Autounfall mit Alkohol. Bluttest?
Hallo,
Ich hatte leider am Sonntag einen Unfall. Ich habe mich mit dem Auto ein Paar mal überschlagen und bin im Graben gelandet .
Zudem hatte ich aber ca 6 Stunden vor dem Unfall etwas getrunken . (Waren feiern hatten ein Hotel auf die schnelle gebucht jedoch falsches Datum und mussten daraufhin wieder nach Hause fahren ) Zuletzt getrunken um ca. 5:30-6:30 Uhr . Unfall um ca. 12:15 Uhr . Der Unfall hatte nichts mit dem Alkohol zutun sondern hatte andere Ursachen. Ich war nüchtern und hatte davor auch gefrühstückt also mir ging es gut .
Ich würde von der Unfallstelle ins Krankenhaus gebracht und dort wurde mir während meiner Behandlung um ca 13:30 Uhr Blut abgenommen .
Meine Frage lautet :
Darf die Polizei diese Blutprobe verwenden ?
Mir wurde nichts gesagt davon dass diese eventuell an die Polizei weitergeleitet wird.
Ich denke die Blutentnahme gehörte zu meiner Behandlung. Habe bis jetzt (Freitag) auch noch nichts von der Polizei gehört . Kann es sein das die Polizei das mit dem Alkohol eventuell nicht mitbekommt ?
7 Antworten
Hallo.
Wenn das Krankenhaus eine Weisung erhalten hat, wird die wohl gewertet werden Können.
Ein Richterbeschluss kann in den meisten Fällen innerhalb von 10- 15 Min.
besorgt werden.
Was mich irritiert die Uhrzeit um 13.30.
Alles andere würde ich auf Behandlung schieben. Auch kann ich mir vorstellen, das die Polizei nichts von dem Unfall mitbekommen hat (Alkohol)
Ich wünsche mir, das das ohne gut zu Ende geht, Gute Besserung.
Mit Gruß
Ich glaube der kam gerade aus der Pause
Ich habe das geschrieben, das den Ärzten die Mittagsruhe i.d.Regel heilig ist. Danke für ein Danke.
Ich wurde erst von dem Arzt um 13:30 Uhr oder 13:40 Uhr behandelt . Daher kam die Blutabnahme erst so spät
Solange Du ansprechbar warst, hätte Dir die Polizei von vornherein eine Alkoholbetestung per Blutprobe im Krankenhaus klar und deutlich eröffnen müssen. Eine polizeilich angeordnete Blutprobe wäre ein massiver Eingriff in Dein Persönlichkeitsrecht und muss somit bei hinreichender Klarheit und Ansprechbarkeit der im Amtsverfahren zu beprüfenden Person somit als solche auch klar und deutlich als solches angekündigt werden.
Daher halte ich die B.P. in Deinem Fall für eine reine Routinehandlung der Ärzteschaft und die darf somit im Ergebnis auch nicht unbefugt an dritte weitergegeben werden. ( ärztliche Schweigepflicht )
Achso okay , gut zu wissen. Danke
Gerne geschehen. 😉
Solange sich für die Polizei von sich aus nach der Begutachtung der Unfallsituation keinerlei Notwand auf Einleitung eines Ordnungs-/ oder Strafverfahrens ergibt, und im Nachgang auch niemand ( Mitfahrer und Landbesitzer ) eine Anzeige wegen KV oder Sachbeschädigung stellt, auch straf- / oder zivilrechtlich niemand auf Schadenersatz / Schmerzensgeld klagen wird, würde sich die Polizei nicht wieder melden.
Alkohol halte ich aus zuvor genannten Gründen der fehlenden Kenntnissetzung einer anzuordnenden Blutprobe-Untersuchung auf Alk / Drogen halt ohnehin schon für unwahrscheinlich.
Okay das hat mir sehr geholfen Dankeschön ! Aber möchte die Polizei keinen Kontakt zu mir Aufnehmen um mich noch mal zu befragen ? Oder die Mitfahrer?
