Pkw Verkauf an Händler, Rücknahme erzwingen?
Hallo,
wir haben da mal ne rechtliche Frage.
Also, wir haben bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft und gleichzeitig unser altes Fahrzeug in Zahlung gegeben. Wurden natürlich auch ordentlich runtergehandelt. Soweit sogut. Ein Ankaufvertrag wurde unterschrieben indem folgender Satz vertreten ist. "Mir ist bekannt, dass der vereinbarte Eintauschpreis auf dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht". Weiterhin steht im Vertrag: Zustand des Fahrzeuges - Normal
Der nette Verkäufer hat sich unser Fahrzeug nicht einmal angeschaut!
So eine Woche später haben wir dann unser neues Fahrzeug abgeholt und unseren alten dort abgegeben. Erst jetzt hat der Verkäufer das Fahrzeug kurz begutachtet, konnte aber keine Mängel feststellen!
2 Tage später, schreibt uns das Autohaus, dass sich das Fahrzeug komisch anhört und eventuell die Nockenwelle oä. Was weg hat. Wir sollen das Fahrzeug zurück nehmen oder es würden weitere Kosten auf uns zu kommen, da sie das Fahrzeug genauer untersuchen müßten, damit sie den angeblichen Fehler finden.
Das Fahrzeug ist von 2009 mit 80000km und Scheckheftgepflegt!
Jetzt wissen wir nicht wirklich was wir machen sollen?! Hat das Autohaus recht? Müssen wir das Fahrzeug zurücknehmen?
Danke euch!
5 Antworten
Wurde im Ankaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen?
Falls nein, besteht tatsächlich die Gefahr dass der Händler euch nachweist, dass der Defekt schon bei Übergabe vorhanden war. Dann könnte er auch Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung oder Minderung durchsetzen.
Ich würde die Forderung aber erstmal zurückweisen, bis der Händler genau dies nachweist und nicht nur behauptet.
Nein, das ist für mich kein Gewährleistungsausschluss
Ich würde auch zu einem Anwalt raten.
Zuerst könnte ihr Rücknahme und Kostenübernahme ja mal ohne Anwalt ablehnen. Falls sie sich damit nicht zufriedengeben, geht es nicht ohne juristischen Beistand.
also ich würde das Auto von einem Meister begutachten lassen. Der sollte sich das angucken oder anhören, ich weiß ja nicht wie seriös der Händler ist. Also ersteinmal neutralen Sachverstand einschalten, dann mal weitersehen. Der ADAC hat z.B. eine kostenlose Rechtsberatung- natürlich nur für Mitglieder, das wäre eventuell zu empfehlen im Anschluß.
du, rechtliche auskünfte in einem laienforum, wo jeder schreiben kann, was er mag, einzuholen bringt selten was.
keine ahnung, um wieviel geld es geht, aber bei ein paar tausend lohnt ein anwalt
Es geht ja nur um eine erste Einschätzung. Vielleicht gibt es jemanden mit einem ähnlichen Fall .
Ich bin kein Jurist - deshalb gilt das von User Saisonarbeiter3 gesagte auch für mich.
Aber als Laie könnte ich mir vorstellen, dass dieser Satz
Mir ist bekannt, dass der vereinbarte Eintauschpreis auf dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht".
Euch aller Chancen beraubt.
Denn ihr könnt niemals beweisen, dass sich der Zustand eines 7 Jahre alten Kfz, welches eine Woche gefahren wurde, in dieser Zeit nicht durch einen technischen Defekt verändert hat.
Der Käufer (Händler) muss nachweisen, dass der Defekt bei Übergabe vorhanden war
Wenn ich in einem Zivilprozess als Kläger meine Rechte durchsetzen will bin ich derjenige, der die von mir behaupteten Sachverhalte beweisen muss.
Richtig - Kläger wäre in diesem Falle ja der Händler, der seine Gewährleistungsrechte durchsetzen will. Eine Beweislastumkehr gibt es nur beim Verbauchsgüterkauf, der hier nicht vorliegt.
Der Händler möchte das Fahrzeug aber wahrscheinlich gar nicht zurückgeben sondern nur einen geringen Preis dafür zahlen.
Er sitzt nach meiner Auffassung am längeren Hebel und muss nur abwarten ob der Fragesteller seine Angebote akzeptiert oder sich mit Rechtsmitteln dagegen zur Wehr setzt.
Nach meiner Auffassung nicht - es gibt einen Ankaufvertrag mit einem festgeschriebenen Preis. Dieser ist einzuhalten. Es geht ja nun nur noch darum, eine Nachbesserung durchzusetzen. Der Rest ist schon gelaufen
Ist nicht mit diesem Satz die Gewährleistung ausgeschlossen: "Mir ist bekannt, dass der vereinbarte Eintauschpreis auf dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges beruht"