ROLLER VERKAUFT aber käufer nicht umgeldet?

5 Antworten

wenn der andere direkt von der Polizei angehalten worden ist, wird es für Dich keine Folgen haben. Und Du hast ja auch einen Kaufvertrag.

Ich blödmann hab vergessen die Versicherung umzumelden...

Dies muß doch der Käufer erledigen - hast du ihm denn den Versich.schein gar nicht ausgehändigt bzw. hast du denn keinen Kaufvertrag abgeschlossen mit dem Käufer? Und darin die wichtigen Details aufgeführt mit Fristen für den Käufer, wie z.B. die Ummeldung erwähnt???

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann kannst du froh sein, dass die Polizei seine Personalien hat.

Die Strafe zahlt er natürlich selbst. Hoffentlich hast du wenigstens einen schriftlichen Kaufvertrag, damit du den Verkauf beweisen kannst.

Der Erwerber des Roller übernimmt automatisch den bestehenden Versicherungsvertrag.

https://dejure.org/gesetze/VVG/95.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein, da es keine Halterhaftung gibt, der Fahrer ist in der Pflicht; der hat die A-Karte.

schätze es wird Zeit das mit der Versicherung zu klären. Du hast Namen und Kaufvertrag - die Versicherung muss umgeschrieben werden. der Käufer wird sich bei dir melden, du hast den Schlüssel .))

https://www.mopedano.de/verkaufen/