Muss der Autoverkäufer das Fahrzeug zurücknehmen?

2 Antworten

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Hast Du recht gute Karten, genauer wird Dir das der Anwalt sagen.

den Verkäufer auf Deinem Foto auszuschwärzen wäre sicher auch fair gewesen.

Hast Du was schriftliches über die „Auslesung“ mit 345000?

Hilfreich für Dich wird sein, dass auf seinem Vertragsformular „Gesamtlaufleistung“ steht und nicht abgelesener Kilometerstand, das wird der Händler nach dieser Verhandlung sicher ändern 😏. Der Anwalt wird dies als zugesicherte Eigenschaft werten und auf Deinen Wunsch auf Rücknahme klagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Andr3j 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 11:33

Danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich hab das mit der Laufleistung Schriftlich von Mercedes schwarz auf weiß bekommen.

Maxxxxxxxi  07.03.2019, 11:33
@Andr3j

Geh zum Anwalt, sieht gut aus für Dich

Maxxxxxxxi  07.03.2019, 11:35
@Maxxxxxxxi

Kannst dem Händler aber auch noch eine Chance geben. Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht Erfüllen einer zugesicherten Eigenschaft mit Rückgabe und Rückzahlung Zug um Zug, sonst Anwalt.... Ein einigermaßen vernünftiger Händler wird einlenken

Andr3j 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 11:37
@Maxxxxxxxi

Ich war heute schon bei ihm und habe ihm das bereis das zweite mal angeboten das Auto zurück zu nehmen und gesagt das ich sonst zum Anwalt gehen . Aber er belächelte das nur und meinte soll ich ruhig machen .

Maxxxxxxxi  07.03.2019, 11:39
@Andr3j

Dann musst Du wohl den Schritt gehen. Wäre nett, hier den Ausgang reinzuschreiben . Viel Erfolg

Andr3j 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 11:41
@Maxxxxxxxi

Werde ich machen, aber wer weiß schon wie lange das dauert bis alles geklärt ist..

eppursimuove  07.03.2019, 12:58
@Andr3j

versuch erst bei der Polizei eine Anzeige wg. arglistiger Täuschung aufzugeben (zeige dort deine Beweise), gleichzeitig schriftlich mit gesetzter Frist den Händler auffordern das Auto zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, kannst ihm auch sagen, dass eine Anzeige unterwegs ist und ansonsten wird sich dein Rechtsanwalt bei ihm melden.Der Händler hat eine Straftat begangen und die Konsequenzen sind hart, das soll er nicht bagatellisieren.

Der Gang zum Anwalt lohnt sich auf jeden Fall! Bist nicht zufällig im ADAC? der hat Anwälte für sowas. Sorry aber manche vergessen das.