polizei - mpu - wegen medikamenten?

7 Antworten

Hallo Busare,

der Polizist hat völlig zurecht gehandelt.

Der Dir zur Last gelegte Tatvorwurf lautet wie folgt:

§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Und berauschende Mittel sind nicht nur illegale Drogen, sondern können auch legal verschriebene Medikamente sein.

Und wenn Du Dir die Packungsbeilage von Elotril durchliest kannst Du dort zu den Nebenwirkungen lesen:

Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

  • Wenn Ihnen nach der Einnahme des Präparates schwindlig ist oder Sie sich benommen fühlen, dürfen Sie sich nicht an das Steuer eines Fahrzeugs setzen; Sie dürfen auch keine Werkzeuge oder Maschinen bedienen.

und bei Ritalin steht

Warnhinweise

  • Das Reaktionsvermögen kann durch das Medikament so weit beeinträchtigt sein, dass Autofahren und das Bedienen von Maschinen gefährlich sind

Somit können beide Medikamente jeweils schon alleine eingenommen eine berauschende Wirkung haben.

Die Blutentnahme muss nun erst einmal zeigen, ob diese beiden Medikamente überhaupt bei Dir im Blut nachweisbar sind.

Für eine Verurteilung muss man Dir aber zudem nachweisen, dass Du nicht nur diese Medikamente eingenommen hast, sondern auch das die Einnahme dazu geführt hat, dass Du nicht in der Lage warst ein Fahrzeug sicher zu führen.

Nur ein falscher Helm rechtfertigt diese Annahme ganz sicher nicht. Aber wenn der Polizist für die Medikamente typische Ausfall Erscheinungen festgestellt hat, könnte das für eine Verurteilung durchaus langen.

Kommt es zu einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, ist Dir zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren aufzuerlegen in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Die Fahrerlaubnisbehörde macht meist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die MPU zur Auflage.

Aber jetzt warte erst einmal ab, ob die Medikamente überhaupt im Blut nachgewiesen werden können und ob die Staatsanwaltschaft überhaupt beweise sieht, die zeigen dass Du aufgrund der eingenommen Medikamente tatsächlich nicht in der Lage warst ein Fahrzeug sicher zu führen.

Schöne Grüße
TheGrow  

TheGrow  25.07.2017, 03:06

Lese gerade Deinen Zusatzkommentar zur Antwort von keinplan944

der polizist meinte ich wäre wackelig unterwegs gewesen . Erst war es ja der helm halt

und laut dem bereits von mir angeführten Beipackzettel steht:

Wenn Ihnen nach der Einnahme des Präparates schwindlig ist oder Sie sich benommen fühlen, dürfen Sie sich nicht an das Steuer eines Fahrzeugs setzen

Ich muss schon sagen, dass hier Tatsachen dafür sprechen, dass Du aufgrund der berauschenden Wirkung des Medikaments nicht in der Lage warst ein Fahrzeug sicher zu führen und somit den Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr erfüllt hast

Busare 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 07:23
@TheGrow

ja ... 

so jetztz kommt aber dazu ich bin halbblind(amplyopie) habe nur mit einem auge 100 prozent was aber ausreicht um zu fahren ich mussgte einen teuren sehtest machen mit ausführichen infos usw . ich war nur wackelig(beim absteigen) weil ich eben nervös war , was ich immer bin wenn polizei mich ahält ganz egal ob im verkehr zu fuss oder wegen sonst was . immer . ich werd neervfös wenn man mich bei meiner arbeit beobachtet und ich werde nervös wenn dann wieder diese fragen kommen was ist denn mit ihrem auto , zudem hatte ich gute 11 stunden nix gegessen und etwas mit dem wetterumschwung zu kämpfen da es vogestern ja noch warm war - meine nasescheidewand war mal kaptut seitdem krieg ich kopfweh und schwindel bei wetterumschwung .

jedenfalls meinte der polizist aaber beeim blutabnehmen die nervösität (denke er hat gesehen das das wackelige besser geworden ist ) ist schon viel besseer (zu dem zeitpunkt qwaren wir bereits eine halbe stunde zusammen unterwegs der arzt war in der stadtmitte)

ich weiss nicht, wenn es jetzt möglich ist mich wegen eiines helmes zur mpu zu zwingen fidn ich das heftig und werde mir gut überlegn ob das fair ist t.

zu mal ja auch drin steht man asoll in der anfangszeit kein gefährt führen .

Busare 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 07:28
@Busare

jedenfalls hab ich mich zu dem zeitpunkt nicht schlecht gefühlt. 

ach keine ahnung das nervt mich so sehr . 

ich hab einiges an geld für den schein bezahlt und einiges an zeit investiert aus eigener tasche (bin mitte zwanzig) und kein kleinkind .

und das wackelöige kann auch einfach sein dass ich nicht der kräftigste bin und schnell mal zitter wenns kalt wird von daher finde ich die behauptung vom polizisten relativ hochmutig allein weil es zur gerichtsverhandlung kommen kannnm bei der auf blöd ohne mein beissein entschieden wird noch dazu kostet das alles unser steuer geld , und mich einige stunden meines lebens ... ach mal gucken aber netterweise hat er mir den schein bei mir gelassen .

weil ich keine hoher kriminelle energie habe .

ich will ja nix böses

Busare 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 07:41
@Busare

ich will damit sagen ich bin grade sehr frustriert . 

