Polizei hat gegen meinen Willen Blut abgenommen?

5 Antworten

Erstens braucht es keinen richterlichen Beschluss dafür.

Zweitens reicht ein Tatverdacht für eine Blutprobennahne aus. Der kann sich aus vielem ergeben, Fahrweise, Fahrfehler, Aussprache, Aussehen der Augen, Aggressives Auftreten usw.

Drittens kann man die Entnahme der Probe, wenn man nichts oder nicht viel getrunken hat, durch einen Atemalkoholtest abwenden.

Viertens, selbst unter der Annahme dass alleine die Probennahme zählte als Qualitätsmerkmal der Arbeit der Beamten, was soll diese ohne Tatverdacht? Sie kostet Zeit, Geld und eine Menge Schreibarbeiten.

Fünftens wird eine mögliche Klage auf (ja auf was eigentlich) Unrechtmäßigkeit bei entsprechend vorliegenden Verdachtspunkten keinen Erfolg haben. Vorher weiß man nie was die Probe nachher ergibt.

Sechtens wird nicht nur eine Probe genommen, der entnehmende Arzt füllt auch einen sog. Torkelbogen aus, in dem werden Auffälligkeiten wie Stimmung, Stimmungsschwankungen, Aussprache, Gangbild, Gefühlszustand etc. eingetragen.

Siebtens: Wenn Dir nur eine Blutprobe und nicht zwei entnommen wurden bleibt es bei der Untersuchung auf Alkohol.

Achtens scheint mir jeder, der meint Polizisten fänden es geil irgendwen einfach grundlos zu einer Blutprobe zu schleppen, nicht ganz bei Trost zu sein. Es gäbe kaum etwas sinnfreieres, und (anderes und besseres) zu tun haben die Beamten in aller Regel genug.

In Deutschland ist eine zwangsweise Blutentnahme bei Verdacht auf eine Beeinträchtigung im Straßenverkehr zulässig, notfalls auch mit Gewalt, ja. In Österreich beispielsweise darf man das nicht, dafür wird da die Verweigerung einer "freiwilligen" Blutentnahme als Schuldeingeständnis gewertet.

Es ist davon auszugehen, dass die Blutprobe auf alle gängigen Substanzen untersucht wird, die eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bewirken können, also sowohl Alkohol als auch Drogen. Ob du damit einverstanden bist oder nicht, spielt in Deutschland wie gesagt keine Rolle.

Die wollten einen Alkoholtest machen. Den hatte ich aber verweigert und wollte erst einen Beschluss.

1.) Dafür braucht es keinen Beschluss eines Richters.

2.) Das ist ein Angebot an Dich. Du kannst schnell und unkompliziert die Sache abkürzen, indem Du mitmachst. Ist das Ergebnis zu niedrig, sind alle Maßnahmen abgeschlossen und Du darfst weiterfahren.

Du musst das Angebot nicht annehmen.....

Dann wurde mir ..... im Krankenhaus einfach Blut abgenommen.

... dann allerdings kommt die Blutprobe - und nein, auch dazu bedarf es keines richterlichen Beschlusses.

Du kannst Dir für alle Zukunft merken, wenn man Dir einen Atemalkoholtest anbietet, wird man Dir bei einer Ablehnung Blut nehmen.

gegen meinen Willen

Das will niemand, Du wirst auch nicht gefragt.

Ich wollte den ganzen Vorgang Filmen mit meinem handy jedoch durfte ich nicht filmen

Richtig, das Filmen wäre eine Straftat deinerseits - nicht das Bewegtbild sondern die Aufnahme es gesprochenenen Wortes ist die Straftat. Den Ton darfst Du nicht aufzeichnen, es sei denn, alle Beteiligten willen ausdrücklich ein. Tust Du es dennoch, ist das eine Straftat.

2 Polizisten hielten mich am Boden fest

Eine Bodenblutprobe? Wenn das notwendig war, hast Du Dich wohl gewehrt. Daraus folgt, dass wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet wird. Du hast Dich nicht zu wehren!

Ich schrieh nach Hilfe weil ich Panik bekam .

