Autohaus möchte mein Finanziertes Auto nicht rausgeben?
Hallo, unzwar geht es darum das ich ein Auto finanziert, Kaufvertrag unterschrieben habe nun hat der Verkäufer mir die Papiere geschickt gehabt und ich hab das Auto angemeldet mit Schilder etc, Versicherung alles also fertig meinerseits, nun bin ich hingefahren wollte das Fahrzeug mitnehmen doch er hat mir das Fahrzeug nicht rausgegeben weil er sagte das die Fahrzeugpapiere zur Bank müssen , war das sein recht ? oder gehört das Fahrzeug jetzt schon mir und ich hätte es mitnehmen können?
5 Antworten
Du hast für das Auto eine Sicherungsübereignung unterschrieben. Darin hast du dich auch verpflichtet, die die Papiere zu übergeben. Im Gegenzug darfst du das Fahrzeug nutzen.
Das Auto gehört der Bank, die das Darlehen ausbezahlt. Bezw. die Übereignung an die Bank muss noch erfolgen. Erst wenn die Bank alles geregelt hat, wird sie das Auto aushändigen lassen.
Wahrscheinlich wurde von der Bank der Kaufpreis noch nicht an den Händler ausgezahlt. So lange das der Fall ist, muss der Händler das Auto noch nicht herausgeben.
Nein. Eigentümer wird die Bank. Es handelt sich dabei um eine "Sicherungsübereignung". Die ist bei der Fahrnis üblich, weil die Bestellung eines Pfandrechts an einer beweglichen Sache zu aufwändig wäre.
Anders ist das bei Immobilien, hier findet in der Regel zur Kreditabsicherung keine Sicherungsübereignung statt, sondern es wird ein Grundpfandrecht bestellt.
Wenn du die Zulassungsbescheinigung 2 dem Händler gibst, dann wird er dir auch das Auto geben. Die ZB2 leitet er dann an die Bank weiter und er bekommt sein Geld.
ja der ist ein Komsicher Kauz hab dem alle Papiere da gelassen bin ich mal gespannt jetzt , ich bin etwas misstrauisch weil der Verkäufer mich wochenlang hingehalten hat mit versprechen und das die Fahrzeugpapiere nicht da sind obwohl der die direkt haben sollte sonst könnte er ja das Auto nicht ankaufen
"eil er sagte das die Fahrzeugpapiere zur Bank müssen , war das sein recht ? "
Ja klar. Und es gehört dir ja sowieso nicht.
die Bank hat ein Recht auf die Zulassungsbescheinigung II - das dient deren Sicherheit. Ohne diese Bescheinigung ist ein Weiterverkauf nur bedingt möglich, Fahrzeug kann nicht umgemeldet werden.
die Zulassungsbescheinigung I verbleibt bei dir.
Nein. Die Bank sicherst sich ledigleich ein Pfandrecht an dem Auto.