Woher hat der Glaübiger die Bankverbindung?
Hallo, habe vor kurzem die EV gemacht, da meine damalige Bankverbindung angegeben, und eben dieses Konto ca. 1 Woche nach EV gelöscht. Danach habe ich mir bei einer anderen kleinen Bank in einem anderen Bundesland ein neues Konto gemacht. Dort liegt nun auch eine Pfändung drauf vom selben Gläubiger und ich war gezwungen, dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Mit meinem Arbeitgeber habe ich nun ausgemacht, dass ich mir jeden Monat Vorschuss hole, um nicht über die 1049 € zu kommen, die die Pfändungsfreigrenze sind. (natürlich habe ich es ihm nicht gesagt, warum). Was mich nun interessiert: Woher weiss der Gläubiger meine neue Kontovebindung? Diese bestand zum Zeitpunkt der EV doch noch gar nicht. Gläubiger ist ein Schulungsunternehmen, welches Existensgründerlehrgänge gibt. Bin ich jetzt gezwungen, mir ein Konto im EU-Ausland zu machen und eines in Deutschland, welches ich als Blindfährte laufen lasse? Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.
6 Antworten
Biete doch dem Gläubiger einen Vergleich an
Bei einer EV hast Du optimale Voraussetzungen
Gibts noch andere Schulden ?
Nein, anderes gibt's nicht. Einen Vergleich werde ich aus Prinzip nicht anbieten, da ich absolut KEINEN Cent der Rechnung begleichen werde! Ich hatte mich damals auf das Arbeitsamt verlassen, welches mir die Teilnahme an dem Kurs zusagte, mündlich, und als ich mich dann verbindlich angemeldet hat, wussten sie plötzlich nichts mehr davon. Und ich hatte die Schulden... Da lasse ich mir lieber was anderes einfallen ;-)
Die Gläubiger können die Bankverbindung leicht rausbringen,kann sein das sie eine Blindpfändung machen ,auf gut Glück.Du kannst aber davon ausgehen ,das der Gläubiger demnächst eine Lohnpfändung macht.Vielleicht ist es besser du setzt dich mit dem Gläubiger in Verbindung.
Also so einfach ist es nicht, wie hier von vielen Leihen kommuniziert wird. Vielmehr sollte man einmal das Augenmerk auf die BAfim legen. Die BAfim sammelt alle Informationen auch über Girokonten in ganz Deutschland. Der Gläubiger hat darauf kein Zugriff. Wer einen Titel gegen einen Schuldner hat, der kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen eine Anfrage dort zu stellen. In der Regel kostet das dem Gläubiger maximal 100.00 Euro, aber dafür weiss er dann, wo der Schuldner sein Konto hat. So pfändet man heute.
In ganz Deutschland (unabhängig vom Bundesland) wird ein Antrag auf Kontoeröffnung (egal bei welcher Bank) sofort der Schufa gemeldet und dort eingetragen. Für Gläubiger, die im Stundentakt Schufaauskünfte einholen, ein leichtes, jede neue Bankverbindung zu erfahren. Wenn Dein Arbeitgeber hier mitspielt und Dir Vorschuss gibt, ist das ja Prima - aber - wenn es zur Lohn/Gehaltspfändung kommen sollte, dann könnte Dein Arbeitgeber Probleme bekommen, da Dein Gehalt über der Pfändungsgrenze liegt (Vorenthalten von pfändbaren Sach- und/oder Geldleistungen). Am besten mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und eine vernünftige Ratenzahlung vereinbaren. Viel Glück dabei
Stell doch einfach einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages auf dem P-Konto auf die Höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommens, das auf diesem Konto eingeht. Oder wurde der Lohn bisher noch nicht gepfändet?
Der Lohn kann nicht gepfändet werden, da noch 1 unterhaltspflichtige Person angerechnet werden muss, mit welcher sich die Pfändungsfreigrenze erhöht. Ich liege weit drunter, ich hatte mir auch extra diese (etwas weniger gut bezahlte) Arbeit gesucht, um nicht im Anschluss Probleme wegen Pfändung usw. zu kriegen.