Selber Schuld, wehr Dich nicht, dann passiert sowas auch nicht.

Der Arzt nahm mir dann einfach Blut ab .

Jap, man wird Dir Blut abnehmen, egal was dazu notwendig ist, selbst wenn Dich 4 Beamte am Boden halten und fesseln müssen, am Ende wird Blut entnommen, Du wirst keinesfalls drum herum kommen.

was wird jetzt anhand des Blutes geprüft ?

Alles, Alk und BtM

obwohl ich nicht damit einverstanden war ?

Und wieder, Du wirst nicht gefragt.

Und auch wnen man nichts finden wird im Blut, der Widerstand alleine bedeutet bereits Ärger für Dich.

Die Story wird so garantiert nicht stimmen. Und ja, die dürfen das: Diese Anordnung zum Bluttest ist laut § 81a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) auch ohne richterlichen Beschluss gestattet, wenn der Betroffene den begründeten Verdacht erweckt, eine Verkehrsstraftat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen zu haben.

Sun88576 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 20:30

Was soll daran nicht stimmen ?!

zilbat  16.10.2021, 20:36
@Sun88576

Polizisten machen das nicht aus Langeweile, wenn jemand wirklich unauffällig ist. Die wollen schließlich einen Fahndungserfolg vorweisen. Es wird garantiert seinen Grund gehabt haben, dass die dich mitgenommen und festgehalten haben.

APHerzo  16.10.2021, 20:24

Nachfrage aus Interesse, wie wäre es wenn Sie in dem Blut nichts finden? Kann er dann rechtlich vorgehen?

ZenOh69  16.10.2021, 20:47
@zilbat

Naja kommt doch auf die Situation an oder nicht? Wenn nichts gefunden wurde, war demnach der Anfangsverdacht wohl falsch oder überzogen je nach Umstand. Wurden Maßnahmen aufgrund vom "Urteil" des Beamten getroffen, sind doch sicherlich, falls Schäden entstanden sind (Arbeit, zu spät kommen, etc.) rechtliche Schritte denkbar und vielleicht sogar möglich. Ich beziehe diese in Betracht für denn Fall, das besagter Beamter evtl. öfters in "Situationen kommt", in denen im Nachhinein negative Ergebnisse festgestellt wurden, also es wirklich schon um "Missbrauch" des Anfangsverdachts geht.

Ich rede jetzt nicht von diesem Fall, sondern allgemein.

zilbat  16.10.2021, 20:49
@ZenOh69

Da wird man garantiert keine Chance haben.

ZenOh69  16.10.2021, 20:52
@zilbat

Ja das man keine chance hat weiß ich 🤣😇 heißt aber nicht, dass es rechtens wäre, wenn die Polizei nicht wie eine eingeschworene Bruderschaft agieren würde, man es nachweisen könnte (quote etc) und einen Staatsanwalt findet, der nicht alles unter den Tisch kehrt, was Polizeibeamte betrifft.

zilbat  16.10.2021, 20:54
@ZenOh69

Da hast du natürlich Recht. Eine Krähe pickt der anderen ja auch kein Auge aus. Ich kann den Frust verstehen, besonders deshalb, weil es keine unabhängige Aufsichtsbehörde gibt. Eigentlich ein Witz.

ZenOh69  16.10.2021, 21:02
@zilbat

Genau das ist auch mein Problem mit der Polizei und deren Gewerkschaft. Sie wehren sich gegen Bodycams, die NUR Vorteile haben, aber eben den einen Nachteil, dass kein Missbrauch mehr stattfinden kann. Es gibt keine unabhängige Behörde oder interne und auch keine Staatsanwaltschaft, die sich auf diese spezialisiert. Ja die Polizei ich recht gut ausgebildet, kein Vergleich zu USA oder ähnlichem, aber gerade zu Wissen, sie könnten, wenn sie wollten. Auch die fehlende Thematisierung in den Medien, macht mir große Sorge. Wenn man gezielt sucht, findet man Fälle die so krank sind, unglaublich und die Dunkelziffer von Missbrauch im Dienst ist extrem hoch. Schade eigentlich! Ich selbst bin öfters Opfer von Beamten geworden, die zuviele Eier zum Frühstück hatten, nichts gravierendes zum Glück, aber auf jeden Fall etwas, was nicht rechtens ist bzw war.

