P-Konto - Restgeld wird gepfändet?
Hi,
ich bin in der Insolvenz, und habe ein P-Konto, als ich mein P-Konto eröffnet habe wurde mir von der Sparkasse mitgeteilt das wenn ich z.B. am Ende des Monats 100 Euro über habe auf dem Konto das dieses dann, sofern ich den Pfändungsfreibetrag nicht überschritten habe, auf den neuen Monat übertragen wird. Nun ist es so das ich letzten Monat 79 Euro über hatte, Anfang des Monats kam dann mein Gehalt, ich hatte laut Gesamtbetrag mein Gehalt + die 79 auf dem Konto, verfügbar war aber nur mein Gehalt, die 79 Euro nicht. Also bin ich zur Sparkasse, und die Mitarbeiterin dort meinte das sein normal, alles was Überbleibt und ich nicht abhole vorm nächsten 1. wird festgesetzt auch wenn ich nicht über den Freibetrag gekommen bin. Nun meine Frage, ist das so rechtens was die Sparkasse macht? Weil bei der Eröffnung des Kontos wurde mir das wie gesagt anders erklärt.
Gruss Hellima
7 Antworten
Ich hab mal bei Bank gearbeitet, da hatten wir es genausio zu erklären: sobald Betrag überschritten, ist die Differenz weg. Du sollst ja Deine Gläubiger bedienen und nicht ansparen.
Okay, präzisieren wir, auch wenn Deine Info vorher nicht gegeben war:
der Betrag. Und der Monat. Sollte Dich deine Bank anders informiert haben, würd ich da mal freundlich nachfragen.
Kann ja nicht sein, dass Dir xy die Antwort gibt und yz jene.
Trotzdem gilt: ansparen geht nicht.
Wenn Du hust das Geld natürlich abgehoben und ausgegeben hast.. husthusthust
Du hast halt auf deinen P- Konto deinen Freibetrag ,wenn du den nicht ausschöpfst,dann ist das Geld weg.Bzw. du kannst es ins neue Monat mitnehmenund dann auch verfügen ,aber dies geht nur einmal.P- Konto heisst ja auch nicht das man da drauf sparen soll.Du solltest jeden Monat deinen Freibetrag ausschöpfen und nichts übrig lassen.Das verstehen viele nicht richtig.Einfach gesagt ,wenn was übrig ist ,das Geld abheben ,und den Freibetrag ausschöpfen.Da du in Insolvenz bist ,brauchst du auch gar kein P- Konto,aber was solls doppelt genäht hält besser.
§ 850k I 3 ZPO sagt:
Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.
Du kannst also im darauffolgenden Kalendermonat über Guthaben verfügen, das noch vom pfändungsfreien Betrag des Vormonates stammt. Rein nach deinen Schilderungen ist die Sparkasse also im Unrecht. Ob noch andere Umstände vorliegen, die der Sparkasse in dieser Angelegenheit doch recht geben, weiss ich jedoch nicht. Frag am besten nach, wie sie zu dieser Auffassung kam.
ist schon rechtens. Du hast Schulden und kannst somit kein Geld ansparen. Was am Monatsende übrig ist, wird mit gepfändet, da du es ja anscheinend nicht brauchst
Bitte lieber keine Antwort als derart irreführender .................
Für solche Fälle gibt der Insolvenzverwalter das P-Konto generell und voll umfänglich gegenüber der Bank frei. Damit kannst du nach meinen bisherigen Erfahrungen über dein gesamtes Geld verfügen. Ansonsten musst du wirklich am Monatsanfang alles abheben bis auf die laufenden moantlichen Zahlungsverpflichtungen. Musst dann halt dein Konto im Auge behalten!!!
Was meinst du mit Betrag überschritten? Wenn du den Pfändungsfreibetrag meinst, der wurde nicht überschritten, ich bekomme im Moment nur Hartz 4, also insgesamt mit Miete usw. 580.72 € / Monat