Muss ich die Ware zurücknehmen? Obwohl Privatverkäufer?
Ich bin Privater eBay verkäufer und verkaufe ab und zu ein wenig .. wie soll man sagen, für mich "gerümpel" :) Ich habe einen Controller für eine Spielkonsole verkauft und bei mir hat er Funktioniert. Der Kunde behauptet jetzt das Steuerkreuz ginge nicht und will die Ware zurückschicken und Porto erstattet bekommen, obwohl ich ihn schon Portofrei verschickt habe.
Obwohl ich ausdrücklich erwähnt hab das ich als Privatverkäufer KEINE gewährleistung gebe und keine Rücknahme stattfindet.
9 Antworten
Wenn Du die Rücknahme ausgeschlossen hast, musst Du nicht. Das Teil kann ja beim Transport oder Ausprobieren kaputtgegangen sein. Schreib ihm, dass es bei Dir tadellos funktioniert hat.
Vielleicht siehst Du ja eine Möglichkeit, das Juristendeutsch in die Sprache der Normalsterblichen zu übersetzen. Und wenn das Ergebnis der Normalsterblichen richtig ist, ist es doch völlig egal, ob sie über den Südpol oder verkorkstes Ebaydeutsch dahin geommen sind.
Wenn eine Frage zum RECHT gefragt wird, dann kann diese auch nur unter Einbeziehung des RECHTS (=Gesetze) beantwortet werden. Wenn deine intellektuellen Fähigkeiten nicht ausreichen, das zu verstehen, dann kann ich dir auch nicht helfen. Deine Einstellung, dass es nur auf das Ergebnis ankäme, kann ich so nicht nachvollziehen. Wäre es demnach auch ein guter Rat gewesen, den Anspruch des Käufers mit der Begründung bazulehnen, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein rotes Hemd anhatte?
Nein, das rote Hemd steht ja nicht in den Ebay-Richtlinien. Wenn Deine intellektuellen Fähigkeiten nicht ausreichen, um das zu begreifen, solltest Du nicht gerade Recht und Ebay als Expertenthemen angeben. Ich denke, es gibt einen Haufen Möchte-gern-Juristen, vor allem im öffentlichen Dienst, die genauso haarsträubend argumentieren und dann stinkesauer sind und anfangen zu mobben, wenn einer einfach eine Richtlinie liest und das richtige Ergebnis findet, ohne die Zunge zu verknoten. Ich glaub sogar, ich weiß, wer Du bist. Suchst Du in Briefen auch immer falsch gesetzte Kommata statt des dargelegten Sachverhalts?
Die Frage nach den Kommata ziehe ich zurück, schon in dem ersten Kommentar fehlt mindestens eins.
...rein rechtlich mußt du es als Privatverkäufer nicht zurücknehmen, da der Verkäufer auch nicht eindeutig beweisen kann das dieser Defekt schon vorher vorlag...kulanterweise biete ihm die Rücksendung auf seinen Kosten an und überweise ihn den Kaufbetrag, sollte froh sein, besser als nix...
Der Kunde verlangt ja (frecherweise finde ich perösnlich) das ich ALLE KOSTEN tragen muss. Alleine deshalb werde ich den Artikel nicht zurücjnehmen und bei einer negativen bewertung ggf. ein kommentar setzen. Meine anderen Bewertungen sind ja alle durchweg positiv. (Top Ware, usw...)
Gut... also muss ich ihn nicht zurücknehmen... :)
Wenn Du keine Rücknahme und Gewährleistung angeboten und diese ausgeschlossen hast, mußt Du die Ware nicht zurücknehmen. Es ist nicht Deine Schuld, wenn der Käufer nicht lesen kann.
Ich würde folgendes tun:
Schreibe ihm, er soll es Dir zurückschicken. Du willst es in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Sollte sich herausstellen, daß das Teil unsachgemäß behandelt worden ist, dann wird das Gutachten zu seinen Kosten gehen, da es bei Dir noch heil war.
Dann warte ab, was passiert. Wenn er es zurückschickt und es ist tatsächlich ohne äußerlicher Gewalteinwirkung defekt, mußt Du es zurücknehmen und ihm sein Geld wiedergeben.
Ich nehme an, Du hast es nicht versichert verschickt.
Die Aussage: Keine Rücknahme und Gewährleistung kommt nur dann zur Anwendung, wenn Du es versichert verschicken wolltest und der Käufer wählt eine andere Versandart.
Nein, als Privatverkäufer muss du nichts rücknehmen oder zahlen. Dafür sind bei ebay die Bewertungen da. Wenn jemand nur defekte Sachen verkauft, wird bei ihm auch keiner mehr kaufen.
Das ist zwar im Ergebnis richtig, aber die Antwort ist trotzdem falsch. Ob der Verkäufer nämlich die Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen hat ist vollkommen irrelevant. Als Privatverkäufer muss er ohnehin kein Rückgaberecht einräumen. Ansatzpunkt ist hier vielmehr die ausgeschlossene Gewährleistung. Der Käufer könnte nur dann Ansprüche gegen den Verkäufer durchsetzen, wenn er nachweisen kann, dass a) der Mangel bei Übergabe schon bestand und b) der Verkäufer Ihn darüber arglistig getäuscht hat. Selbes gilt, falls eine Beschaffenheitsgarantie vorhanden war ("Ich versichere, dass der Controller einwandfrei funktioniert"). Ansonsten sehe ich für den Käufer hier keine Möglichkeiten Ansprüche gegen den Verkäufer durchzusetzen.