Und würde der behandelnd Arzt mich nicht auf dem Alkoholkonsum ansprechen ?
Sehen wir mal von möglichen Verdachtsmomenten auf Alkoholkonsum ab, würde die Polizei Dich nur bei Unklarheiten im Unfallhergang kontaktieren. Dieses aber auch nur dann, wenn es u.U. um ein Ordnungsverfahren oder Strafverfahren , ggf. noch um Schbeschädigung oder Körperverletzung im allgemeinen Zusammenhang mit dem Unfall gehen würde.
Dankeschön für die prompte und hilfreich Antwort !
Ja ich war die ganze Zeit ansprechbar . Mir wurde aber nichts davon gesagt . Deshalb frage ich mich ja was jetzt auf mich zukommen wird da die Polizei sich bis jetzt nicht bei mir gemeldet hat .
Du scheinst am Vorabend vermutlich ( gottlob ) so wenig getrunken zu haben, dass die Polizei vor Ort an der Unfallstelle keine Verdachtsmerkmale auf vorherigen Alkoholkonsum feststellen konnte.
Sonst wäre das Prozedere bei guter Ansprechbarkeit die Bitte zunächst zum "Röhrchen" und danach die artikulierte Forderung zur Blutprobe gewesen.
So sollte es zumindest im Amtsverfahren laufen. Warte aber dennoch mal noch etwas, da "amtliche Post" manchmal auch mehrere Wochen auf sich warten lassen kann.
Alkoholkonsum wird man Dir ( laut meiner persönlichen Vermutung als aussenstehender Laie ) wohl nicht unterstellen, aber eventuell überhöhte Geschwindigkeit o.Ä. .
Mehr als abwarten kannst Du jetzt ohnehin nicht, da sowas durchaus auch mal 4-12 Wochen (+) dauern kann in etwaigen Vorermittlungen allgemeiner Art.
Da die Blutprobe nicht auf Anordnung eines Richters entnommen wurde, hat sich gar nichts mit deiner (eventuellen) Trunkenheitsfahrt zu tun.
Okay Dankeschön!
Hallo Khaleesi1234,
Es kommt darauf an ob du etwas befürchten musst. Ich meine klar wird ein Bluttest auf Alkohol vom Krankenhaus durchgeführt, da dies ein Standardtest ist. Auch dieser kann an die zuständige polizeiliche Dienststelle gesendet werden.
Also hängt es von deinem "Alkoholpegel" ab.
Sobald du auch nur ein bisschen Alkohol im Blut hattest hast du automatisch eine Teilschuld. (Selten wenn nicht/Wenn du nicht sowieso Schuld hast)
Der Körper braucht eine Stunde bis er mit dem Abbau des Alkohols beginnt. Er baut pro weiterer Stunde ca. 0,1 Promille ab. Jetzt kannst du dir ausrechnen ob du zu diesem Zeitpunkt noch Alkohol im Blut hattest oder nicht.
LG AnimeUpdater
Okay alles klar . Dankeschön für deine Hilfe!
Kein Ding :) Ich helf dir immer gern :)
Solltest du weitere Fragen haben, einfach an mich wenden :)
Nehme Dir einen Anwalt, der, nur der, bekommt Akteneinsicht!
*Nimm*
Informiert die Polizei einen nicht darüber ? Und wie lange dauert es denn in etwa bis die Polizei sich meldet ? Möchte bei der Versicherung keine Falschaussage machen wegen dem Alkohol .
Wenn du gleich ins Krankenhaus gebracht wurdest bei so einem schweren Unfall dann wirst du in der Regel nicht informiert. Da es erstmal oberste Priorität hat, den Verletzten zu versorgen, sodass weitere Unfallfolgen ausgeschlossen werden können.
Zu deiner 2. Frage kann ich dir keine genaue Antwort geben.
