Die Polizei hat mir den Führerschein abgenommen. Darf sie das?

17 Antworten

Haben sie dir eine Quittung für den Führerschein gegeben? Oder haben sie dir gesagt, dass du doch bitte wann und wo du deinen Führerschein abholen kannst? Wenn nicht wende dich an einen Anwalt.

xxayhanxx 
Beitragsersteller
 01.06.2010, 10:26

nein ich habe noch nichts bekommen und auch kein sicherstellungs protokol oder so mann hatt mir denn lappen einfach weg genommen und gesagt ich darf nichts mehr farhen . und bein anwalt wahr ich auch der sagt er kann nichts machen ohne akten nummer .

Maeldae  01.06.2010, 11:55
@xxayhanxx

Dann frage nochmal bei der Polizei nach der Aktennummer

Du stellst dich vor als

Experte für: auto , sprache , liebe

vermutlich alles gelogen...

Zur Sachlage:

Anruf bei der Polizei (-> Sachstandsnachfrage), wie die Sache steht... Du musst dann innerhalb kürzester Zeit eine Antwort bekommen, ob ein Verfahren (Trunkenheitsfahrt, Hausfriedensbruch...) eingeleitet worden ist - oder warum der Schein weiterhin einbehalten wird.

xxayhanxx 
Beitragsersteller
 01.06.2010, 10:50

ich habe abgerufen und die sagten mir bis freitag immer nur das gleich das mein blut ergäbnise noch nicht da sind und heute haben die gesagt das die da währen und über 1,1 promille hatte und ich muss warten bis mein kollege die aussage macht und die hausbezitzer mich anzeigt oder nicht

Ja das darf sie, auserden schreibst du grade auch als hättest du einen über den Durst getrunken

Ich kann Deiner tollen Schilderung des Sachverhalts ledier nicht genau entnehmen, warum die Polizei den Führerschein sichergestellt hat...

Wenn es präventiv war (eher unwahrscheinlich, in einem solchen Fall werden eher die Fahrzeugschlüssel sichergestellt), kannst Du den Führerschein auf der Wache abholen.

Bei einer repressiven Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins, kriegst Du ihn vorerst nicht wieder (und darfst natürlich auch kein Kfz im Straßenverkehr führen!!). Die Beschlagnahme erfolgt gem. §94 Abs. 3, 111a StPO i.V.m. 69 StGB. Auf Grund dieser Ermächtigungsgrundlagen darf die Polizei Deinen Führerschein also beschlagnahmen. Deine Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen, da im Strafverfahren mit einer Entziehung zu rechnen ist (auf Grund des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr gem. §316 StGB). Der Führerschein ist somit Einziehungsgegenstand, da er zum Nachweis über eine Fahrerlaubnis dient.

Sofern das Verfahren gegen Dich also nicht eingestellt wird, siehst Du den Führerschein nicht wieder...

Das bezeichnet man als Nachtrunk und wird die gerechte Strafe nicht mildern. Die Polizei hat die Fahrerlaubnis nur einstweilen sichergestellt, bis der Richter ein Urteil erläßt, das die Verkehrsbehörde anweist den Führerschein einzuziehen. Vielleicht haben Sie auch Glück und ein milder Richter urteilt anders!

xxayhanxx 
Beitragsersteller
 01.06.2010, 10:29

ich bin ja nicht betrunken gefahren ich wahr 2 stunden zu hause wo die bullen da wahren

FreeEagle  01.06.2010, 10:35
@xxayhanxx

Kastrierte Weidetiere waren auch dabei?

xxayhanxx 
Beitragsersteller
 01.06.2010, 11:01
@FreeEagle

ich meine die polizei