Ich würde es verstehen wenn ich alkohol oder ilegale drogen genommen hätte. oder aus was weiss ich für einen grund 5 tage wach wäre und dann fahre .

TheGrow  25.07.2017, 07:57
@Busare

Der Arzt der Dir Blut abgenommen hat, hat Dich ja mit Sicherheit auch untersucht, ob Hinweise vorliegen, die auf eine Fahruntüchtigkeit schließen lassen.

Hat dieser sich nicht zum Untersuchungsergebnis unmittelbar nach der Untersuchung geäußert?

Ich an Deiner Stelle würde zudem noch einmal Deinen Psychiater aufsuchen der Dir die Medikamente verschrieben hat. Vielleicht ist der ja bereit Dir ein Attest auszustellen, dass die verschriebene Dosierung der Medikamente nicht die Fähigkeit ein Fahrzeug sicher zu führen beeinträchtigt.

Dieses Attest könntest Du der Polizei zukommen lassen.

Die Polizei übersendet ja die Ermittlungsakte mit:

  • dem Ergebnis der Blutprobe
  • dem Bericht über das Untersuchungsergebnis der Untersuchung bei der Blutentnahme
  • Deine Einlassung zum Tatvorwurf (natürlich nur, wenn Du von Deinem Recht auf rechtliches Gehör gebrauch gemacht hast)
  • Dem ärztlichen Attest Deines Psychiaters

an die Staatsanwaltschaft.

Diese erhebt ja nur Klage, wenn die Ermittlungsakte genügend Beweise für die Tat hat.

Entlastet Dich:

  • das Ergebnis der Blutprobe,
  • das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung oder
  • ein Attest

erhebt die Staatsanwaltschaft ja keine Klage, sondern stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 der StPO ein.

Übrigens, dass der Polizist den Führerschein eingezogen hat, hängt damit zusammen, dass der Führerschein nur dann eingezogen werden darf, wenn davon auszugehen ist, dass Du verurteilt wirst und Dir im Rahmen des Urteils die Fahrerlaubnis entzogen wird. Offensichtlich ist das bei Dir aber nicht der Fall.

Aber letztendlich bleibt Dir jetzt nicht viel anderes übrig, als auf Post vom Staatsanwalt zu warten.

TheGrow  25.07.2017, 08:20
@Busare

Ich würde es verstehen wenn ich alkohol oder ilegale drogen genommen hätte

 

Lies Dir diesbezüglich mal den folgenden Link durch

http://www.flotte.de/magazine/flottenmanagement-magazin/2007/1/7/recht/215/medikamente-am-steuer.html

Dort wird ganz gut erklärt, warum eben nicht nur Alkohol oder illegale Drogen zu einer Verurteilung führen, sondern auch Medikamente.

Und mal ganz ehrlich, ist es nicht völlig unerheblich, welcher Stoff/Mittel/Medikament zu einer Fahruntüchtigkeit führt? Entscheidend ist doch, Jemand der nicht in der Lage ist ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen und dieses trotzdem tut, sollte und wird doch zurecht bestraft, wenn er es trotzdem tut.

Welche Folgen die Einnahme oder nicht Einnahme von Medikamenten haben kann, zeigt der folgende Artikel aus einem benachbarten Landkreis ganz gut:

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Eisdielen-Unfall-Bewaehrungsstrafe-fuer-Angeklagte,eisdiele120.html

Busare 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 15:05
@TheGrow

Mein Arzt hat mir Heute bestätigt, dass meine Medikamente für mich sogar noch eher einen positivieren Einfluss haben - sie dämpfen nicht .

Hats mir gedruckt und unterschrieben und es als "schwachsionn" von den beamten abgetan , wie ich erfahren habe kommt das anscheinend sehr oft vor .

Jedenfalls wird schon alles gut gehen, der arzt selber meinte von den tests her war alles super (ich war zu dem zeitpunkt nicht mehr nervös..)

wird schon gut gehen 

Drizzt1977  25.07.2017, 15:29
@Busare

Wald- und Wiesenärzte entscheiden aber eben nicht im beiläufigen Patientengespräch, um man sich mit der Einnahme der Medikamente und der anschließenden motorisierten Teilnahme im Straßenverkehr vielleicht strafbar gemacht hat. Das entscheiden Gerichte. Und erst dort kann man ordentliche Gutachten sinnvoll einbringen, um das Gericht von einer geringeren Schwere der Schuld zu überzeugen.

TheGrow  25.07.2017, 15:44
@Busare

Gut Schwachsinn war die Einleitung eines Strafverfahrens jetzt nicht, denn es bestand ja der Anfangsverdacht einer Straftat wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Aber die Einleitung eines Strafverfahrens führt ja nicht automatisch zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung.

