Polizei hat Haustür aufgebrochen, wer zahlt?
Hallo zusammen,
so langsam sind mein Mann und ich verzweifelt!
Vor paar Wochen ist die Polizei bei uns eingestürmt mit einem Durchsuchungsbefehl, weil angeblich mein Bruder eine Tatwaffe bei uns in der Wohnung versteckt hat. Mein Bruder wohnt auch bei uns. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt etwa 8:30 morgens keiner zuhause, da wir alle berufstätig sind und bereits aus dem Haus waren.
Ich hatte die Waschmaschine an und während wohl die Polizei geklingt hat, war die Waschmaschine am trocken schleudern. Die war so laut das die Polizei gedacht hat, das sich jemand versteckt. Somit haben Sie die Tür aufgebrochen.
Die Wohnung durchwühlt, ohne unserer Anwesenheit. Dann haben Sie meinen Handyvertrag mit meiner Rufnummer gefunden und von meinem Festnetzanschluss mich auf meinem Handy angerufen, das Sie auf der Suche nach meinem Bruder sind...Naja, bin dann erstmal heim was sowieso zu spät war. Hinterlassen wurde eine kaputte Tür, Rufschädigung bei den Nachbarn und eine chaotische Wohnung.
Mein Bruder wurde aus dem Fall genommen weil es nur eine Vermutung war.
Die Polizei hatte uns versichert das Sie die Kosten von 2000€ für die Tür übernehmen, was jetzt nicht mehr der Fall ist.
Wer zahlt jetzt?
5 Antworten
Die böse Waschmaschine !
Wenn du schon eine Kostenübernahme von der Polizei hattest, welche Begründung gibt es dafür, dass die die Kostenjetzt nicht mehr übernehmen wollen? Ggf. Anwalt einschalten.
Hallo
Also da würde ich mich wirklich an einen Anwalt wenden und diese, naja sagen wir mal spezielle Situation besprechen. Ich denke da kann nicht jeder mitsprechen, ist schon echt besonders. Ich habe auch so ein Gefühl, dass das nicht wirklich so ablaufen darf.
LG
Du hast da etwas mißverstanden.
Wenn die Polizei Deine Wohnungstür aufbricht, ohne dass die notwendigen Vorraussetzungen vorliegen, dann zahlt die Polizei die Tür.
Z.B. Hupps, das war die falsche Tür..... Tschulligung. Ei dann zahlt die Polizei.
Oder aber, Fehler bei der Ermittlung, man hätte drauf kommen müssen, dass hier nichts zu finden ist, und zwar vor der Durchsuchung, nicht hinterher. Objektiv zudem, also man hat Gegenanzeigen nicht ausreichend beachtet oder gewürdigt. Auch dann, selbstverständlich.
Man hat Deinen Bruder "aus dem Fall genommen"??
Also die Ermittlungen gegen Deinen Bruder wurden eingestellt.
Dann kommt es darauf an, zum Zeitpunkt der Durchsuchung, haben hierbei objektiv die rechtlichen Gegebenheiten vorgelegen oder aber, hätte man erkennen können müssen, dass da definitiv nichts sein kann?
Kleiner Tip am Rande, kein Richter beschließt eine Durchsuchung aufgrund einer Vermutung. Da war mehr, definitiv, denn es bedarf hierzu Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, dass da was ist. Es kommt gar nichtmal drauf an, ob hinterher sich das als Gegenstandslos entpuppt, es geht um den Zeitpunkt der Beschlußfassung.
Wenn die notwendigen Vorrausetzungen für eine Durchsuchung jedoch zu diesem Zeitpunkt vorlagen, dann zahlt die Polizei gar nichts.
Dann zahlst Du!
Zahlt man dennoch, weil man muß, mach Dich auf extrem lange Wartezeiten gefasst. Keiner zahlt so schlecht und mit so viel Verzögerung, wie die öffentliche Hand. Die haben sicherlich noch Abschlepprechnungen von vor vielen vielen Monaten herumliegen, die sie erstmal bezahlen müssen, bevor irgendwann Du drankommst.
Wenn die notwendigen Vorrausetzungen für eine Durchsuchung jedoch zu diesem Zeitpunkt vorlagen, dann zahlt die Polizei gar nichts.
Dann zahlst Du!
Falsch! Wenn die Polizei die Türe mutwillig zerstört, muss sie selbstverständlich für den Schaden aufkommen: https://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/wirtschaft/Recht-Schaeden-an-Wohnung-nach-Polizeieinsatz-Staatskasse-muss-zahlen-id25219401.html
Wenn die Staatsgewalt ungerechtfertigt einen Schaden verursacht hat, muss dieser Schaden natürlich ersetzt werden. Stellt eine Frist, (diese wäre ja längst verstrichen) Danach könnt ihr selbst Handwerker beauftragen. Im eigenen Interesse solltet ihr natürlich daran denken, dass ihr keinen Anspruch auf eine neue Tür habt, sondern lediglich den Zeitwert (wie bei jedem Haftungsschaden) Natürlich müsst ihr den Handwerker selbst zuerst bezahlen. Über die Rechnung könnt ihr dann mit der Behörde streiten.