Verkehrskontrollen bei Rollern.
Hallo,
ich würde vor kurzem mit meinem Roller angehalten, das war bereits das 5x seit ich den Autofürherschein habe (seit letzten Herbst). Da mein Roller auf 45 kmh zugelassen ist und mit Mühe und Not nichtmal 50 fährt habe ich deswegen noch nie Probleme bekommen.
Mich stört es normalerweise nicht, wenn die Polizei Verkehrskontrollen durchführt, aber langsam wird mir das bisschen zuviel vorallem da mir der Umgangston letztes mal gar nicht gefallen hat.
Nun zur Frage:
Hat der Polzist das Recht mit meinem Roller zu fahren bzw. mein Helmfach zu durchsuchen (was letztes mal der Fall war) ? Muss ich (wahrheitsgemäß) Angaben machen bzw. beantworten ? Allgemeine Vorschläge bei solchen Kontrollen: Disskutieren oder lieber über sic h ergehen lassen ?
mfg
(und sry für den Roman)
4 Antworten
Ja das recht hat er denn er muss ja testen können wie schnell er fährt ...und ja er darf es durchsuchen ...auch das gehört zu einer allgm. verkehrskontrolle dazu :) und wenn du keine warheitsgemäßen aussagen machst kannst du auch wenn du was verschweigst/lügst oder ähnliches vor gericht dafür belangt werden...also am besten einfach über sich ergehen lassen und wenn man was falsch gemacht hat...einfach zahlen und fertig :)
Die Polizei darf ein Fahrzeug nur durchsuchen wenn ein begründeter Verdacht besteht!
Falsch. Das gilt nur, wenn die Durchsuchung gem. §102 StPO durchgeführt werden soll. Es gibt aber noch ein paar weitere gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Durchsuchung von mitgeführten Sachen, insbesondere in den Polizeigesetzen der Bundesländer (vgl. §37 HSOG). Dort wird kein Verdacht für die Durchsuchung vorausgesetzt.
Hey kenn jetzt nicht die genaue rechtslage aber ich meine dass du keinen polizisten mit deinem roller fahren lassen musst hat was mit dem versicherungschutz zu tun da diese dann nich für den beamten gilt ! dass helmfach darf er auch nicht ohne einen wichtigen grund untersuchen ( dass gleiche wie beim auto mit dem kofferraum ) und wahrheitsgemäße angaben musst du nur zu deiner person machen also name geb. usw sonst kann man denen erzählen was man will ( polizisten zu belügen ist nicht strafbar ) und wenn man weiß dass man nichts falsch gemacht hat ist diskutieren eig. immer ganz witzig :D darfst halt nicht beleidigend werden. kannst die beamten jedoch daruf hinweisen auch mit dir freundlicher zu reden wenn dir der umgangston nicht passt., und wenn schnell weiterfahren willst einfach nett sein und die kontrolle über sich ergehen lassen mfg und sorry für den roman :D
Naja, bis auf das mit dem Versicherungschutz bezüglich des Beamten ist dein "Roman" doch ganz gut. ;)
Denn versichert ist immer das Fahrzeug, nicht der Fahrer. ;)
hey danke ;D jo dass weiß ich dass das fahrzeug immer versichert ist, aber die meisten beamten lehnen dass probefahren
ab weil, wenn es zu einem schaden kommt er dafür privat haften müsste ( er muss der versicherung dann dass geld zurück zahlen ) und daher haben viele polizisten die anweisung dass Sie keine probefahrt machen sollen
Tja, für die Schäden am Fahrzeug selber dürfte das stimmen - aber Fremdschäden übernimmt die Haftpflicht vom Fahrzeug. Ein Zurückverlangen seitens der Versicherung (Regress) scheint mir da aber unmöglich. ;)
Gerade die Roller mit max 45 km/h werden sehr häufig "getunt", sodass fast jeder zweite davon illegalerweise erheblich schneller laufen kann.
Da das Gefahrenpotential dieser Teile dann sehr hoch ist und die Fahrer meist sehr jung und entsprechend risikobereit sind, werden hier viele Kontrollen durchgeführt.
Du musst den Polizisten nicht fahren lassen, dann aber darauf gefasst sein, dass der Roller aufgeladen und zu einem Sachverständigen gebracht wird für ein technisches Gutachten.
Nein, du musst gar nichts . Die Konsequenz daraus ist : Die Karre wird abgeschleppt und zum nächsten Dekra oder TÜV gebracht. Dort schraubt dann ein Sachverständiger die Karre auseinander. Bist dann quasi die Karre für rund 3 Wochen los. Wenn du dir also nichts vorzuwerfen hast: Lass die Rennleitung ihren Job machen!
Die Polizei darf ein Fahrzeug nur durchsuchen wenn ein begründeter Verdacht besteht!