Meines Erachtens nach wurde der Anfangsverdacht durch das Untersuchungsergebnis des Arztes der die Blutentnahme durchgeführt hat und noch zusätzlich durch die Bestätigung Deines Arztes entkräftet.

Dieses führt in der Regel dazu, dass die Staatsanwaltschaft keinen Anlaß mehr für eine Klageerhebung sieht und das Strafverfahren nach § 170 Absatz 2 der StPO einstellt.

Wurde das Strafverfahren nach § 170 (2) StPO eingestellt, hat die Einleitung des Strafverfahrens keine Folgen für Dich.

Mit Einleitung des Strafverfahrens war die Polizei ja nicht nur verpflichtet gegen Dich zu ermitteln, sondern auch zu Deinen Gunsten. Dazu gehört auch die Einbeziehung des Arztberichtes

Ist alles soweit rechtens. 

Zunächst stellt sich die Frage, waren die Medikamente verschrieben oder hast Du sie Dir so besorgt. Im letzteren Fall wird wohl eine MPU angeordnet werden, wegen BTMG-Verstoß. Ritalin ist ein BTM, Elontril würde wahrscheinlich durchgehen, ist "lediglich" normal verschreibungspflichtig.

Wurden die Medikamente vom Arzt verschrieben, ist die Frage, ob Du unter deren Einfluss ein Fahrzeug sicher führen kannst. In dem Fall vor allem eine Bestätigung vom Arzt holen, dass Du die Medikamente legal hast. Wenn Du gut mit ihm kannst, bitte ihn um eine Bestätigung, dass ihm nie aufgefallen ist, dass Dich die Medikamente negativ beeinflussen.

Damit wirst Du, falls es überhaupt eine Verhandlung gibt, recht gut aussehen. Kommt ein Strafbefehl und Du hast die Bescheinigung, solltest Du Dir überlegen, mit Hilfe eines Anwaltes dagegen vorzugehen.

Bei der Führerscheinstelle wird es dann anders aussehen. Die werden ein ärztliches Gutachten anordnen um die Bestätigung Deines Arztes zu überprüfen.

Das alles natürlich nur, wenn Du die Sachen legal hattest.

harobo

Die blüht gar nichts, wenn du nachweisen kannst, dass die Medikamente für den Verkehr unbedenklich sind und wenn du herausfindest, wer der Herr, der dich falsch beraten hat, ist, kannst du das dem Richter vorweisen und recht bekommen. Das wird aber schwer.

JohnnyMnemonic  25.07.2017, 02:11

Es geht aber nicht darum wie du dich fühlst. Wenn es darum ginge, dürften dauerkiffer, deren Körper sich an den "Stoff" gewohnt hat, auch alle rumfahren.

Es geht nur darum ob du mit den Medis fahren darfst oder eben nicht. Wenn diese deine Tauglichkeit im Straßenverkehr beeinträchtigen, ist es dem Richter egal wie du dich fühlst.
Wie lange du gefahren bist ist auch unwichtig. Ob eine Sekunde oder ein Tag ist egal. Wenn es gegen das Gesetz ist, ist jeder vor dem Gesetz gleich zu behandeln und auch zu bestrafen.

Busare 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 02:02

ich sagte ihm sogar die medis sind verschrieben warum dann noch die blutabnahme usw . 

UNd ja die medis sind verschrieben . Man soll selber gucken ob man vekehrsfähig ist sich fühl . War ich zu dem zeitpubnkt ich bin 10 min gefahren und wenn ich mich schlecht fühle fahre ich nicht . das lässt mir keine ruhe . ich hsb ihm das so erklärt er meinte er müsse die anzeige aber trotzdem schreiben...

Wenn du nachweisen kannst dass du diese Medikamente legal auf Rezept bekommst wird das Verfahren eingestellt.

Eine mpu aufgrund der legitimen Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten anzuordnen halte ich für schwachsinn, da keine nachvollziehbare Begründung vorliegt generell an deiner fahrtauglichkeit zu zweifeln.

Busare 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 02:04

ja kann ich ! 

Hab zwei ärzte zur not 3 ärzte im rücken ! aber ich verstehe denn aufwand nicht dann hätte es doch gereicht morgen früh bei meinem arzt anzurufen 

BaDrIcHbOy4life  25.07.2017, 02:08
@Busare

Die Polizei hat ihre Pflichten denen sie nachkommen muss. Da du diese Medikamente ärztlich verschrieben bekommst hast du rein garnichts zu befürchten, außer den Nachweis bei der auffordernden stelle zu erbringen.

Medikamenteneinnahme als Begründung die mpu anzuordnen ist auch sehr abwegig.

BaDrIcHbOy4life  25.07.2017, 02:15
@BaDrIcHbOy4life

Also entspann dich einfach! Wenn eine Aufforderung kommt gehst du hin legst deine Nachweise zum kopieren auf den Tisch, gehst wieder nach Hause und wartest auf den abschließenden Brief der den Fall beendet und das wars.

Die drehstuhlpiraten gehen mal wieder überflüssiger Arbeit nach 😂