Polizei Berlin Bewerbung Leumund?

1 Antwort

Ja, sämtliche Ermittlungsverfahren GEGEN sich, werden angeschaut und sind natürlich Gegenstand der Entscheidungsfindung. Läuft aktuell ein Strafverfahren, war es das mit der Einstellung bzw. Einladung zum EAV.

Abgeschlossene Verfahren sind auch hinderlich, selbst mit "fallengelassenen". Was der Allgemeinbürger als "fallengelassen" bezeichnet, ist durchaus noch nicht durch, sondern nur schwebend und könnte wiederaufgenommen werden. Also am besten gar keine Ermittlungen gegen sich haben.

Aber Berlin war/ist schon immer ein wenig anders. Schlussendlich kann man nur abwarten und in den Briefkasten/Mail schauen.

wayne978 
Beitragsersteller
 30.07.2021, 13:30

Was meinst du mit ,,Berlin war/ist schon immer ein wenig anders“ ? 🤔