P.Konto, kann mehr Geld abheben als erlaubt?

5 Antworten

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"Stichtag" ist immer der 1., d.h. es ist immer vom Kalendermonat auszugehen nicht von "4 Wochen". Die Situation scheint in der Tat nicht ganz in Ordnung. Wenn du 2 Pfändungen auf dem Konto hast (so habe ich dich verstanden), dann müsste bei einem Eingang von 1.200 € und einem pfändungsfreien Betrag von 1.029 € der Rest direkt an die Gläubiger ausgezahlt werden. Im nächsten Monat wieder das gleiche Spiel.

Würdest du im Monat 1 nur 800 € von deinem fändungsfreien Betrag von 1.029 € abheben, so wäre der Rest von 229 € in den Folgemonat pfändungsgeschützt zu übertragen, so dass du dann in Monat 2 insgesamt abheben könntest: 1.029 € (aus Monat 2) und 229 € (Übertrag aus Monat 1), insgesamt also 1.258 €.

Wenn das bei dir anders läuft, macht die Bank einen Fehler.

Shushi 
Beitragsersteller
 18.02.2012, 22:09

Ich weiß wie schwierig es ist "mich" zuverstehen....

Ich bin froh das ich es in etwa schriftlich wiedergeben konnte... ^^

Aber du hast es genau erkannt....

Ich kann im "Nächsten" Monat, das Geld abheben was eigentlich an den bzw die Gläubiger gehen sollte ^^

Kann es sein, das meine Ex-Bank "erstmal" mich in ruhe lässt ?

Dadurch das meine Schuldenberaterin mit im Spiel ist ? Nullplan zb. ?

(Nullplan. Ich will in eine Insolvenz gehen, dafür muss ich Rechtlich voher an jeden Gläubiger einen "Nullplan" vorschlag raus schicken...)

Ich dank dir für deine Antwort .... Dem Rest auch :)

ThomasKeller  19.02.2012, 11:59
@Shushi

Eine wirkliche Erklärung habe ich nicht. Ich vermute, dass die Bank etwas falsch macht. Auf jeden Fall ist es unerheblich, dass du zur Zeit mit einer Schuldnerberaterin einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführst. Das P Konto funktioniert sowohl außerhalb der Insolvenz als auch in der Insolvenz immer nach den gleichen Regeln.

Wenn dich die Bank zu viel abheben lässt, ist das zunächst einmal ein Problem der Bank. Deshalb würde ich mir jetzt keine großen Sorgen machen.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Bank alles korrekt macht.

Entscheidend ist die Frage, welchen individuellen Grund-Pfändungsfreibetrag SIe haben? Die immer vorhanden € 1.028,89? Dann stimmt alles. Wenn Sie schon eine Erhöhung nach § 850k Abs. 5 ZPO beantragt haben, läuft etwas nicht richtig. Dann bei der Bank nachfragen - ansonsten eine Erhöhungsmöglichkeit püfen (Unterhalt, Kindergeld usw.).

Also ich habe selbst ein P-Konto, zwar nur eine EU-Rente von 722€ rund. Da die Rente am letzten Tag des Monats kommt, zählt das trotzdem als ganzer Monat, und mir bleiben dann weitere vier Wochen, um über das Geld zu verfügen. Bei dir ist es wohl so, das du 1 1/2 Monate drüber verfügen kannst. Bei mir habe ich mal nicht alles Geld abheben können, da ich am WE am Geldautomaten ran bin und so sind dann knapp 4€ drauf geblieben. Der Aufwand das zu pfänden kostet mehr, als es dem Gläubiger einbringen würde. Das P-Konto wurde ja geschaffen, das man nicht innerhalb von 7 Tagen alles runterholen muss, was nach Miete, Strom usw. noch bleibt. ABER; VORSICHT!!! Falls jemand so ein P-Konto ersteinmal hat, fällt damit gleich der vorher evtl. gehabte Dispo weg, d.h., nicht 11,5%, sondern16,5-17% Überziehungszins und man kann es (bisher) auch nicht wieder in ein normales Konto umwandeln. Am besten vorher rechtzeitig mit den Gläubigern reden und nicht den Kopf in den Sand stecken,,,, am Ende knirscht man nur mit den Zähnen ;-).

Das ist das sogenannte Monatsanfangsproblem. Das ist lange bekannt. Für viele besteht darin das Problem, dass die Arbeitgeber die Gehälter unterschiedlich überweisen. Beispiel: Zahlung 1. Januar lohn für Dezember, Zahlung 31.Januar Lohn für Januar. Der Empfänger hat im Monat Januar zweimal Lohn erhalten. Laut Gesetz müsste der Kontoinhaber jetzt auf den Lohn für Januar verzichten und an die Gläubiger abdrücken. Den Banken ist dies längst bekannt und der Rechtsprechung auch. Sei froh, dass es so ist!

Shushi 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 13:07

Klar, das freut mich riesig.... Nachteil ist halt nur, das die Schulden nicht getilgt werden. Gut aber dies passiert ja in der Insolvenz... Ich danke auch dir für dich Antwort. Du scheinst ja genau bescheid zuwissen :)))

DANKE =)

Lass dir das mal von deiner Bank erklären. Für die vermutlich der 1. im Monat der Stichtag!

Shushi 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 22:04

Ja Stichtag ist der 1.

Dann müsste das Geld aber auch zu den Gläubigern gehen .... Ich kann das "restliche" Geld aber auch am 5 noch abheben ? ...

Leon1310  18.02.2012, 23:01
@Shushi

Man hat zwei Monate Zeit beim P-Konto, um über sein Geld zu verfügen. Wenn bei dir das Geld am 15. kommt, dann hast du 1 1/2 Monate Zeit. Bei mir kommt das Geld am Letzten des Monats und wird somit leider als ganzer Monat gerechnet. Das wussten selbst die Angestellten der Bank am Anfang nicht und haben sich dafür bei mir entschuldigt. OK, es waren rund 4€, an die ich nicht ran kam. Aber es hätzen ja auch 400€ sein können. Das wäre dann unter "Dumm gelaufen" abzuhaken.