superseegers  17.10.2021, 00:20
@ZenOh69

Ach ja, die übliche "Stecken ja alle unter einer Decke"-Leier. Sie wird nicht wahrer vom ständigen Wiederholen. Und Staatsanwälte sind gegenüber Polizisten lange nicht so zurückhaltend wie es von vielen Seiten immer behauptet wird. Ich schwöre ich weiß wovon ich da rede. Sie leiten Verfahren ein aufgrund geringster Anzeichen auf Fehler, selbst wenn diese marginal bis nicht vorhanden sind. Ist so.

Man darf nicht vergessen dass Polizei und Justiz nach den Erfahrungen im sog. Dritten Reich bewusst getrennt wurden (einer im Innenministerbereich, einer im Justizbereich).

ZenOh69  17.10.2021, 00:32
@superseegers

Naja in vielen Fällen haben aber einige Polizisten einfach nicht ausgesagt, aus Angst vor mobbing, was ein großes Problem in vielen Revieren ist und auch in informativen Dokus genaustens beschrieben wird. Auch die Tatsache das im Zweifelsfall den Polizisten eher geglaubt wird, was mit einer Bodycam zweifelsfrei beweisbar wäre (auch FÜR den Polizisten). Auch das Recht eine öffentliche Kontrolle, Festnahme usw. aufzunehmen ist wegen der Persönlichkeitsrechte der Beamte schwierig. Man darf dies sogar nicht im eigenen Haus,bei einer Hausdurchsuchung, passend zum anderen Thread. Ich finde ein Polizeibeamter sollte im Dienst auf gewisse Rechte verzichten, denn er ist nunmal eine "Hoheitsperson" und ich rede nicht davon, dass Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen oder es erlaubt sein soll 30cm entfernt 15 Handys hinzuhalten. LG

ZenOh69  17.10.2021, 00:37
@superseegers

Ja und ich finde es ziemlich schade, dass du von Leier sprichst. Ich finde ich habe sehr genau begründet, was mir Sorgen macht und was ich nicht ok finde! Das ist keine Leier! Außerdem wäre es auch sehr ignorant zu leugnen, dass manche Polizisten oft und gerne ihre Rechte überschreiten und damit durchkommen, nur weil diese nicht groß in den Medien erscheinen.

superseegers  17.10.2021, 11:59
@ZenOh69

In vielen Fällen haben Polizisten nicht ausgesagt weil sie, so wie jeder andere, ein Recht haben die Aussage zu verweigern wenn sie sich damit selbst belasten. Was Bürgern zusteht steht aus dem Beamten zu. Das nennt sich Rechtsstaat.

Wer sind manche, was ist oft, was ist gerne? Und wie firm bist Du diese Rechts- und Kompetenzüberschreitungen sicher feststellen zu können? Ich halte das.für pauschale Feststellungen die allerhöchstens episodisch feststellbar sind aber nicht empirisch.

Bodycams sind in manchen Bereichen bereits im Einsatz jedoch nicht flächendeckend angeschafft. Du tust so als könnte der Beamte sich aussuchen ob er sie mitnehme und benutze oder nicht. Das ist falsch.

Angst vor Mobbing? Ach, die nächste Leier, der böse Corpsgeist......

Du wirst bei mir nicht erleben dass ich leugne, dass es auch fehlerhafte Polizeiarbeit gibt aber ich wehre mich gegen pauschale Aussagen wie "...in vielen Fällen..." oder "... in vielen Revieren..." Diese Angaben sind nicht belegbar bzw. belastbar.

Du kannst den Arzt wegen Körperverletzung anzeigen. Der wird dann wahrscheinlich sagen er vermutete die Polizisten haben die richterliche Anordnung schon. Wie es dann weiter geht ... keine Ahnung. Wie das Homburger Schießen, denke ich.