Bei Polizeibewerbung Schulakten einsicht?

7 Antworten

Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dann muss die einstellende Behörde vor der Einsicht von Schul- und Personalakten zunächst einmal Dich fragen und Dein Einverständnis erbitten.

Trotzdem ist die Frage berechtigt, ob eine EInsichtnahme nicht ohne Deine Genehmigung möglich ist, da bekanntermaßen auch in Behörden Fehler gemacht werden und die Erfahrung gezeigt hat, dass eine Bestimmung über ein Verbot nicht immer dazu führt, dass diese Bestimmung auch befolgt wird.

Die können glaube ich höchstens deine Zeugnisse verlangen, diese musst du den dann aber selber geben und in den Zeugnissen stehen dann ja genug Einträge.

Also werden sie deine Schulakte meiner Meinung nach nicht einsehen außer sie sind im Einsatz und es gibt irgendeinen super wichtigen Grund genau da jetzt rein gucken zu müssen.

Den Prüfern von Bewerberunterlagen bei der Polizei steht nur begrenzte Zeit für die Durchsicht einer Bewerbermappe zur Verfügung. Vielleicht muntert dich das etwas auf. Häufig werden noch nicht einmal Unterlagen gründlich gelesen, die du eingeschickt hast.

Das könnte ich mich höchstens bei einer Ü3 vorstellen. Aber nicht bei einer Bewerbung bei der Polizei. 

Ich würde mir da keinen Kopf machen. 

Hier sind wieder so schnelle Antworten unterwegs von Leuten, die nur von hier bis zur Wand denken!!!!

Du musst die letzen Zeugnisse abgeben. Wie viele das sein müssen, ist bundeslandabhängig. Einige Bundesländer fordern Mindestnoten. Hierzu gehört auch oft ein "entspricht den Erwartungen" in den Kopfnoten. Bei einigen unschönen Einträgen könnte dort durchaus was anderes stehen!

Schulakte ... Hm ... was kommt denn da rein? Disziplinarische Maßnahmen der Schule? Tja ... und wann/warum werden die angesetzt?

Für solche Einträge in der Schulakte bedarf es mindestens einer Ordnungswidirgkeit, die zumindest dem Landes-Schulgesetz entgegen spricht. Hierfür wiederum sind durchaus Anzeigen denkbar und so wird evtl. ein Schuh draus. Es könnte Eintragungen im Erziehungsregister geben.

Solange du so schwammig bleibst, kann man das eigentlich gar nicht beurteilen. Schulakte ist ja kein rechtsgültiges Verzeichnis. Da guckt keiner rein. Aber in der Schulakte steht eben selten etwas, was es nicht wert ist, auch in sonstigen Registern aufzutauchen.

Gruß S.

malakiras 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 16:24

Danke für deine Antwort. Nein ich habe nichts gemacht was in einem anderen Register stehen könnte. Ein altes Zeugnis hat nur recht viele Fehltage. Sind die Zeugnisse denn noch wo anders eingetragen? Nicht dass ich wüsste oder?

Sirius66  11.10.2017, 16:32
@malakiras

Nein. Die Fehltage sind auch nicht problematisch, wenn sie entschuldigt sind. Wenn es zu viele unentschuldigte sind, musst du ja eh wiederholen.

Ich frage mich dann aber trotzdem, was in einer SCHULAKTE stehen soll ...

Schwänzen ist eine Ordnungswidirgkeit und die kann unter gewissen Umständen eben auch im Erziehungsregister auftauchen.

Gruß S.