Nur soviel...Ich bezweifle das sie sich vorerst überhaupt meldet. Allerdings würde ich dir empfehlen alles bei deiner Versicherung zu melden/erzählen. Auch deinen Alkoholkonsum davor. Ob du dann wirklich noch Alkohol im Blut hattest wird sich dann ja zeigen.
Wenn nicht ist ja alles "noch mal gut gegangen".
Danke für diese klare und hilfreiche Antwort !
Immer gerne Khaleesi1234. :) dafür sind wir da.
Ich war durchweg ansprechbar . Im Krankenwagen hat die Polizei auch kurz mit mir gesprochen aber nichts von einem Test erwähnt. Der Test wurde auch erst so spät gemacht . Da war ich schon etwas länger im Krankenhaus . Und dort wurde mir auch nichts davon gesagt das die eventuell eventuell weitergeleitet wird . Ich weiß ja auch nicht ob die überhaupt weitergeleitet wurde da ja eigentlich die ärztliche Schweigepflicht gilt . Müssten die mich dann nicht wenigstens im Nachhinein darüber informieren ?
Irgendwann wirst du sowieso informiert. Es ist auch durchaus denkbar,dass das alles über die Versicherung läuft. Also würde ich dort (wie schon zuvor erwähnt) auf jeden Fall alles schildern. Sollte es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen (Die Umstände sind mir ja nicht bekannt) könnte der Alkoholtest aber durchaus eine große Rolle spielen.
überdenke mal deine einstellung zum fahren mit oder ohne alk?
das verniedlichen macht keinen sinn? sei froh das es keine tote gab?
"Zuletzt getrunken um ca. 5:30-6:30 Uhr . Unfall um ca. 12:15 Uhr . Der
Unfall hatte nichts mit dem Alkohol zutun sondern hatte andere Ursachen.
Ich war nüchtern und hatte davor auch gefrühstückt also mir ging es gut"
meinst du polzei oder ander fachleute die mit alk zu tun haben sind der gleichen meinung?
wieso dann die angst?
gute besserung:
Natürlich hat Alkohol immer einer Wirkung.
Ich meine einfach nur das du keine meiner Fragen beantwortet hast die ich im unteren Text gestellt hatte sondern sagst ich soll meine Denkweise noch mal überdenken . Alles schön und gut aber es heißt hier 'gute Frage ' und nicht 'Meinungen ' . Du weißt nicht was passiert war oder warum es dazu gekommen ist das ich gefahren bin . Und verniedlichen zu ich schon mal gar nichts . Ich habe erläutert wie es war und gut ist . Wenn du sie Antwort auf meine Fragen nicht weißt ist es ja okay dann kannst du dir deinen Kommentar der nicht hilfreich ist aber auch sparen . Ich habe niemals die Schuld von mir abgewendet oder gesagt es war gut was ich gemacht habe oder ? Ich möchte lediglich wissen wie das Verfahren ablaufen wird und habe mich gewundert wegen dem Test . Mehr nicht
"Ich war nüchtern und hatte davor auch gefrühstückt also mir ging es gut"
lese dazu mal deine antworten und die wiedersprüche? es gibt ein § das klar sagt wenn man fahren darf?
was sagt GF zu § verstöße ?
wenn wer so schreibt werde ich immer was sagen?
denn es können viele ander unschuldige zu schaden kommen?
der flaschengeist wird jedem trikenden einreden das er fahren kann?
aber es ist einfach verboten? es gibt eine kleine toleranz die sehr stittig ist?
aber die versicherungen werden schon hinschauen und dir einen fragebogen zu senden? wenn es die polzei nicht macht?
Ich bitte hier um konkrete Antwortwn und nicht um Vorwürfe. Die sind nicht hilfreich und bringen auch nichts. Wenn man nicht weiß was an dem Abend vorgefallen ist . Oder was den Unfall überhaupt verursacht hatte
tut mir leid wenn du dies als vorworf siehst? für mich soll meine frage nur ein denk-mal sein?
alk hat immer eine wirkung? aber ich habe keine ahnung in wie fern? deshalb kann ich nie vorwürfe machen?
Dankeschön!