Die Polizei hat mir den Führerschein abgenommen. Darf sie das?
hallo ich bin 20 jahre alt und ich habe (hatte) mein fürerschein am 03.09.09 bekommen und nun das Polizei hat mir den Führerschein vohr 4 wochen abgenommen wegen verdacht auf trunkenheit in strassen verckehr.
so fing der tag an ich mit einem kumel nichts bessere zu tuhen und heitsen mit unseren rollern durch die ganze statd , auf einmall sprechen uns 2 nette mädchen an und fragen ob wir lust hätten mit dennen zu trinken beide etwas angetrunken , wir haben ja gesagt und los nach kaupark und eine flasche vodka geholt . und dann hatt es angefangen zu regnen , dann habe ich vohrgeschalgen in die alte wohnung von meine mutter zu fahren ich bin noch nüchtern habe noch nix getrunken vodka hatte ich im helmfach die weiber hinten auf roller drauf und ab zu wohnung , roller abgeschtelt und helmfach auf und vodka auf und habe erst mall 7 oder 8 schlücke puur getrungken und dann gemischt getrunken. und dann wir in die wohnung rein die wohnung wahr leehr und ich hatte noch die slüssel noch aber ich wahr nicht mehr da gemäldet . 2 oder 3 stunden später kommt die polizei und nimmd mich und mein freund fest so richtig mit handschellen und so die 2 mädchen durften gehen und uns haben die mit genommen ins gewahrsam . irgen wann nachder blut abnahme durfte ich gehen 5 uhr morgen . der polisist sagte mir ich darf nichts fahren und mein lappen ist sichergeschtelt nun ist das 4 wochen her
17 Antworten
Haben sie dir eine Quittung für den Führerschein gegeben? Oder haben sie dir gesagt, dass du doch bitte wann und wo du deinen Führerschein abholen kannst? Wenn nicht wende dich an einen Anwalt.
Dann frage nochmal bei der Polizei nach der Aktennummer
Du stellst dich vor als
Experte für: auto , sprache , liebe
vermutlich alles gelogen...
Zur Sachlage:
Anruf bei der Polizei (-> Sachstandsnachfrage), wie die Sache steht... Du musst dann innerhalb kürzester Zeit eine Antwort bekommen, ob ein Verfahren (Trunkenheitsfahrt, Hausfriedensbruch...) eingeleitet worden ist - oder warum der Schein weiterhin einbehalten wird.
ich habe abgerufen und die sagten mir bis freitag immer nur das gleich das mein blut ergäbnise noch nicht da sind und heute haben die gesagt das die da währen und über 1,1 promille hatte und ich muss warten bis mein kollege die aussage macht und die hausbezitzer mich anzeigt oder nicht
Ja das darf sie, auserden schreibst du grade auch als hättest du einen über den Durst getrunken
Ich kann Deiner tollen Schilderung des Sachverhalts ledier nicht genau entnehmen, warum die Polizei den Führerschein sichergestellt hat...
Wenn es präventiv war (eher unwahrscheinlich, in einem solchen Fall werden eher die Fahrzeugschlüssel sichergestellt), kannst Du den Führerschein auf der Wache abholen.
Bei einer repressiven Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins, kriegst Du ihn vorerst nicht wieder (und darfst natürlich auch kein Kfz im Straßenverkehr führen!!). Die Beschlagnahme erfolgt gem. §94 Abs. 3, 111a StPO i.V.m. 69 StGB. Auf Grund dieser Ermächtigungsgrundlagen darf die Polizei Deinen Führerschein also beschlagnahmen. Deine Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen, da im Strafverfahren mit einer Entziehung zu rechnen ist (auf Grund des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr gem. §316 StGB). Der Führerschein ist somit Einziehungsgegenstand, da er zum Nachweis über eine Fahrerlaubnis dient.
Sofern das Verfahren gegen Dich also nicht eingestellt wird, siehst Du den Führerschein nicht wieder...
Das bezeichnet man als Nachtrunk und wird die gerechte Strafe nicht mildern. Die Polizei hat die Fahrerlaubnis nur einstweilen sichergestellt, bis der Richter ein Urteil erläßt, das die Verkehrsbehörde anweist den Führerschein einzuziehen. Vielleicht haben Sie auch Glück und ein milder Richter urteilt anders!
ich bin ja nicht betrunken gefahren ich wahr 2 stunden zu hause wo die bullen da wahren
Kastrierte Weidetiere waren auch dabei?
ich meine die polizei
nein ich habe noch nichts bekommen und auch kein sicherstellungs protokol oder so mann hatt mir denn lappen einfach weg genommen und gesagt ich darf nichts mehr farhen . und bein anwalt wahr ich auch der sagt er kann nichts machen ohne akten nummer .