Trunkenheitsfahrt aber nicht auf frischer Tat erwischt - Rechtslage
Hallo,
mir ist gerade ein Fall bekannt, der wie folgt verlief:
Eine Bekannte hat ziemlich viel Getrunken, auf einmal stand die Polizei vor der Türe und meinte sie sei Auto gefahren. Die Polizisten sind auch einfach in die Wohnung. Es hätte anscheinend jemand bei der Polizei angerufen und gesagt, sie sei Auto gefahren. Der Zeuge hat ausgesagt, was sie an hatte. Meine Bekannte hat die Polizisten aus der Wohnung gebeten. Die sind aber nicht gegangen mit dem Vorwand sie hätte die Polizei rein gebeten. Die Polizei hat das Auto gesucht und festgestellt, dass der Motor warm war. Allerdings war ein Freund von ihr kurz vorher da und hat das Auto angesehen und wollte div. Sachen reparieren. Die Polizei hat sie in dem Sinn nicht im Verkehr angehalten, sondern haben bei ihr an der Wohnung geklingelt. Das ganze ist dann ziemlich eskaliert, die Polizisten sind mit ihr ins Krankenhaus gefahren und haben ihr mit Gewalt Blut abgenommen. Sie wurde über Nacht im Krankenhaus festgehalten.
Nun hat sie eine Anzeige wegen einer Trunkenheitsfahrt.
Sie hat jetzt schon die zweite Vorladung zur Vernehmung von der Polizei bekommen. Obwohl sie da schon zwei mal angerufen hat, und gesagt hat, dass Sie die Aussage verweigern wird, dies hat hat ihr Anwalt der Polizei schon zwei mal schriftlch mitgeteilt.
Jetzt kommt es wohl zu einer Verhandlung.
Wie sieht die Rechtslage aus? 1. Ist der Führerschein weg? 2. Dürfen die Polizisten einfach so in die Wohnung? 3. Dürfen die einen von daheim abholen und ins Krankenhaus bringen und mit Gewalt Blut abnehmen, obwohl die einen gar nicht beim Fahren erwischt haben nur auf Grund einer Aussage von irgendeinem?
Bitte dringend um Hilfe von jemandem der sich mit sowas auskennt
5 Antworten
eine zeugenaussage reicht aus,denn erst einmal bestand ja nur der verdacht und um diesen zu be-oder entkräften hat die polizei in alles punkten richtig gehandelt.an hand der blutwerte kann dann zurück gerechnet werden wie viel zum zeitpunt um blut war als die fahrtzeit gemeldet wurde und da hilft kein leugnen da ja augenzeuge mit zeitangabe ausgesagt hat.
Das kommt auf die Promille und darauf an, ob es die erste Auffälligkeit mit Alkohol war.
Ja, sie dürfen, denn hier besteht "Gefahr im Verzug". Da der Körper unentwegt Alkohol abbaut, mußte zu Zwecken der Beweissicherung eine Blutprobe so schnell wie möglich erfolgen.
Ja, sie dürfen. Denn auch eine Zeugenaussage ist ein Beweis. Ein Zeugenbeweis. Ob nun ein Polizist oder ein Privatmensch jemanden beobachtet, wie er betrunken Auto fährt, ist rechtlich gesehen völlig irrelevant.
Sofern der Tatvorwurf der Wahrheit entspricht und die Zeugenaussage glaubwürdig ist, sollte hier dringend über eine geständige Einlassung nachgedacht werden.
Ich schrieb ja auch: Wenn die Zeugin glaubwürdig ist. Wenn es keine Beweise gäbe, wäre ein Geständnis natürlich doof.
Die Zeugenaussage scheint es genau zu sein. Da sieht es nicht gut aus für denjenigen.
Sofern der auf den Zeitpunkt des behaupteten Tatvorwurfs heruntergerechnete BAK-Wert eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit ergibt, wäre die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Wegen Verdunkelungsgefahr war das Betreten der Wohnung ohne richterliche Genehmigung ebenso rechtmäßig wie die Anordnung einer Blutentnahme, da bis zum Vorliegen einer richterlichen Genehmigung der BAK-Wert erheblich abgebaut als Beweismittel unzulässig geworden wäre (Gefahr in Verzug).
Die glaubhafte Augenzeugenaussage rechtfertigt diese Maßnahmen - nicht nur Polizisten können eine Trunkenheitsfahrt erkennen oder eine Straftat zur Anzeige bringen :-)
G imager761
Du schriebst: "Der Zeuge hat ausgesagt, was sie an hatte."
Stimmte das denn? Wenn nein, dann ist doch direkt klar, das der Zeuge sich geirrt hat. War Deine Bekannte den ganzen Abend zuhause oder unterwegs? Wenn zuhause, dann findet ein guter Anwalt evtl. eine Möglichkeit, das zu beweisen, womit Deine Bekannte aus dem Schneider wäre.
meine Bekannte sagt ja, sie ist gar nicht gefahren. Wieso dann eine geständige Einlassung.