Gutschein nicht einlösbar, weil Firma insolvent - Insolvenzverfahren, was muss ich genau tun?

3 Antworten

Melde die Forderung beim Insolvenzverwalter an. Du wirst Geld aus der Masse erhalten je nachdem, wie viel Prozent der Forderungen du darstellst. Vielleicht kommen ein paar Euro rum. Kommt auch drauf an, wie viel verwertet werden kann und wie viele die Hand aufhalten.

Ob das mehr Euros sind als das Briefporto, was man aufwendet, kann dir niemand sagen. Eigentlich kostet es dich ja nur einmal Briefporto, die Forderung anzumelden, nicht mehr.

In Insolvenzverfahren werden die Gläubiger "nach Wichtigkeit" gereiht und nach und nach "mehr oder weniger" bedient - allerdings ist genau das ein Risiko, welches man bei Gutscheinen einfach hat. Geht die Firma insolvent hast du quasi Null Chancen noch an dein Geld zu kommen. Pech in dem Fall.
Nimm das Ganze als Lehrgeld und vergiss die Sache - es würde nur unnötig Zeit und Nerven kosten.

TheExpendable91 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 09:02

Oh man :( Das Geld ist mir ja eigentlich egal. Es tut mir nur leid für meine Freundin, weil sie mir halt eine große Freude machen wollte und jetzt sowas. Das ist ja mist... Aber danke

Kitharea  13.11.2017, 09:08
@TheExpendable91

Es gibt Firmen, die (auch für den TÜV und die Fahrschulen) Fahrsicherheitstrainings anbieten. So eines hab ich mal geschenkt bekommen - war sehr lustig wenn man sowas mag. Ich wurde zwar belehrt, dass das nicht lustig zu sein hat (die Meisten dort wurden hingeschickt - ich war quasi freiwillig da) aber trotzdem war es ein sehr lehrreicher und erfolgreicher Nachmittag :) Vielleicht wäre das ja eine Idee.
Und ein Fahrsicherheitszentrum mit so großen Kunden geht sicher weniger schnell insolvent wie Otto Normalfirma in Buxtehude. Davon abgesehen kannst du ihr auch einfach den Gutschein selbst machen - geht es dann doch nicht, geht man einfach zu einem anderen Laden. Bei selbstgeschriebenen Gutscheinen musst du nur die Firma wechseln, aber verlierst kein Geld.

mepeisen  13.11.2017, 11:36

Es gibt grundsätzlich den Grundsatz, dass jeder Gläubiger gleich behandelt wird. Vorrangig sind maximal Gläubiger, die bei einer Betriebsweiterführung relevant sind und Gläubiger, die Aussonderungsrechte haben (Grundschuld-Absicherungen usw.).

Ansonsten ist es egal, ob ein Gläubiger eine Forderung von 50000€ hat und ein anderer nur 50€. Sie sind sich gleichgestellt. Jeder bekommt prozentual das, was ihm zusteht.

Kitharea  13.11.2017, 11:53
@mepeisen

Schöne Theorie ja - allerdings kann man davon ausgehen, dass so oder so viel zu wenig Geld für diejenigen da sind die zuerst drankommen würden. Ich weiß nicht, ob sich der Aufwand für die 50 Eur lohnen würde. Manche Dinge sollte man einfach abhaken.
Ginge es um mehr kann man natürlich drüber nachdenken. Über rechtliches Bescheid zu wissen ist zwar sehr gut, aber trotzdem muss man nicht alles ausnützen.

mepeisen  13.11.2017, 15:36
@Kitharea

wenn 10tsd € Forderungen nur 5tsd € Masse nach Abzug der Verwalterkosten entgegenstehen, bekommt jeder Gläubiger trotzdem die Hälfte...

Kitharea  13.11.2017, 22:28
@mepeisen

Sage damit nicht, dass er nichts kriegt. Sage damit nur der Aufwand steht nicht dafür.

mepeisen  14.11.2017, 11:40
@Kitharea

Woher willst du das wissen? Der Aufwand besteht nur in Briefporto, mehr nicht. Du hast keine Ahnung, wie viel Masse vorhanden ist und wie viele Gläubiger hier in der Tabelle gemeldet werden?

Natürlich kann es sein, dass am Ende 10 Cent bei rum kommen, dann hat man mehr fürs Briefporto bezahlt. Aber einfach pauschal ein "Das gibt eh nichts", kann ich wirklich nicht nachvollziehen.

Davon abgesehen: Wenn sich am Ende rausstellt, dass die Insolvenz verschleppt wurde o.ä., könnte ein Rückgriff auf Geschäftsführer des Unternehmens möglich sein, also auf deren Privatvermögen. Dann bekommt man vielleicht doch noch was wieder, wenn der Insolvenzverwalter so weit gehen kann und so weit geht...

Das passiert auch öfter als man so denkt. Fazit: Du kannst absolut nicht wissen, wie das ausgeht.

Kitharea  14.11.2017, 11:42
@mepeisen

ok - du hast Recht ich nicht könnten wir das jetzt lassen ? So wichtig ist mir das Thema jetzt auch nicht. Der TE weiß Bescheid und mich betrifft's grade nicht. Danke und schönen Tag noch.

Du hast der Firma einen Vorschuss gegeben und stehst in der Schlange der Gläubiger wahrscheinlich ganz hinten. Ich weiß ja nicht wie hoch der Gutschein ist aber ich vermute mal es lohnt sich nicht deswegen einen Anwalt einzuschalten.

peterobm  13.11.2017, 08:51

der Anwalt verursacht weitere Kosten ... er kann davon ausgehen dass da nullkommanulleuro zurückkommen