Zeuge, Anzeige, zurückziehen?

7 Antworten

Du hast als Zeuge die (Bürger-)Pflicht zur Aussage, ja.

Gruß S.

Woher weiss die Polizei das du es gesehen hast? Wer gab dich als Zeuge an?

ararla 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 12:17

die Frau

Vie79  25.02.2022, 12:20
@ararla

Und hast du freiwillig deine Personalien dann gegeben oder gab sie die der Polizei?

Vie79  25.02.2022, 12:24
@ararla

War es dir Frau....rufst du bei der Polizei an und sagst du bist kein Zeuge.du hast nichts gesehen.Sie muss sich geirrt haben...Ende.(Was aber eine Falschaussage wäre,diese is strafbar)Wobei du moralisch bitte genau dahinter stehen solltest.Vielleicht bist du eine ernsthafte Hilfe & Hoffnung für diese Frau...Wenn du selbst es warst...sieht es schwieriger aus.Hast du denn was gesehen?!

Sirius66  25.02.2022, 12:45
@ararla

Dann lass sie nicht hängen ....

Der Mann wird Dir nichts tun, er käme sonst in Teufels Küche. Bei Bedrohung oder Einschüchterung von Zeugen verstehen Polizei und Justiz keinen Spaß. Sage bei der Polizei Deine Befürchtungen, man wird Dich unterstützen.

Das war eine Anzeige wegen Körperverletzung, ein Offizialdelikt, das kann man anzeigen, aber die Anzeige nicht zurückziehen.

Zur Aussage verpflichtet, bist Du erst bei Gericht, kannst nur vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn Du dich dadurch selbst belasten würdest.

Gegenüber der Polizei musst Du überaupt nicht aussagen.

Du bist dazu verpflichtet auszusagen, fu kannst allerdings mit der Polizei über deine Befürchtungen reden. Evtl können sie weitere Maßnahmen einleiten.