Parkplatz unter einem Balkon, wer haftet bei Schaden?
Hallo Freunde, ich habe mal eine Frage.
Ich habe einen Laden und über mir wohnen zwei Familien.
Mein KFZ Stellplatz ist genau unter dem Balkon von den zwei Familien.
Bis jetzt gab es keine Probleme, doch seit kurzem ist eine neue Familie hergezogen.
Der Mann macht jedesmal Stress bei mir.
Neben meinem Stellplatz sind zwei Garagen die gehören den beiden Familien.
Der Einfahrt ist bisschen eng doch man kann trotzdem rein und rausfahren.
Heute sah ich an meinem Auto hinten rechts einen leichten Lackschaden.
Ich vermute jemand ist beim rausfahren bei meinem Auto hängengeblieben.
Beide streiten das ab und ich kann auch nichts beweisen obwohl ein Auto von beiden vorne ein schwarzen Lack auf seiner dunkelgrauen Lack hat. Die Farben stimmen denn an meinem ist auch seine Lackfarbe.
Doch er meint, er hatte das schon sehr lange.
Danach hat er mir gesagt, es ist ein Risiko wenn ich hier parke, denn wenn aus seinem Balkon irgendwas auf mein Auto fällt, wenn seine Kinder was runterwerfen oder wenn vom starken Wind was von seinem Balkon auf mein Auto fällt, wird er nicht haften.
Er meint, ich soll wo anders parken, denn er garantiert mir nichts. Ich soll jetzt schon wissen, wenn was fällt von seinem Balkon und mein Fahrzeug beschädigt ich soll ihn in Ruhe lassen und er will kein Stress deswegen. Sonst wird er seinen Anwalt einschalten und ich hätte keine Chance. Gesetzlich ist er auch nicht verpflichtet zu haften.
Außerdem hat er mir gesagt, dass mein Vertrag falsch ist, denn unter einem Balkon darf kein Parkplatz sein.
Stimmt das? Wer haftet denn bei so einem Schaden?
5 Antworten
Hol einen Gutachter und lass den Schaden analysieren.
Allein an der fremden Lackfarbe kann festgemacht werden was für ein Fahrzeug es war.
Denn jeder Hersteller nutzt bei den Farben eine eigene Zusammensetzung.
Beide streiten das ab und ich kann auch nichts beweisen obwohl ein Auto von beiden vorne ein schwarzen Lack auf seiner dunkelgrauen Lack hat. Die Farben stimmen denn an meinem ist auch seine Lackfarbe.
Jeder Kfz-Sachverständige (Gutachter) kann dies!
Danach hat er mir gesagt, es ist ein Risiko wenn ich hier parke, denn wenn aus seinem Balkon irgendwas auf mein Auto fällt, wenn seine Kinder was runterwerfen oder wenn vom starken Wind was von seinem Balkon auf mein Auto fällt, wird er nicht haften.
Dies ist falsch.
Der Schadensverursacher haftet immer.
Wobei man aber beachten muss, dass Schäden die durch einen Sturm auf dein Auto fallen über deine Kfz-Teilkasko versichert sind.
Und bei Schäden von Kindern muss man darauf achten wie alt die Kleinen sind, denn unter Umständen haften sie gar nicht. Wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind, haften dagegen die Eltern.
Das verstehe ich nun gar nicht. Die Polizei hat doch heute Technik, die finden so was doch raus. Muss nur eine Anzeige her und die kommen.
mach ne anzeige wegen fahrerflucht bei der polizei und sag direkt, dass dein nachbar den passenden schaden dazu hat. ein gutachter kann leicht rausfinden, ob der nachbar das war oder nicht.
wenn du die anzeige machst, kannst du dich auch bei der polizei gleich zum nächsten thema informieren, wenn dem nachbarn "aus versehen" was auf dein auto fällt.
Er haftet für den Schaden