Muss der Autoverkäufer das Fahrzeug zurücknehmen?
Hallo,
ich habe letzten Monat einen Mercedes Benz C220 Bj.2012 144.000km gekauft.
Dann kam die böse Überraschung, nachdem einige Fehler ausgelesen wurden.. Der Wagen ist 345.000 gelaufen.
Der Verkäufer will das Auto nicht zurück nehmen und jetzt frage ich mich ob es sich wirklich lohnt zum Anwalt zu gehen oder nicht ,weil ich keine Rechtschutz Veraicherung habe .
2 Antworten
Hast Du recht gute Karten, genauer wird Dir das der Anwalt sagen.
den Verkäufer auf Deinem Foto auszuschwärzen wäre sicher auch fair gewesen.
Hast Du was schriftliches über die „Auslesung“ mit 345000?
Hilfreich für Dich wird sein, dass auf seinem Vertragsformular „Gesamtlaufleistung“ steht und nicht abgelesener Kilometerstand, das wird der Händler nach dieser Verhandlung sicher ändern 😏. Der Anwalt wird dies als zugesicherte Eigenschaft werten und auf Deinen Wunsch auf Rücknahme klagen.
Geh zum Anwalt, sieht gut aus für Dich
Kannst dem Händler aber auch noch eine Chance geben. Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht Erfüllen einer zugesicherten Eigenschaft mit Rückgabe und Rückzahlung Zug um Zug, sonst Anwalt.... Ein einigermaßen vernünftiger Händler wird einlenken
Ich war heute schon bei ihm und habe ihm das bereis das zweite mal angeboten das Auto zurück zu nehmen und gesagt das ich sonst zum Anwalt gehen . Aber er belächelte das nur und meinte soll ich ruhig machen .
Dann musst Du wohl den Schritt gehen. Wäre nett, hier den Ausgang reinzuschreiben . Viel Erfolg
Werde ich machen, aber wer weiß schon wie lange das dauert bis alles geklärt ist..
versuch erst bei der Polizei eine Anzeige wg. arglistiger Täuschung aufzugeben (zeige dort deine Beweise), gleichzeitig schriftlich mit gesetzter Frist den Händler auffordern das Auto zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, kannst ihm auch sagen, dass eine Anzeige unterwegs ist und ansonsten wird sich dein Rechtsanwalt bei ihm melden.Der Händler hat eine Straftat begangen und die Konsequenzen sind hart, das soll er nicht bagatellisieren.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich auf jeden Fall! Bist nicht zufällig im ADAC? der hat Anwälte für sowas. Sorry aber manche vergessen das.
Danke für die schnelle Antwort.
Ja, ich hab das mit der Laufleistung Schriftlich von Mercedes schwarz auf weiß bekommen.