizei angaben machen soll
In der selben Sache?
Das geht schon mal nicht! Du bist entweder Zeuge ODER Beschuldigter.
Ansonsten: Einer Einladung durch die Polizei musst du nicht folgen. Erst wenn du eine Vorladung der Staatsanwaltschaft bekommst, musst du hingehen.
Wenn du hingehst, must du NICHTS SAGEN (als Beschuldigter)!
Wenn du etwas sagen möchtest, besprich dich vorher mit deinem Anwalt! Die Gefahr, dass es gegen dich verwendet wird ist sonst viel zu groß.
Zumindest für Zeugen stimmt das nicht mehr
Ich glaube du hast einen entscheidenden Text überlesen:
(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
In der Frage gibt es keinen Hinweis auf die Staatsanwaltschaft.
Nö, was sollte ich da überlesen haben? Aus eigenem Antrieb ermittelt die Polizei nicht.
Dann ist dein Hinweis "zumindest für Zeugen stimmt dies nicht mehr" in Ergänzung mit dem § 163 irreführend.
Manchmal ist es sinnvoller, den Kommentar etwas umfangreicher zu gestalten, dass man auch erkennen kann, was du damit meinst.
Sorry, aber könntest du mir kurz erläutern, was daran irreführend ist? Ich würde es dann gern beim nächsten Mal besser machen.
und möchte das ich als zeuge und beschuldigter
Was jetzt? Zeuge oder Beschuldigter.
Das sind zwei total unterschiedliche Dinge.
Zunächst, zur Polizei muss man gar nicht, weder als Zeuge noch als Beschuldigter.
Als Zeuge jedoch kann einem dann passieren, dass man durch die Staatsanwaltschaft geladen wird.
Dort MUSS man als Zeuge hin, wenn nicht, wird man geholt, auch unter Zwang.
Sollte Deien Ladung also von der Staatsanwaltschaft kommen, jap, dann holt man Dich ab. Zuhause, Schule, Arbeit, wo man Dich gerade antrifft.
Als Zeuge hat man dann die Verpflichtung, auszusagen, wahrheitsgemäß und vollständig, es sei denn man würde sich selbst belasten oder aber der Beschuldigte ist verwandt genug oder verlobt.
Es gibt da kein "Ich will nicht...".
Als Beschuldigter kannst Du Dich zurücklehnen und auf Deinen Gerichtstermin warten. Dort must Dui dann zwar hin aber auch nichts sagen und nur warten, bis man Dich verknackt.
Zumindest für Zeugen stimmt das nicht mehr
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html