Pkw Verkauf an Händler, Rücknahme erzwingen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wurde im Ankaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen?

Falls nein, besteht tatsächlich die Gefahr dass der Händler euch nachweist, dass der Defekt schon bei Übergabe vorhanden war. Dann könnte er auch Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung oder Minderung durchsetzen.

Ich würde die Forderung aber erstmal zurückweisen, bis der Händler genau dies nachweist und nicht nur behauptet.


xerophino 
Beitragsersteller
 13.10.2016, 19:07

Ist nicht mit diesem Satz die Gewährleistung ausgeschlossen: "Mir ist bekannt, dass der vereinbarte Eintauschpreis auf dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht" 

franneck1989  14.10.2016, 08:08
@xerophino

Nein, das ist für mich kein Gewährleistungsausschluss

Ich würde auch zu einem Anwalt raten.

Zuerst könnte ihr Rücknahme und Kostenübernahme ja mal ohne Anwalt ablehnen. Falls sie sich damit nicht zufriedengeben, geht es nicht ohne juristischen Beistand.

also ich würde das Auto von einem Meister begutachten lassen. Der sollte sich das angucken oder anhören, ich weiß ja nicht wie seriös der Händler ist. Also ersteinmal neutralen Sachverstand einschalten, dann mal weitersehen. Der ADAC hat z.B. eine kostenlose Rechtsberatung- natürlich nur für Mitglieder, das wäre eventuell zu empfehlen im Anschluß.

du, rechtliche auskünfte in einem laienforum, wo jeder schreiben kann, was er mag, einzuholen bringt selten was.


keine ahnung, um wieviel geld es geht, aber bei ein paar tausend lohnt ein anwalt


Ich bin kein Jurist - deshalb gilt das von User Saisonarbeiter3 gesagte auch für mich.

Aber als Laie könnte ich mir vorstellen, dass dieser Satz

Mir ist bekannt, dass der vereinbarte Eintauschpreis auf dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht".

Euch aller Chancen beraubt.

Denn ihr könnt niemals beweisen, dass sich der Zustand eines 7 Jahre alten Kfz, welches eine Woche gefahren wurde, in dieser Zeit nicht durch einen technischen Defekt verändert hat.

franneck1989  13.10.2016, 11:12

Der Käufer (Händler) muss nachweisen, dass der Defekt bei Übergabe vorhanden war

Schnoofy  13.10.2016, 11:16
@franneck1989

Wenn ich in einem Zivilprozess als Kläger meine Rechte durchsetzen will bin ich derjenige, der die von mir behaupteten Sachverhalte beweisen muss.

franneck1989  13.10.2016, 11:22
@Schnoofy

Richtig - Kläger wäre in diesem Falle ja der Händler, der seine Gewährleistungsrechte durchsetzen will. Eine Beweislastumkehr gibt es nur beim Verbauchsgüterkauf, der hier nicht vorliegt.

Schnoofy  13.10.2016, 11:32
@franneck1989

Der Händler möchte das Fahrzeug aber wahrscheinlich gar nicht zurückgeben sondern nur einen geringen Preis dafür zahlen.

Er sitzt nach meiner Auffassung am längeren Hebel und muss nur abwarten ob der Fragesteller seine Angebote akzeptiert oder sich mit Rechtsmitteln dagegen zur Wehr setzt.

franneck1989  13.10.2016, 12:19
@Schnoofy

Nach meiner Auffassung nicht -  es gibt einen Ankaufvertrag mit einem festgeschriebenen Preis. Dieser ist einzuhalten. Es geht ja nun nur noch darum, eine Nachbesserung durchzusetzen. Der Rest ist schon gelaufen